Bauantrag Musterklauseln

Bauantrag. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines 6-Familien-Wohnhau- ses mit Aufzug, Garagen und Stellplätzen, Hauptstraße 84, wurde hergestellt.
Bauantrag. Antrag auf Baugenehmigung vom 30.06.2015 • Baubeschreibung vom 30.06.2015 • Statistik der Baugenehmigungen vom 30.06.2015 • Berechnungen Brutto-Grundfläche, Brutto-Rauminhalt und Nutzfläche • Auszug aus dem Katasterkartenwerk vom 28.05.2015, M1:1000 • Auszug aus dem Katasterkartenwerk vom 27.06.2013, M1:2500 • Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. Art. 15 BayWG zur Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser vom 30.06.2015 • Baubeschreibung Entwässerungsanlage vom 30.06.2015 • Auszug aus dem Liegenschaftskataster vom 28.05.2015 mit Flurkarte M1:1000 • Lageplan M1:1000 vom 30.06.2015 • Ansichten Lagerhalle M1:100 vom 30.06.2015 • Grundriss, Schnitte, Ansichten Einhausung M1:100 vom 30.06.2015 • Statik zur Stahlkonstruktion Umbau Bodenwäsche, Kriterienkatalog gemäß Anlage 2 der BauVorlV vom 03.07.2014
Bauantrag. Im Einzelnen im Vertragsteil B geregelt
Bauantrag. Um die Genehmigungsunterlagen für Ihr Bauvorhaben zu erstellen, benötigen wir von Ihnen katasteramtliche Pläne (Flurkarte), den amtlichen Lageplan, Lage und Tiefe der Ver- und Entsorgungsleitungen (Kanalanschluss- und Tiefenpläne) und den Bebauungsplan sowie die Bebauungsvorschriften für Ihr Baugrundstück. Mit der Planung kann erst nach der Vorlage der genannten Unterlagen begonnen werden. Wir erstellen für Ihren Bauantrag und für die Beantragung öffentlicher Mittel die erforderlichen Bauzeichnungen und Berechnungen. Diese Unterlagen werden nach Fertigstellung von uns an Sie zur Weiterleitung an die zuständige Baubehörde übergeben. Die von uns erarbeiteten Bauantragsunterlagen umfassen weiterhin: ⚫ Einzeichnen des Gebäudes, der Abstandsflächen, der Zuwegung, der Terrasse, der PKW-Stellplätze und der Grundleitungen für Schmutz- und Regenwasser in den Lageplan, Maßstab: mind. 1:500 ⚫ Berechnung der erforderlichen Querschnitte der Grundleitungen für Schmutz- und Regenwasser (wenn von der Genehmigungsbehörde gefordert). Die Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Kanalnetz für das anfallende Schmutz- und Regenwasser auf dem Grundstück oder unmittelbar angrenzend wird vorausgesetzt und ist die Grundlage für die Planung der Entwässerungsanlage ⚫ Zeichnerische Darstellung der Entwässerungsanlage in Grundriss- und Schnittzeichnungen ⚫ Statische Berechnung und Positionspläne ⚫ Energetische Nachweise auf der Grundlage der gültigen EnEV-Berechnungsvorgaben und des EEWärmeG Die folgenden Planungsleistungen sind im Vertragspreis nicht enthalten, können jedoch von Ihnen zusätzlich und gegen Zahlung eines Mehrpreises beauftragt werden:
Bauantrag. Wir erstellen für Ihr Bauvorhaben die kompletten Bauantragsunterlagen im Baugenehmigungsverfahren. Die Architektenleistungen für den Bauantrag mit den notwendigen Berechnungen und Formularen (Bauzeichnungen, Flächen- und Volumenberechnungen, Geschossflächenzahl- und Grundflächenzahlberechnung, Entwässerungspläne, Energiebedarfsberechnung, Statik usw.) sind im vereinbarten Festpreis enthalten. Eine Ausfertigung erhalten Sie für Ihre persönlichen Unterlagen und für Ihre Finanzierung. Die Gebühren für die zur Genehmigungsplanung notwendigen Lagepläne, Baumbestandspläne (falls gefordert), die Baugenehmigungsgebühren sowie ggf. Bodengutachten und alle sonstigen behördlichen Gebühren gehen zu Lasten des Bauherrn.
Bauantrag. 6.2.1 Antrag auf Baugenehmigung für Sonderbauten (Anlage 4) 6.2.2 Angabe der Gebäudeklasse 6.3 Baubeschreibung (Anlage 1 zur Baugenehmigung) 6.4 Anlagenbeschreibung (Anlage 2 zur Baugenehmigung) 6.4.1 Auszug aus Anlagenbeschreibung 6.5 Betriebsbeschreibung (Anlage 3 zur Baugenehmigung) 6.6 Brandschutzkonzept mit Ergänzung vom 09.08.201m (Anlage 4 zur Baugenehmigung) 6.6.1 Brandschutzkonzept 01 Lageplan 6.6.2 Brandschutzkonzept 02 Grundriss und Schnitte 6.7
Bauantrag. Auf der Grundlage dieser Entwurfsplanung wird das amtliche Verfahren für das Bauvor- haben eingeleitet (Leistungsphase 4 nach HOAI). In vielen Ländern sind kleinere Bau- vorhaben von einer Baugenehmigung freigestellt. Als Beispiel für ein solches Verfahren kann Nordrhein-Westfalen genannt werden: Bauen Sie ein Ein- bis Zweifamilienhaus, und befindet sich Ihr Bauplatz im Geltungs- bereich eines Bebauungsplans (B-Plan), muss nur der Antrag auf Freistellung nebst Bauvorlagen eingereicht werden (diese entsprechen denen des Bauantrages). Wird der Freistellung vom Baugenehmigungsverfahren nicht innerhalb eines Monats vom Bau- amt widersprochen, können Sie mit dem Bauen beginnen. Die Bauvorlagen werden Ihnen dann ungeprüft zurückgeschickt. Der Standsicherheitsnachweis, der Wärme- schutz- und Schallschutznachweis müssen dem Bauamt nicht vorgelegt werden, sie liegen allein in der Verantwortung des Entwurfsverfassers. Hat der Planer ausreichend Erfahrung in der Berechnung der Statik und übernimmt er die Verantwortung dafür, muss auch kein Statiker hinzugezogen werden. Liegt Ihr Bauplatz nicht in einem B-Plan-Gebiet oder wird der Freistellungsantrag nicht genehmigt, dann wird das „vereinfachte Baugenehmigungsverfahren“ durchgeführt. Dazu muss der Bauantrag eingereicht werden. Vor Baubeginn auch die Nachweise für den Wärme- und den Schallschutz sowie für die Statik. In diesem Fall muss der Stand- sicherheitsnachweis von einem Statiker erbracht werden. Dieser Nachweis wird vom Bauamt nicht überprüft. Soweit der Ablauf in Nordrhein-Westfalen. Der Verfahrensablauf ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auf jeden Fall sollten Sie sich daher vor Planungsbeginn von der zuständigen Genehmigungsbehörde beraten lassen, welche Unterlagen und welches Prozedere für Ihr Bauvorhaben notwendig sind.
Bauantrag. (Besteller oder Unternehmer) ……………………………………………………………….…………… (Besteller oder Unternehmer)
Bauantrag. Die kompletten Bauantragsunterlagen zur Baugenehmigung werden dem Auftraggeber zur Einreichung bei der zuständigen Behörde übergeben. Die behördlichen Prüf- und Genehmigungskosten (z.B. die Gebühren für die Erteilung der Baugenehmigung) sind nicht im Festpreis Ihres Hauses enthalten. In der Bauanlaufbesprechung werden sämtliche Voraussetzungen zum Baubeginn besprochen und in einem Protokoll einvernehmlich vereinbart. Des Weiteren enthält das Protokoll die für den ungestörten Baubeginn und Bauablauf erforderlichen Angaben des Auftraggebers. Dies beinhaltet auch alle in der Bemusterung festgelegten Ausstattungen und Materialien.

Related to Bauantrag

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich exklusive Zoll und Steuern jeder Art. Soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist sind Rechnungen ohne Abzug bar am Sitz des Verkäufers oder kostenfrei auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto zu zahlen; Zoll, Steuern sowie Bank- oder Umtauschgebühren je-der Art trägt der Käufer. Rabatte werden auf den Kaufpreis berechnet, d. h. exklusive der Steuer. Für den Fall des Gebrauchs eines SEPA Direct Debit B2B einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Benachrichti-gung zumindest einen Tag vorher. Im Fall von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2010 „EXW“) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierter Exporte) auf die auf Aufforderung der Käufers keine Umsatzsteuer erhoben wurde, stellt der Käufer dem Verkäufer auf erste Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die belegen, dass die Produkte in einen anderen Mitgliedsstaat als den, in dem sie verladen wurden, (oder aus der Europäischen Union heraus) geliefert wurden. Sollte der Käufer diese Nachweise nicht zur Verfügung stellen, werden alle Umsatzsteuerstrafen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, den fälligen örtlichen Umsatzsteuerbetrag, Bußgelder und Beträge für verspätete Zahlung), die von den Steuerbehörden erhoben werden, an den Käufer weiterberechnet. Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen werden auf Papier erstellt, soweit nicht der Käufer ausdrücklich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen einverstanden ist. Der Verkäufer darf Zahlung durch angenommenen Wechsel verlangen; alle Inkassokosten trägt der Käufer. Skonti können bis zur vollständigen Zahlung einer fälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Falls Zahlungen jeder Art nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer einen pauschalierten Betrag entsprechend fünfzehn Prozent des fälligen Betrags zur Deckung von u. a. Verwaltungskosten, vorgerichtlichen Kosten und Inkassokosten, die auf der verspäteten Zahlung des Käufers beruhen, zu zahlen; etwaige weitere Rechte des Verkäufers, inklusive, aber nicht beschränkt auf das Recht weiteren Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu verlangen, bleiben unberührt. Zusätzlich schuldet der Käufer automatisch und ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedürfte, die Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. sie-ben Prozent über dem festgesetzten Zinssatz der Europäischen Zentralbank (Europäische Richtlinie 2000/35/EG) oder auf schriftliches Verlangen vor dem Kauf einen höheren Zinssatz; dabei fallen für jeden angefangenen Monat Zinsen für den ganzen Monat an. Das Fälligkeitsdatum wird immer ausgehend vom Rechnungsdatum berechnet. Außerdem ist der Käufer damit einverstanden, dass – im Falle nicht beglichener Zahlungen – der Verkäufer Verkäufe und/ oder laufende Bestellungen (inklusive bestätigter Aufträge) aussetzen oder stornieren darf; solche Aussetzungen oder Stornierungen führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers und berühren nicht Schadensersatzansprüche des Verkäufers infolge solcher Aussetzungen oder Stornierungen. Sobald eine Zahlung auf eine Rechnung für irgendeine Lieferung, auch nur teilweise, nicht pünktlich erfolgt, werde sämtliche offenen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Rechtsgrund schuldet, sofort und automatisch fällig. Bei unbeglichenen Zahlungen oder jedem Vorkommnis, das die Zahlung möglicherweise gefährdet, hat der Verkäufer das Recht, die Daten des Käufers seiner Kreditversicherungsgesellschaft mitzuteilen und mit einer fälligen Forderung gegen den Käufer gegen jede Forderung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund diese Forderung resultiert, aufzurechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen des Käufers zurückzuweisen, wenn der Käufer nach den Kriterien der Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers in einer schlechten finanziellen Lage ist oder, selbst bei Vereinbarung von Vorauszahlung, wenn der Käufer in der Vergangenheit fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder Verbindlichkeiten (inklusive Hauptforderung, Verzugszinsen, Erstattung von Wiederbeschaffungskosten oder den oben erläuterten pauschalierten Betrag von fünfzehn Prozent) nicht vollständig beglichen hat oder zu erwarten ist, dass bei dem Käufer das Risiko von Verzug oder Insolvenz vorliegt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.