Außergerichtliche Beschwerdeverfahren Musterklauseln

Außergerichtliche Beschwerdeverfahren. Fragen zum Versicherungsschutz und etwaige Beschwerden können gerichtet werden an: innoAS GmbH / Abteilung Beschwerdemanagement / Xxxxxxx-Xxxxx-Xxxx 00 / 00000 Xxxx Sofern im Falle einer Kundenbeschwerde ausnahmsweise keine einvernehmliche Lösung mit dem Versicherer gefunden werden kann, ist der Versicherer bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die gesetzlich vorgesehene Schlichtungsstelle für Ver- braucher zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten ist der Versicherungsombudsmann e.V: Kontakt: Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx
Außergerichtliche Beschwerdeverfahren. Fragen zum Versicherungsschutz und etwaige Beschwerden können gerichtet werden an: Domcura AG bzw. Nordvers GmbH Abteilung Beschwerdemanagement Xxxxxxx-Xxxxx-Xxxx 00 00000 Xxxx oder an die gesetzlich vorgesehene Schlichtungsstelle für Verbraucher zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten: Versicherungsombudsmann e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Versicherungsaufsicht Die zuständige Versicherungsaufsicht ist unter folgender Adresse zu erreichen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Homepage: xxx.xxxxx.xx
Außergerichtliche Beschwerdeverfahren. Zur Beilegung von Streitigkeiten besteht – unabhängig von der vorstehend genannten Beschwerdemöglichkeit gegenüber der UmweltBank – die Möglich- keit der Anrufung einer Schlichtungsstelle. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, der Vorschriften über Verbraucherdarlehen und sonstige Finanzierungshilfen sowie deren Vermittlung, der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge, der Verordnung (EG) 924/2009 über grenzüberschreitende Zahlungen und der Verordnung (EU) 260/2012 zur Festlegung der technischen Vor- schriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro sowie der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, ist die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank zuständig. Der Schlichtungsantrag ist zu richten an: Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx, Telefax: 069/ 709090-9901 Für Streitigkeiten zwischen der UmweltBank und einem Verbraucher aus der An- wendung des Kapitalanlagengesetzbuchs oder sonstiger Vorschriften im Zusammen- hang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Absatz 1 Satz 2 oder Finanzdienst- leistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, ist die Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig. Der Schlichtungsantrag ist in diesem Fall zu richten an: Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat ZR 3, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx, Internet: xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx Näheres regelt die Finanzschlichtungsstellenverordnung, die z. B. auf der Internet- seite der Bundesbank (xxx.xxxxxxxxxx.xx) eingesehen und heruntergeladen werden kann; auf Wunsch stellt die UmweltBank Kunden die Verfahrensordnung auch zur Verfügung. Hinweis zum Risiko der Gläubigerbeteiligung Bankaktien, Schuldverschreibungen von Banken – insbesondere solche, die den Eigenmitteln der Bank zugerechnet werden – und andere Forderungen gegenüber Banken (einschließlich Spareinlagen, soweit sie die Obergrenze der gesetzlichen Einlagensicherung übersteigen) unterliegen europaweit für den Fall der Bestandsge- fährdung der jeweiligen Bank den besonderen gesetzlichen Regelungen der Banken- sanierung und –abwicklung. Diese Regelungen k...
Außergerichtliche Beschwerdeverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: – Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde auch direkt an die Bank wenden. Eine Beschwerde kann der Kunde persönlich in den Filialen der Bank oder auch beim Kun- denservice der Bank telefonisch unter 0531-2120 sowie in Textform per E-Mail: info@ xxxx.xxx, per Brief: Volkswagen Bank GmbH, Xxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx oder per Fax: 0000 000-0000 einreichen. Um eine zeitnahe Prüfung und Beantwortung Ihrer Beschwerde sicherzustellen, sollte der Kunde den zugrundeliegenden Sachverhalt, auf den sich die Beschwerde bezieht, und das Anliegen möglichst konkret schildern. Ferner sollte der Kunde für etwaige Rückfragen seine aktuellen Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse) mitteilen. Die Bank wird Beschwerden in geeig- neter Weise beantworten, bei Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform(z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail). – Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombuds- mann der privaten Banken anzurufen. Das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann der privaten Banken wird in deutscher Sprache geführt. Ein etwaiger Schlichtungsantrag muss in Textform (bspw. per Brief, Fax oder E-Mail) an den Ombudsmann der privaten Banken beim Bundesverband deutscher Banken e.V. (Postfach 04 03 07, 00000 Xxxxxx; Fax: (000) 0000-0000; E-Mail: (xxxxxxxxxxx@xxx.xx) gestellt werden. Das Schlichtungs- verfahren ist für den Darlehensnehmer kostenfrei, Auslagen (z.B. Porto, Telefonkosten sowie etwaige Kosten einer sachkundigen Vertretung, sofern eine sachkundige Vertre- tung im Schlichtungsverfahren gewünscht ist) werden nach der Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken nicht erstattet und sind ggf. außerhalb des Schlich- tungsverfahrens geltend zu machen. Im Schlichtungsantrag ist die Streitigkeit, die geschlichtet werden soll, zu schildern und ein konkretes Begehren darzustellen. Dem Schlichtungsantrag sind die zum Verständnis der Streitigkeit erforderlichen Unterlagen in Kopie beizufügen. Der Kunde hat zu versichern, dass
Außergerichtliche Beschwerdeverfahren. Für Fragen zu den Verträgen stehen die Vermittler und die Mitarbeiter der Hauptverwaltung in Itzehoe zur Verfügung. Sollten Sie einmal mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Hauptverwaltung. Die Itzehoer ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V. Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungs- verfahren in Anspruch nehmen. Die Anschrift lautet: Versicherungsombudsmann e.V. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx. Telefon 00000 000-000 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz) Telefax 01804 224-425 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz) xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Wenn Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich auch online an die Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet. Sie können sich auch mit Ihrem Anliegen an die unter Nr. 17 genannte Aufsichtsbehörde wenden.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und