Baugrund Musterklauseln

Baugrund. (1) Sofern sich während der Vertragsdurchführung Abweichungen zu den im Vertrag enthaltenen Angaben betreffend Boden- und/oder Wasserverhältnissen herausstellen trägt der Auftraggeber bei Einhaltung der Voraussetzungen der VOB/B die Folgen (wie z.B. verlängerte Bauzeit und/oder zusätzliche Kosten des Auftragnehmers),
Baugrund. Der Untergrund muss gew‰hrleisten, dass die erforderlichen Fundamente sicher gesetzt werden kˆnnen. Hierbei gehen wir davon aus, dass der Untergrund unter der Oberschicht der Bodenklasse 3 oder 4 gem. DIN 18300 VOB/C entspricht. Sollten Oberfl‰chenschichten der Bodenklasse 1 von mehr als 10 cm St‰rke vorhanden sein, so müssen diese Schichten vor Baubeginn vom Bauherrn abgetragen und entsorgt werden. Dies gilt auch für Bauschutt und/oder Erde sowie für Findlinge, Mauerreste, Pflanzen, Wurzeln und sonstige Hindernisse jeglicher Art, die nicht den Bodenklassen 3 oder 4 entsprechen. Sollte beim Ausheben des Bodens unerwarteter Weise Wasser auftreten, so ist dieses vom Auftraggeber umgehend zu beseitigen.
Baugrund. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen orientierende Baugrunderkundungen vor (Büro für Umweltplanung, Dipl.-Geologe Xxxxxxxx Xxxx GmbH, 10.Juni 2016 sowie 10.Februar 2003). Darin wurden, neben wechselnd mächtigen Bedeckungen aus Oberboden und Auffüllun- gen, sandige Ablagerungen des Berlin-Warschauer-Urstromtales erbohrt. In unterschiedlichen Ni- veaus sind innerhalb der (Tal-)Sande organische Ablagerungen (Torf) in geringer Mächtigkeit so- wie dünne organische Lagen zwischengeschaltet. In der nördlichen Teilfläche wurden Torfe nur in einer Sondierbohrung als schmales Band ermittelt. In der südlichen Teilfläche (ehemalige Klein- gärten), stehen diese hingegen im oberflächennahen Bereich an. Gemäß Fachgutachter sind die Torfe von pastöser Ausprägung und weisen einen hohen Zersetzungsgrad auf. Von daher wird die Klassifizierung der Böden weiterhin als gering schutzwürdig eingeschätzt.
Baugrund. Die Basiselemente - Leistungen der Baufirma basiert auf der DIN 18300, für die Bodenklassen 3,4 und 5. Die zulässige Bodenpressung muss mind. 200 KN/m² betragen. Für die sichere Planung des Bauvorhabens hinsichtlich statischer und abdichtungstechnischer Belange, ist durch den Bauherrn ein Bodengutachten auf seine Kosten erstellen zu lassen. Die Erstellung des Bodengutachtens kann auch angeboten werden oder ist bereits im Auftrag enthalten. Nach Vorlage der Baueingabepläne (mindestens Lageplan und Schnitt) veranlasst der Auftragnehmer die Erstellung eines Bodengutachtens bei einem Gutachter seiner Xxxx. Änderungen, welche sich zwingend aus dem Bodengutachten ergeben, gehen zu Lasten des Bauherrn, welcher das Bodengutachten selbst und eine Auswertung für sein Bauvorhaben erhält. Der Grundwasserspiegel muss mind. 0,50 m unter Kellersohlen-Unterkante liegen. Es darf kein Druck-, Hang-, Stau- oder Schichtenwasser vorhanden sein. Ebenso dürfen im Baugrund keine Quellen auftreten; ansonsten sind zusätzliche Abdichtungsmaßnahmen gegen Aufpreis erforderlich. Mehrkosten für evtl. auftretende andere Bodenverhältnisse, die über die Basiselemente Leistungsbeschreibung der Baufirma hinausgehen, werden gesondert an den Bauherren berechnet. Unterschiedliche Bodenbeschaffenheiten innerhalb des Baukörpers verlangen besondere Ausführungsmaßnahmen, deren Kosten ebenfalls von dem Bauherren zu tragen sind. Bei der Verfüllung der Baugrube ist nur geeignetes und verdichtungsfähiges Material zu verwenden. Es ist darauf zu achten, dass die Abdichtungen und deren Schutzschicht nicht beschädigt werden.
Baugrund. Zur Erkundung der Boden- und Wasserverhältnisse innerhalb des Vorhabengebiets wurde ein Baugrundgutachten mit Aussagen zur Tragfähigkeit des Untergrundes sowie gründungstechnischen Hinweisen erarbeitet1. Die am Standort angetroffenen Bau- grundverhältnisse werden in der geplanten Gründungtiefe von ~3,5 m (Autohaus mit TG) und ~3,0 m (Reifenlager teilweise mit KG) unter OK Gelände überwiegend von nichtbindigen, mitteldicht gelagerten Talsanden geprägt und weisen damit für die Bau- maßnahme hinreichende bis gute Tragfähigkeiten auf. Aufgrund der Errichtung der Gebäude mit Kellergeschoss wird das Grundwasser die Gründung beeinflussen. Eine Grundwasserabsenkung bis mindestens 0,5 m unter Gründungssohle ist erforderlich. Für die baulichen Vorhaben Reifenhotel und Autohaus trifft das Gutachten differenzier- te gründungstechnische Schlussfolgerungen und Empfehlungen. Die Versickerungs- möglichkeiten am Standort werden aufgrund der oberflächennahen nichtbindigen Hori- zonte als geeignet bewertet.
Baugrund. Beim unerwartetem Antreffen von schadstoffverunreinigter Bausubstanz im Zuge der Arbeiten ist der AN verpflichtet, den AG umgehend zu informieren. Schadstoffbelastete Bausubstanzen (z. B. Öl- oder PCB-verunreinigte Baustoffe und schadstoffhaltige Bauteile) sind separat auszubauen, zu lagern und zu entsorgen (Getrennthaltungsflicht).
Baugrund. In der VOB/B und dem BGB sucht man vergeblich nach dem Begriff des Baugrundes. Die DIN 4020 »Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke« liefert jedoch eine grif- fige Definition: DIN 4020 3.1: »Baugrund ist Boden bzw. Fels einschließlich aller Inhaltsstoffe (z. B. Grundwas- ser und Kontaminationen), in und auf dem Bauwerke gegründet bzw. eingebettet werden sollen bzw. sind, oder der durch Baumaßnahmen beeinflusst wird.« Diese erweiterte Begriffsbestimmung umfasst nach Englert 226 »alles, was unter der Gras- narbe ist«, und alles, was insbesondere im Hinweis-Katalog des Abschnittes 0 der DIN 18299, aber auch in sämtlichen sonstigen Spezial-ATV zusätzlich enthalten ist. So etwa zählen nicht nur die Boden- und Felsformationen (vgl. DIN 18299, Abschnitt 0.1.7), sondern ebenso die (Grund-)Wasserverhältnisse (vgl. DIN 18299, Abschnitt 0.1.8), die natürlichen oder künstlichen Hindernisse im Baugrund – wie Findlinge, Hohlräume, Kanäle, Fundamente, Keller, Holzpfähle usw. – (vgl. DIN 18299, Abschnitte 0.1.13 und 0.1.14), Kampfmittel (vgl. 283 284 285 286 287 223) Xxxxxxx, BauR 1996, 764.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.