Bauunterhaltung Musterklauseln

Bauunterhaltung. Die Hochschule stellt für die Instandsetzung inklusive der erforderlichen Anpassung an die Nutzung Mittel in Höhe von 2,3 Mio. € / Jahr aus ihren Haushaltsmitteln bereit. Die Höhe dieser Mittel für die Bauunterhaltung unterliegen der jährlichen Fortschreibung im Rahmen der Aufstellung des Haushalts.
Bauunterhaltung. Die Ausgaben für den Bauunterhalt betragen im Jahr ca. 2,8 Mio. €. Die Höhe der Mittel für die Bauunterhaltung unterliegt der jährlichen Fortschreibung im Rah- men der jährlichen Aufstellung des Haushalts. Bezug: HHSP S. 45 Der THM wurde die Zuständigkeit für Bau- und Grundstücksangelegenheiten gemäß § 9 Abs. 3 HHG nicht übertragen, so dass auf Ausführungen zu baulichen Maßnahmen verzich- tet wird. Wie bisher wird die THM ihre bauliche Entwicklung eng mit den Fachabteilungen im HMWK abstimmen.
Bauunterhaltung. Die HfMDK wird im Rahmen der Bauunterhaltung bis zum Umzug in den geplanten Neubau die erforderlichen Maßnahmen des Funktionserhalts durchführen, wobei der durch die HIS-HE ermittelte SOLL-Wert für die Bauunterhaltung von jährlich 0,4 Mio. Euro annähernd erreicht werden soll. Die HfMDK wird hierfür den Durchschnitt der jährlichen Ausgaben für den Bauunterhalt aus der Laufzeit des vergangenen Hochschulpakts um jährlich mindestens 4 % im laufenden Hochschulpakt steigern. Die Höhe der Mittel für die Bauunterhaltung unterliegt der jährlichen Fortschreibung im Rahmen der jährlichen Aufstellung des Haushalts.
Bauunterhaltung. Die HIS-HE hat ein Berechnungsmodell entwickelt, über das SOLL-Werte als Orientierungs- werte für die bauliche Instandhaltung (Funktionserhalt) berechnet werden. Im Dezember 2019 wurde von der HIS-HE ein Orientierungswert in Höhe von rd. 4,1 Mio. € für die bauliche In- standhaltung (Funktionserhalt) genannt, der für den Bestand der h_da im Landeseigentum, der Anmietungen und der Flächen des Studierendenwerkes beinhaltet. Ohne die angemiete- ten Flächen beträgt die Zielzahl 3,9 Mio. €. Die Höhe der Mittel für die Bauunterhaltung unter- liegt der jährlichen Fortschreibung im Rahmen der jährlichen Aufstellung des Haushalts. Die vom HMWK mit Nachricht vom 12.02.2021 vorgelegte Definition zur Erhebung der SOLL- /IST-Ausgaben der Bauunterhaltung zur gesonderten Ausweisung der Kosten im Wirtschafts- plan ab dem Haushalt 2022 beinhaltet eine neue Systematik, die erst in der Zukunft in SAP abgebildet werden kann.
Bauunterhaltung. Die JLU gibt für die Bauunterhaltung 13,5 Mio. Euro pro Jahr an. Dies entspricht dem im Jahr 2019 durch die HIS-HE ermittelte SOLL-Wert für die Bauunterhaltung der JLU von 13,5 Mio. Euro. Die Höhe der Mittel für die Bauunterhaltung unterliegt der Fortschreibung im Rahmen der jährlichen Aufstellung des Hochschulhaushalts. Der Sondertatbestand beträgt 4 Mio. €, deren Verwendung im Berichtswesen der Hochschule ausgewiesen wird.
Bauunterhaltung. Neben der Fertigstellung der geplanten und in Vorbereitung befindlichen Bauvorhaben liegt ein weiterer Schwerpunkt in der qualitativen Verbesserung der Bestandsgebäude der Univer- sität. Dieser Aufgabenbereich des Immobilienmanagements verfolgt in den nächsten Jahren das Ziel, den Gebäudebestand mit seiner räumlich-baulichen Ausstattung für Lehre und For- schung zu sichern und zu verbessern. Unter dem Gesichtspunkt der Lebenszykluskosten be- steht zudem beim überwiegenden Teil der Bestandsgebäude in den kommenden Jahren ein erhöhter Investitionsbedarf für die Sanierung, für energetische Maßnahmen der Gebäudehülle sowie für die Erneuerung der Gebäudetechnik. Um dem wachsenden Sanierungsstau begeg- nen zu können, ist eine kontinuierliche Steigerung der Bauunterhaltungsmittel bis zur Errei- chung des HIS-Sollwerts von 8,2 Mio. Euro im Jahr 2025 vorgesehen. Die Höhe der Mittel für die Bauunterhaltung unterliegt der jährlichen Fortschreibung im Rahmen der Aufstellung des Haushalts. Ein angemessener Beitrag für den Erhalt der Mensen und Cafeterien ist in dieser Budgetposition mit enthalten und wird jährlich mit dem Studierendenwerk auch im Hinblick auf mittelfristige Maßnahmen abgestimmt.
Bauunterhaltung. Die Höhe der zugewiesenen Mittel für die Bauunterhaltung unterliegt der jährlichen Fortschrei- bung im Rahmen der jährlichen Aufstellung des Haushalts. Dies trifft auch auf den Sondertat- bestand Besonderer Bauunterhaltungsbedarf zu. Die Universität wird den Einsatz von Mitteln für den Bauunterhalt ausgehend von 11,9 Mio. € im Jahr 2019 bis zum Jahr 2025 schrittweise auf den von HIS-HE ermittelten Sollwert in Hö- he von 12,7 Mio. € erhöhen.
Bauunterhaltung. Die HfG plant einen Neubau am Hafen in Offenbach. Dabei konzentriert sich die HfG vorrangig auf die notwendige Instandhaltung zum Erhalt der Funktion und des Ertragswerts der Alt-Lie- genschaft. Dabei hat sie sich bislang bei der Instandhaltungshöhe an der Summe orientiert, welche 2017 in einem Wertgutachten über den Verkehrswert der Alt-Liegenschaft durch einen Sachverständigen ermittelt wurde. Der darin vorgesehene jährliche Instandhaltungsbetrag liegt bei 143.023 Euro pro Jahr. Die HfG ist Ihren Aufgaben in den letzten fünf Jahren verantwor- tungsvoll nachgekommen und hat ihren Ressourceneinsatz in die Bauinstandhaltung ausge- hend von 43.890 Euro in 2017 kontinuierlich erhöht. In 2021 wird sie rd. 140.000 Euro für Bau- unterhalt ausgeben. Angesichts der Tatsache, dass der Orientierungswert der HIS-HE (000.000€/J) noch nicht er- reicht ist und der Anforderung des Landes mehr für den Bauunterhalt auszugeben, wird die HfG - über die Vereinbarung im HHSP hinaus - bis 2025 den Bauunterhalt jährlich weiter um bis zu 6 % steigern. Der zu realisierende Bauunterhalt wird damit in 2025 bei ca. 183.000 Euro liegen. Vorgesehen sind dabei neben allgemeinen Maßnahmen zum Erhalt der baulichen und techni- schen Anlagen auch der Erhalt des Brunnens und die Beseitigung von Graffiti. Mit Blick auf den Schloßplatz wird die HfG ihrer Verkehrssicherungspflicht weiterhin nachkommen.
Bauunterhaltung. Die Frankfurt UAS wird gemäß der in der HIS-Studie festgelegten Größenordnung Bauunter- haltungen in Höhe von 1,7 Mio. EUR jährlich nachweisen. Die Höhe der Mittel für die Bauun- terhaltung unterliegt der jährlichen Fortschreibung im Rahmen der jährlichen Aufstellung des Haushalts.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.