Außerordentliche Berichtspflicht. Spätestens drei Monate nach Beendigung der Veranstaltung ist mit der Abrechnung ein kurzer Sachbericht (max. drei Seiten) vorzulegen.
Appears in 7 contracts
Samples: Fördervertrag, Fördervertrag, Fördervertrag
Außerordentliche Berichtspflicht. Spätestens drei Monate nach Beendigung der Veranstaltung ist mit der Abrechnung ein kurzer Sachbericht (max. drei Seiten) vorzulegen.
Appears in 7 contracts
Samples: Fördervertrag, Fördervertrag, Fördervertrag