Barabhebung Musterklauseln

Barabhebung. Für Barabhebungen dürfen ausschließlich Schecks, die auf Vordrucken der Bank ausgestellt sind, benutzt werden.
Barabhebung. Wenn ein Kunde sicher sein möchte, zu einem bestimmten Datum einen Betrag ab 5.000 EUR oder den entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung in bar abheben zu können, so muss er dies der Geschäftsstelle des Finanzinstituts mindestens drei Werktage im Voraus mitteilen. Für Xxxxxxx muss diese Frist einvernehmlich mit dem Finanzinstitut festgelegt werden. Das Finanzinstitut behält sich das Recht vor, jegliche Barabhebung über eine beträchtliche Summe oder welche Es zur Beihilfe eines Fiskaldeliktes strafbar machen würde, zu verweigern. In diesem Fall schlägt das Finanzinstitut die Übertragung der Summen per Überweisung oder per Bankscheck vor.