Common use of Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerde- möglichkeit Clause in Contracts

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerde- möglichkeit. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der ebase besteht für Kunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Be- trifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zah- lungsdienstevertrag (§ 675 f bis 676 c des Bürgerlichen Gesetzbuchs), können auch Kunden, die kein Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankge- werbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter „xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx“ abrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich oder zur Niederschrift vor Ort bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, BA 35, 53117 Bonn, über Verstöße der ebase gegen das Zahlungsdiensteaufsichts- gesetz (ZAG), die §§ 675 c bis 676 c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürger- lichen Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren.

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Samples: General Terms and Conditions, Managed Depot Agreement

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerde- möglichkeit. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der ebase Bank besteht für Kunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Be- trifft Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zah- lungsdienstevertrag aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675 f 675c bis 676 c 676c des Bürgerlichen GesetzbuchsGesetzbuches), können auch Kunden, die kein keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten pri- vaten Banken anrufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die Schlichtung Schlich- tung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankge- werbe“Bankgewerbe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter „xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx“ xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 XxxxxxXxx- xxx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift vor Ort bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungs- aufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, BA 3500000 Xxxx, 53117 Bonnund Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx über Verstöße der ebase Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichts- gesetz Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz (ZAG), die §§ 675 c 675c bis 676 c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürger- lichen Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerde- möglichkeit. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der ebase Bank besteht für Kunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Be- trifft Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zah- lungsdienstevertrag aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675 f 675c bis 676 c 676c des Bürgerlichen GesetzbuchsGesetzbuches), können auch Kunden, die kein keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankge- werbeBankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter „xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx“ www.ban- xxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle Kunden- beschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift vor Ort bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungs- aufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, BA 3500000 Xxxx, 53117 Bonnund Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx über Verstöße der ebase Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichts- gesetz Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz (ZAG), die §§ 675 c 675c bis 676 c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürger- lichen Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerde- möglichkeit. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der ebase Bank besteht für Kunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Be- trifft Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zah- lungsdienstevertrag aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675 f 675c bis 676 c 676c des Bürgerlichen GesetzbuchsGesetzbuches), können auch Kunden, die kein Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankge- werbe“Bankgewerbe, die auf Wunsch zur Verfügung Verfü- gung gestellt wird oder im Internet unter „xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx“ xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband Bundes- verband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift vor Ort bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungs- aufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, BA 3500000 Xxxx, 53117 Bonnund Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx über Verstöße der ebase Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichts- gesetz Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz (ZAG), die §§ 675 c 675c bis 676 c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürger- lichen Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren.

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Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerde- möglichkeit. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der ebase Bank besteht für Kunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Be- trifft Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zah- lungsdienstevertrag aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675 f 675c bis 676 c 676c des Bürgerlichen GesetzbuchsGesetzbuches), können auch Kunden, die kein keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankge- werbeBankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter „xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx“ www.ban- xxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle Kunden- beschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, zu richten. 002 92267 00 120522 MXDE 921P AGB Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift vor Ort bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungs- aufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, BA 3500000 Xxxx, 53117 Bonnund Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx über Verstöße der ebase Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichts- gesetz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675 c 675c bis 676 c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürger- lichen Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren.

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Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerde- möglichkeit. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der ebase Bank besteht für Kunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Be- trifft Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zah- lungsdienstevertrag aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675 f 675c bis 676 c 676c des Bürgerlichen GesetzbuchsGesetzbu- ches), können auch Kunden, die kein Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankge- werbeBankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter „xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx“ www.bankenver- xxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle Kundenbeschwer- destelle beim Bundesverband deutscher Banken e.e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, zu richten. 002 92267 00 120522 MXDE 921P AGB Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich schriftlich oder zur dortigen Niederschrift vor Ort bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsichtFinanzdienstleistungs- aufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, BA 3500000 Xxxx, 53117 Bonnund Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx über Verstöße der ebase Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichts- gesetz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675 c 675c bis 676 c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürger- lichen Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren.

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