Common use of Basisgarantie Clause in Contracts

Basisgarantie. Auf Grundlage der in den Persönlichen Bedingungen vermerkten Versicherungssumme: 8.1.1.1 Die Gesellschaft versichert die in den Persönlichen Bedingungen beschriebenen festen und/oder tragbaren EDV-Geräte und/oder die festen und/oder tragbaren Büro- oder Elektronikgeräte gegen alle unvorhersehbaren und plötzlichen Schäden sowie gegen Diebstahl, sofern sich die Geräte an den in den Persönlichen Bedingungen bezeichneten Versicherungsorten (mit Ausnahme der tragbaren Geräte) und in einwandfreiem Betriebszustand befinden, das heißt nach als zufriedenstellend erachteten Inbetriebnahmetests: ◼ sowohl im Betriebs- als auch im Ruhezustand; ◼ während der Arbeiten zur Demontage, zur Versetzung und zur erneuten Montage, die für die Wartung, Inspektion, Prüfung oder Reparatur der Geräte erforderlich sind. Die Gesellschaft fordert keine Aufstellung mit Auflistung und Beschreibung der versicherten Geräte. Der uns gegenüber angegebene Wert muss jederzeit dem gesamten Neuwert aller festen und/oder tragbaren EDV-Geräte und/oder festen und/oder tragbaren Büro- und/oder Elektronikgeräte entsprechen, die dem Versicherungsnehmer gehören oder die dieser mietet und die für den Betrieb des Unternehmens eingesetzt werden. Geräte, die dem Versicherungsnehmer zwecks Reparatur, Wartung, Änderung oder Programmierung anvertraut wurden oder die zum Verkauf bestimmt sind, sind von der Versicherung ausgenommen. Als Diebstahl im Sinne der vorliegenden Versicherung gilt jeder Diebstahl, der mit einem erschwerenden Umstand begangen wird, das heißt: ◼ Einbruch oder Einstieg; ◼ Nutzung von Nachschlüsseln oder gestohlenen Schlüsseln; ◼ Anwendung oder Androhung von Gewalt. Es obliegt dem Versicherungsnehmer, diese Umstände anhand konkreter Beweise zu belegen. 8.1.1.2 Diese Garantie wird überdies außerhalb der in den Persönlichen Bedingungen vermerkten Versicherungsorte gewährt: ◼ in Bezug auf die versicherten festen EDV-Geräte: während ihres vom Versicherungsnehmer organisierten gelegentlichen Transports auf dem kürzesten Weg: - von einer Betriebsniederlassung zu einer anderen auf dem kürzesten Weg; - von einer Betriebsniederlassung zum Wohnsitz des Versicherungsnehmers oder zum Wohnsitz eines seiner Beauftragten und zurück; - von einer Betriebsniederlassung bis zum Reparaturunternehmen und zurück; ◼ sofern sie sich ausnahmsweise am Wohnsitz des Versicherungsnehmers oder am Wohnsitz eines seiner Beauftragten befinden. Die Entschädigung der Gesellschaft ist in diesen Fällen auf 50 % des in der Basisgarantie vermerkten Gesamtwerts bei einer Obergrenze von 00.000€ je Schadensfall beschränkt. ◼ Mittels ausdrücklicher Vereinbarung bezüglich der versicherten tragbaren Geräte und innerhalb der in den Persönlichen Bedingungen vorgesehenen territorialen Grenzen. 8.1.1.3 Sofern die versicherten Geräte in einem nicht besetzten Fahrzeug oder in einem Anhänger zurückgelassen wurden, unterliegt die Garantie „Diebstahl“ folgenden Regeln: ◼ Falls der Diebstahl (oder der Diebstahlversuch) tagsüber begangen wurde, besteht die Garantie nur, falls sämtliche folgenden Bedingungen erfüllt sind: - die versicherten Geräte dürfen von außen nicht sichtbar sein; - das Fahrzeug muss abgeschlossen und gegebenenfalls die Alarmanlage eingeschaltet sein; - das Fahrzeug oder der Anhänger muss zum Zweck des Diebstahls aufgebrochen worden sein. Falls das Fahrzeug oder der Anhänger in einer abgeschlossenen, nicht öffentlich zugänglichen Garage steht, reicht es im Hinblick auf die Geltung der Garantie aus, dass ein Einbruch in die Garage erfolgt ist. ◼ Falls der Diebstahl (oder der Diebstahlversuch) nachts begangen wurde (das heißt zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr), ist die Garantie nur dann gegeben, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: - das Fahrzeug oder der Anhänger steht in einer der Öffentlichkeit nicht zugänglichen verschlossenen Garage; - diese Garage muss zum Zweck des Diebstahls aufgebrochen worden sein. Es obliegt dem Versicherungsnehmer, den Nachweis zu erbringen, dass die vorhergehenden Bedingungen erfüllt sind.

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Samples: Berufsversicherungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen