Versichertes Fahrzeug Musterklauseln

Versichertes Fahrzeug. Jedes in den Persönlichen Bedingungen genannte Kraftfahrzeug.
Versichertes Fahrzeug. Versichert ist das in der Police aufgeführte Fahrzeug sowie von diesem gezogene oder gestossene Anhänger.
Versichertes Fahrzeug. Versichert ist der im Versicherungsschein bezeichnete Pkw sowie ein mitge- führter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger.
Versichertes Fahrzeug. Versichert sind:
Versichertes Fahrzeug. Die Versicherung bezieht sich auf das in der Police aufgeführ- te Fahrzeug sowie von diesem gezogene oder gestossene Fahrzeuge und Anhänger (auch abgekoppelte im Sinne von Art. 2 der Verkehrsversicherungsverordnung).
Versichertes Fahrzeug. Wir versichern das in der Police aufgeführte Fahrzeug sowie Ausrüstungen und Zubehörteile.
Versichertes Fahrzeug. Versichert ist das in der Kfz-Haftpflichtversicherung versicherte Fahrzeug, einschließlich eines mitgeführten Anhängers.
Versichertes Fahrzeug. Versichert ist das Fahrzeug, für das diese AGV abgeschlossen wird und das in Ihrem AGV-Vertrag angegeben ist.
Versichertes Fahrzeug. Die Versicherung erstreckt sich auf das in der Police (oder all- fälligen Nachträgen dazu) bezeichnete Fahrzeug (im Folgen- den versichertes Fahrzeug genannt).
Versichertes Fahrzeug. Versichert ist der im Versicherungsschein genannte Per- sonenkraftwagen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf mitgeführtes Gepäck und die Ladung. Nicht ver- sicherbar ist ein Fahrzeug, das zur gewerbsmäßigen Per- sonenbeförderung oder zur gewerbsmäßigen Vermietung eingesetzt wird.