Entwässerung Musterklauseln

Entwässerung. Die Schmutzwasserleitungen innerhalb des Hauses werden in den erforderlichen Querschnitten verlegt. Alle Entwässerungsleitungen werden auf dem kürzesten Weg aus dem Gebäude geführt und zwar unterhalb der Kellerdecke bzw. der Sohlplatte. Die außerhalb des Gebäudes liegenden Entwässerungsleitungen aus KG2000 grün für Schmutz- und Oberflächenwasser und der Einbau von einem Revisionsschacht sowie deren Anschluss an die Kanalisation oder an eine bauseits zu errichtende Rigole sind, soweit sich der Kanalanschluss bereits auf dem Grundstück und in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, bis zu einer Länge von 7 Metern (Entfernung Gebäude zum Anschluss) im Leistungsumfang enthalten. Der dabei entstandene Erdaushub wird zum Wiederverfüllen der Rohrgräben verwendet, überschüssiger Erdaushub verbleibt auf dem Grundstück.
Entwässerung. Gegenwärtig entwässert die B 167 über einen vorhandenen Niederschlagswasserkanal bzw. über Versickerung im Seitenraum. Der jetzige Niederschlagswasserkanal liegt im linken Seiten- raum. Die Ausmündung des Kanales konnte nicht ermittelt werden und ist deshalb zurzeit unbekannt. Er hat eine Dimensionierung von DN 300 / DN 400 und besteht aus kreisrunden Betonrohren. Die vorhandenen Schächte haben einen Durchmesser von DN 1000. Es sind Hausanschlüsse vorhanden, welche zurückgebaut werden. Mit dem Ausbau der Straße wird dieser Niederschlagswasserkanal zurückgebaut und durch einen neuen Niederschlags- wasserkanal in der Fahrbahn ersetzt. Die wasserrechtliche Erlaubnis liegt dem AG vor. Bei Bau-km 9+795 kreuzt das Gewässer II. Ordnung „Graben N3/12 (Forstgraben)“ die Bun- desstraße. Unterhalb der B 167 befindet sich eine Rohrleitung DN 600, die das Wasser des Forstgrabens in südliche Richtung weiterführt. Die Länge und der Zustand der Verrohrung wurden im April 2017 untersucht. Der Durchlass muss nicht erneuert werden. Im Anschluss an die Verrohrung wird der Forstgraben als offener Graben weitergeführt. Die Einleitung der Entwässerung der Ortslage erfolgt vor bzw. hinter dem Durchlass mit zwei Einleitpunkten in der B 167 mit Weiterleitung über die Rohrleitung und dem Graben. Vor der Einleitung wird jeweils eine Sedimentationsanlage angeordnet. Die Entwässerung der Oberflächen erfolgt über 50 cm breite Wasserläufe. Der Hauptsammler mündet in das Gewässer II. Ordnung „Forstgraben“. Der Niederschlagswasserkanal ist aus Betonrohren nach DIN 4032 – K-M (Kreisprofil, mit Muffen) DN 300 bis DN 400 herzustellen. Die Kanäle erhalten an den Knickpunkten Schächte. Die Schächte sind nach DIN 4034 - Schächte aus Beton- und Stahlbetonfertigteilen, Schächte für Abwasserkanäle herzustellen. Die Schächte sind mittig der „Rollspur“ zu setzen. Die Schächte bestehen aus: - Schachtunterteil mit Fließgerinne - Schachtringen - Schachthals (Konus) - Schachtabdeckung Klasse D 400 nach EN 124, DIN 1229 ohne Lüftungsöffnungen, PEWEPEM Rahmen aus Gusseisen ohne Beton, Deckel aus Gusseisen mit Beton (BEGU), dämpfender Einlage und Schmutzfänger. Das Grabenprofil im Bereich des Durchlasses wird wiederhergestellt sowie die Ein-und Aus- laufbereiche mit Wasserlaufsteinen in Beton mit 30 cm über Rohrscheitel befestigt. Im Stationsbereich 9+800 bis 9+855 wird ein Teilbereich der Gräben verfüllt. Die Rohrgräben und die Baugruben der Schächte sind gemäß EN 1610 und ZTVE-StB zu verfüllen und lagenwe...
Entwässerung. 5. Heizungskosten ( z. B. Brennstoff, Betriebsstrom, Wartung, Immissionsmessungen, Wärmemessung)
Entwässerung. Gegenstand der Vereinbarung: Voraussetzung:
Entwässerung. Niederschlagswasser
Entwässerung. Die Herstellung der Entwässerungsanlagen der privaten Grundstücke sowie der Gemeinschaftsflächen erfolgt gemäß dem Entwurfsplan zur Entwässerung der privaten Grundstücke und Gemeinschaftsflächen aus dem Entwässerungskonzept (Anlagen 19 und 20). Der Investor verpflichtet sich zur Errichtung der gem. der textlichen Festsetzung 5.1 des Bebauungsplans Nr. 904.3 im Innenhof zulässigen Nebenanlagen für Abstellzwecke und Gartenhütten sowie Fahrradabstellanlagen. Sofern vorgesehen, gilt dies auch für die Errichtung von Nebenanlagen auf Flächen, die durch Sondernutzungsrechte ausschließlich den NutzerInnen der Erdgeschosswohnungen vorbehalten sind. Das Vertragsgebiet wird durch den Investor hinsichtlich möglicher Kampfmittel im Rahmen der Baumaßnahmen überprüft. Die Ergebnisse und der Umgang mit den Kampfmittelfunden sind durch den Investor mit dem Kampfmittelräumdienst abzustimmen. Dabei sind die Vorgaben des Konzepts zur Kampfmittelerkundung und –räumung der FPK GmbH vom 26.07.21 (Anlage 21) zu beachten.
Entwässerung. Die Entwässerung des Gebäudes und der Anschluß an den örtlichen Abwasserkanal erfolgt nach den Richtlinien des zuständigen Tiefbauamtes. Grundleitungen im Haus mit PVC – Rohren bzw. KG Rohr. Die Leitungen außerhalb Ihres Hauses bis an die Grundstücksgrenze sind ebenfalls im Preis enthalten. Der dafür notwendige Rohrgrabenaushub sowie sämtliche Formstücke sind in unserem Leistungsumfang enthalten.
Entwässerung. Die Entwässerungsleitungen werden im Mischsystem als PVC-Rohrleitungen, bei Ausführung OHNE Keller unterhalb der Bodenplatte verlegt und enden an der Außenkante der Außenwand. Bei Ausführung MIT Keller werden die PVC-Rohrleitungen unterhalb der Kellerdecke verlegt und enden an der Außenkante der Außenwand. Dadurch kann das Gebäude unabhängig von der vorhandenen Kanalhöhe höhenmäßig eingestellt werden. Eine Zisterne oder Revisionsschacht, sowie die Entwässerung außerhalb des Gebäudes sind nicht im Leistungsumfang enthalten, können jedoch gegen Aufpreis ausgeführt werden. Bei Ausführung mit Kellergeschoss und/oder nicht ausreichender Tiefe des öffentlichen Kanalsystems notwendige oder gewünschte Entwässerung unterhalb der Bodenplatt notwendige Hebeanlage, Rückstauverschlüsse usw. (z. B. bei Einliegerwohnung oder WC im Keller) sind nicht im Leistungsumfang enthalten und müssen gesondert in Auftrag gegeben werden.
Entwässerung. Der Umbauabschnitt wird im Osten und Westen an die vorhandenen Querschnitte ange- schlossen. Die Querneigung und das Profil ist im Anschlussbereich anzuhalten. Vor dem Brückenbauwerk ist eine Verwindung vorzusehen. Die Entwässerung der Straße erfolgt über die Querneigung nach außen in Richtung Bankett und Böschung. Bauzeitlich wird das auf der Behelfsumfahrung anfallende Oberflächenwasser über die Nei- gung der Straße in die Seitenbereiche des Damms geleitet und dort versickert. Aufgrund des Verkehrsaufkommens und der Funktion der B 214 als Hauptverkehrsstraße ist die Flächenverschmutzung nach DWA M153 Tabelle A.3 als mittel einzustufen (Typ F5). Für die Verschmutzung aus der Luft ist mit dem angegebenen Verkehrsaufkommen von einer mittleren Luftverschmutzung (Typ L2) auszugehen. Für die Straßenflächen außerhalb der Brücke wird eine ausreichende Behandlung durch die Ableitung über eine 20 cm dicke bewachsene Oberbodenschicht erreicht. Der Oberbodenauftrag wird im Baubereich in ent- sprechender Stärke vorgesehen.
Entwässerung. Die Entwässerungsanschlüsse und Leitungen sind vom Auftraggeber zu erstellen. Im Zusammenhang mit den Fundierungsarbeiten kann von uns gegen Berechnung die Entwässerungsleitung unterhalb der Garagen verlegt werden. Dabei wird die zusammengefasste Leitung bis ca. 1,0 m aus dem Garagenstandplatz herausgeführt.