Bauantrag Musterklauseln

Bauantrag. 6.2.1 Antrag auf Baugenehmigung für Sonderbauten (Anlage 4) 6.2.2 Angabe der Gebäudeklasse
Bauantrag. Um die Genehmigungsunterlagen für Ihr Bauvorhaben zu erstellen, benötigen wir von Ihnen katasteramtliche Pläne (Flurkarte), den amtlichen Lageplan, Lage und Tiefe der Ver- und Entsorgungsleitungen (Kanalanschluss- und Tiefenpläne) und den Bebauungsplan sowie die Bebauungsvorschriften für Ihr Baugrundstück. Mit der Planung kann erst nach der Vorlage der genannten Unterlagen begonnen werden. Wir erstellen für Ihren Bauantrag und für die Beantragung öffentlicher Mittel die erforderlichen Bauzeichnungen und Berechnungen. Diese Unterlagen werden nach Fertigstellung von uns an Sie zur Weiterleitung an die zuständige Baubehörde übergeben. Die von uns erarbeiteten Bauantragsunterlagen umfassen weiterhin: ⚫ Einzeichnen des Gebäudes, der Abstandsflächen, der Zuwegung, der Terrasse, der PKW-Stellplätze und der Grundleitungen für Schmutz- und Regenwasser in den Lageplan, Maßstab: mind. 1:500 ⚫ Berechnung der erforderlichen Querschnitte der Grundleitungen für Schmutz- und Regenwasser (wenn von der Genehmigungsbehörde gefordert). Die Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Kanalnetz für das anfallende Schmutz- und Regenwasser auf dem Grundstück oder unmittelbar angrenzend wird vorausgesetzt und ist die Grundlage für die Planung der Entwässerungsanlage ⚫ Zeichnerische Darstellung der Entwässerungsanlage in Grundriss- und Schnittzeichnungen ⚫ Statische Berechnung und Positionspläne ⚫ Energetische Nachweise auf der Grundlage der gültigen EnEV-Berechnungsvorgaben und des EEWärmeG Die folgenden Planungsleistungen sind im Vertragspreis nicht enthalten, können jedoch von Ihnen zusätzlich und gegen Zahlung eines Mehrpreises beauftragt werden:
Bauantrag. (Besteller oder Unternehmer) ……………………………………………………………….……………
Bauantrag. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines 6-Familien-Wohnhau- ses mit Aufzug, Garagen und Stellplätzen, Hauptstraße 84, wurde hergestellt.
Bauantrag. Wir erstellen für Ihr Bauvorhaben die kompletten Bauantragsunterlagen im Baugenehmigungsverfahren. Die Architektenleistungen für den Bauantrag mit den notwendigen Berechnungen und Formularen (Bauzeichnungen, Flächen- und Volumenberechnungen, Geschossflächenzahl- und Grundflächenzahlberechnung, Entwässerungspläne, Energiebedarfsberechnung, Statik usw.) sind im vereinbarten Festpreis enthalten. Eine Ausfertigung erhalten Sie für Ihre persönlichen Unterlagen und für Ihre Finanzierung. Die Gebühren für die zur Genehmigungsplanung notwendigen Lagepläne, Baumbestandspläne (falls gefordert), die Baugenehmigungsgebühren sowie ggf. Bodengutachten und alle sonstigen behördlichen Gebühren gehen zu Lasten des Bauherrn.
Bauantrag. Die kompletten Bauantragsunterlagen zur Baugenehmigung werden dem Auftraggeber zur Einreichung bei der zuständigen Behörde übergeben. Die behördlichen Prüf- und Genehmigungskosten (z.B. die Gebühren für die Erteilung der Baugenehmigung) sind nicht im Festpreis Ihres Hauses enthalten. In der Bauanlaufbesprechung werden sämtliche Voraussetzungen zum Baubeginn besprochen und in einem Protokoll einvernehmlich vereinbart. Des Weiteren enthält das Protokoll die für den ungestörten Baubeginn und Bauablauf erforderlichen Angaben des Auftraggebers. Dies beinhaltet auch alle in der Bemusterung festgelegten Ausstattungen und Materialien.
Bauantrag. Antrag auf Baugenehmigung vom 30.06.2015 • Baubeschreibung vom 30.06.2015 • Statistik der Baugenehmigungen vom 30.06.2015 • Berechnungen Brutto-Grundfläche, Brutto-Rauminhalt und Nutzfläche • Auszug aus dem Katasterkartenwerk vom 28.05.2015, M1:1000 • Auszug aus dem Katasterkartenwerk vom 27.06.2013, M1:2500 • Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. Art. 15 BayWG zur Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser vom 30.06.2015 • Baubeschreibung Entwässerungsanlage vom 30.06.2015 • Auszug aus dem Liegenschaftskataster vom 28.05.2015 mit Flurkarte M1:1000 • Lageplan M1:1000 vom 30.06.2015 • Ansichten Lagerhalle M1:100 vom 30.06.2015 • Grundriss, Schnitte, Ansichten Einhausung M1:100 vom 30.06.2015 • Statik zur Stahlkonstruktion Umbau Bodenwäsche, Kriterienkatalog gemäß Anlage 2 der BauVorlV vom 03.07.2014
Bauantrag. Auf der Grundlage dieser Entwurfsplanung wird das amtliche Verfahren für das Bauvor- haben eingeleitet (Leistungsphase 4 nach HOAI). In vielen Ländern sind kleinere Bau- vorhaben von einer Baugenehmigung freigestellt. Als Beispiel für ein solches Verfahren kann Nordrhein-Westfalen genannt werden: Bauen Sie ein Ein- bis Zweifamilienhaus, und befindet sich Ihr Bauplatz im Geltungs- bereich eines Bebauungsplans (B-Plan), muss nur der Antrag auf Freistellung nebst Bauvorlagen eingereicht werden (diese entsprechen denen des Bauantrages). Wird der Freistellung vom Baugenehmigungsverfahren nicht innerhalb eines Monats vom Bau- amt widersprochen, können Sie mit dem Bauen beginnen. Die Bauvorlagen werden Ihnen dann ungeprüft zurückgeschickt. Der Standsicherheitsnachweis, der Wärme- schutz- und Schallschutznachweis müssen dem Bauamt nicht vorgelegt werden, sie liegen allein in der Verantwortung des Entwurfsverfassers. Hat der Planer ausreichend Erfahrung in der Berechnung der Statik und übernimmt er die Verantwortung dafür, muss auch kein Statiker hinzugezogen werden. Liegt Ihr Bauplatz nicht in einem B-Plan-Gebiet oder wird der Freistellungsantrag nicht genehmigt, dann wird das „vereinfachte Baugenehmigungsverfahren“ durchgeführt. Dazu muss der Bauantrag eingereicht werden. Vor Baubeginn auch die Nachweise für den Wärme- und den Schallschutz sowie für die Statik. In diesem Fall muss der Stand- sicherheitsnachweis von einem Statiker erbracht werden. Dieser Nachweis wird vom Bauamt nicht überprüft. Soweit der Ablauf in Nordrhein-Westfalen. Der Verfahrensablauf ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auf jeden Fall sollten Sie sich daher vor Planungsbeginn von der zuständigen Genehmigungsbehörde beraten lassen, welche Unterlagen und welches Prozedere für Ihr Bauvorhaben notwendig sind.
Bauantrag. Im Einzelnen im Vertragsteil B geregelt

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  • Antrag 1.1 Verteilernetzbetreiber haben die Neuerrichtung einer Verbindung oder die Änderung einer bestehenden Verbindung mit dem Netz der APG (Netzanschluss) bei APG schriftlich unter Verwendung eines Formulars, welches auf der Homepage der APG (xxx.xxx.xx) als Download frei zur Verfügung steht sowie im Anhang zu diesen ANB angeführt ist, zu beantragen. Dem Antrag sind die für die Beurteilung des Netzanschlusses erforderlichen Unterlagen und Nachweise beizuschließen. 1.2 Darüber hinaus hat der Verteilernetzbetreiber APG auf Verlangen alle zusätzlich erforderlichen Unterlagen und Nachweise zur detaillierten Beurteilung des Netzanschlusses zur Verfügung zu stellen. Im Falle eines unvollständigen und/oder fehlerhaften Antrages fordert APG den Partner unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachbesserung des Antrages auf. Ein Antrag des Partners gilt erst dann als vollständig erfolgt und eingelangt, wenn APG dies dem Partner bestätigt.

  • Kostentragung Die Kosten für Planungs- und Mängelgutachten trägt vorbehaltlich der nachfolgenden Bestim- mungen die Krankenkasse.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Folgebeitrag Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist. Ist mit Ihnen die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.

  • Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung a) Xxxxx nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsnehmer seine Pflichten nach § 9.2 a) vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungs-nehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. b) Nach einer Gefahrerhöhung nach § 9.2 b) und 9.2 c) ist der Versicherer für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt § 9.5 a) Satz 2 und 3 entsprechend. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. c) Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,

  • Unterauftragnehmer 15.1 Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer nur einsetzen oder eingesetzte Unterauftragnehmer nur auswechseln, wenn der Auftragnehmer den bzw. die Unterauftragnehmer und deren jeweiligen Leistungsbereich (Art und Umfang der Auslagerung an den Unterauftragnehmer) be- nennt. Die Benennung kann entfallen, wenn es sich nur um Zulieferer oder solche Unternehmen handelt, deren Leistung keine vereinbarten C5-Kriterien betreffen und die nicht in die Erbringung der Leistungen eingebunden sind oder lediglich Nebenleistungen erbringen. 15.2 Soweit im Verhältnis zwischen Auftragnehmer und Unterauftragnehmer Vereinbarungen geändert wer- den sollen, die die vereinbarten C5-Kriterien betreffen, hat der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber mitzuteilen. Die Benennung bzw. die Mitteilung geplanter Vertragsänderungen kann auch durch eine für den Auftraggeber zugängliche Web-Site in Verbindung mit einer individuellen Benachrichtigung, z.B. per Push Nachricht, erfolgen. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. vorgenannten Änderungen aus sachlichem Grund innerhalb 30 Tagen ab der individuellen Be- nachrichtigung zu widersprechen. Können sich die Parteien nicht binnen 90 Kalendertagen seit dem Zugang der individuellen Benachrichtigung auf die geplante Vertragsänderung bzw. den Austausch des Unterauftragnehmers einigen, hat der Auftraggeber das Recht, das Vertragsverhältnis ganz oder teil- weise außerordentlich zu kündigen. 15.3 Soweit vereinbart, gilt alternativ zu Ziffer 15.1, dass der Auftragnehmer zur Leistungserbringung Unter- auftragnehmer nur einsetzen oder eingesetzte Unterauftragnehmer nur auswechseln darf, wenn der Auftragnehmer den bzw. die Unterauftragnehmer namentlich benennt und der Auftraggeber dem Ein- satz ausdrücklich zustimmt. Voraussetzung für eine Zustimmung ist zunächst, dass sich der Unterauf- tragnehmer, soweit dies seine Leistungen betrifft, zuvor dem Auftragnehmer gegenüber mindestens in gleichem Umfang zur Einhaltung der vertraglichen Regelungen verpflichtet hat, wie der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber und der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachweist. Eine Zustimmung ist auch dann erforderlich, wenn der Auftragnehmer eine Leistung, die er bisher über einen Unteraufragnehmer erbringt, nunmehr selbst durchzuführen beabsichtigt. Der Auftraggeber wird zustimmen, wenn sich unter Berücksichtigung des neuen Unterauftragnehmers oder des Auftragneh- mers anstelle des alten Unterauftragnehmers keine andere Zuschlagsentscheidung ergeben hätte und auch sonst kein sachlicher Grund dem Einsatz des Unterauftragnehmers entgegensteht. Die Xxxxxxxx- xxxx des neuen Unterauftragnehmers erfolgt auf Kosten des Auftragnehmers. Für die im Angebot des Auftragnehmers oder sonst im Vergabeverfahren benannten Unterauftragnehmer gilt die Zustimmung des Auftraggebers als erteilt. 15.4 Voraussetzung für den Einsatz eines Unterauftragnehmers ist, dass dieser sich, soweit dies seine Leis- tungen betrifft, zuvor dem Auftragnehmer gegenüber mindestens einem seinem jeweiligen Anteil an der Leistungserbringung entsprechenden Umfang zur Einhaltung der vertraglichen Regelungen verpflichtet hat, wie der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. 15.5 Der Auftragnehmer darf vertrauliche Informationen nur an solche Unterauftragnehmer weitergeben, de- ren Einsatz der Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprochen hat und nur wenn und soweit diese ver- traulichen Informationen für die Erbringung der jeweiligen Leistungen durch den Unterauftragnehmer erforderlich sind („Need-to-know“-Prinzip) und der Unterauftragnehmer mindestens im gleichen Maße zur Vertraulichkeit verpflichtet ist wie der Auftragnehmer. 15.6 Unterauftragnehmer in diesem Sinne sind auch solche, die wiederum von Unterauftragnehmern einge- setzt werden (Unterauftragnehmerkette).

  • Beitrag Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag als Gesamtschuldner, wenn der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode erfolgt. Wenn der Versicherungsvertrag gekündigt wird, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.

  • Auftragserteilung Der Teilnehmer muss einem Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nach- weis des Besitzelements) zu verwenden. Die Bank bestätigt mittels Online Banking den Eingang des Auftrags.

  • Beitragsanpassung Nach § 8 b Teil I AVB/KK 2013 werden mindestens jährlich die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen verglichen und die Beiträge, soweit erforderlich, angepasst. Der in den AVB genannte tarifliche Vomhundertsatz beträgt 5,0. Die Tarife MP0U bis MP3U gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (AVB/KK 2013): Teil I Musterbedingungen 2009 Teil II Tarifbedingungen 2013

  • Gefahrtragung 11.1. Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG. 11.2. Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, dieses selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben. 11.3. Der unternehmerische Kunde wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen. Der Kunde genehmigt jede verkehrsübliche Versandart.