Außervertragliche Ansprüche. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen finden nach Maßgabe der §§ 434, 436 HGB auch auf außervertragliche Ansprüche Anwendung. Ziffer 23.4.1 findet entsprechende Anwendung.
Außervertragliche Ansprüche. Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch des Absenders oder des Empfängers gegen den Möbelspediteur wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist.
Außervertragliche Ansprüche. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen finden nach Maßgabe der §§ 434, 436 HGB auch auf außervertragliche Ansprüche Anwendung. Die §§ 413 Abs. 2, 418 Abs. 6, 422 Abs. 3, 431 Abs. 3, 433, 466, 487 Abs. 2, 491 Abs. 5, 520 Abs. 2, 521 Abs. 4, 523 HGB sowie entsprechende Haftungsbestimmungen in internationalen Übereinkommen, von denen im Wege vorformulierter Vertragsbedingungen nicht abgewichen werden darf, bleiben unberührt. 27.
Außervertragliche Ansprüche. (1) Können Verluste, Beschädigungen oder Überschreitungen der Lieferfrist, die bei einer diesem Übereinkommen unterliegenden Beförderung eingetreten sind, nach dem anzuwendenden Recht zur Erhebung außervertraglicher Ansprüche führen, so kann sich der Frachtführer demgegenüber auf die Bestimmungen dieses Übereinkommens berufen, die seine Haftung ausschließen oder den Umfang der zu leistenden Entschädigung bestimmen oder begrenzen.
Außervertragliche Ansprüche. Alle Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für außervertragliche Ansprüche. Werden Ansprüche aus außervertraglicher Haftung gegen einen der Leute des Lagerhalters erhoben, so kann sich auch jener auf die in den AGB Akten vorgesehenen Haftungsbefreiungen und -begrenzungen berufen.
Außervertragliche Ansprüche sonenschäden und Sachschäden an Drittgut – ist in 10 xxx.xxxx.xxx jedem Fall, unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden, bei einer verfügten Lagerung auf 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis begrenzt; bei mehreren Geschädig- ten haftet der Spediteur anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche. Ziffer 24.2 bleibt unberührt.
Außervertragliche Ansprüche. Alle vorstehend in diesen AVB Kunst geregelten Bestimmungen über Haftungsbegrenzungen gelten - vorbehaltlich zwingender abweichender gesetzlicher Regelungen - auch für außervertraglicher An- sprüche und auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Haberling.
Außervertragliche Ansprüche. 15.1. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse finden Anwendung auf alle Ersatzansprüche ungeachtet des Rechtsgrundes der Haftung