Sonstige Verpflichtungen Musterklauseln

Sonstige Verpflichtungen. 15.1. Der/die Teilnehmende ist verpflichtet, der entsendenden Einrichtung die Confirmation of Stay, das After the mobility Dokument, einen Erfahrungsbericht und die Dokumentation/Anerkennung seiner Mobilität im Studienverlauf nach seiner/ihrer Rückkehr zukommen zu lassen.
Sonstige Verpflichtungen. Ratsbeschluss vom 24.07.2003 zur Übernahme sämtlicher evtl. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbeträge der Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadt Coesfeld mbH • Vereinbarung mit der Bischöflichen Stiftung Haus Hall vom 15.09.2015 über die Über- nahme des nicht gedeckten Trägeranteils zu den nach dem KiBiz anzuerkennenden Betriebskosten der Kindertagesstätte Xxxx Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxx 00, Laufzeit unbefristet mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist • Vertrag mit den Katholischen Kirchengemeinden im Verwaltungsbezirk der Stadt Coes- feld vom 08.06.2010 über die Finanzierung des Trägeranteils der Betriebskosten für Überhanggruppen in Kindergärten, Laufzeit unbefristet mit einer sechsmonatigen Kün- digungsfrist • Zusatzvereinbarung mit der Katholischen Kirchengemeinde Xxxx-Xxxxxxxxx vom 27.07.2017 über die Finanzierung von Fehlbeträgen der Tageseinrichtungen für Kinder (Freiwilliger Zuschuss zur anteiligen Deckung des Fehlbetrages die Zusatzplätze betref- fend), Laufzeit bis zum 31.07.2019 mit automatischer Verlängerung um 1 Jahr, kündbar mit 6 Monatsfrist • Zusatzvereinbarung mit der Katholischen Kirchengemeinde St. Xxxxxxxxx vom 27.07.2017 über die Finanzierung von Fehlbeträgen der Tageseinrichtungen für Kinder (Freiwilliger Zuschuss zur anteiligen Deckung des Fehlbetrages die Zusatzplätze betref- fend), Laufzeit bis zum 31.07.2019 mit automatischer Verlängerung um 1 Jahr, kündbar mit 6 Monatsfrist • Vereinbarung im Rahmen eines Nutzungsvertrages mit dem Deutschen Roten Kreuz, Ortsverein Coesfeld e.V. vom 09.03.1993 über die Übernahme des nicht gedeckten Trä- geranteils zu den nach dem KiBiz anzuerkennenden Betriebskosten der Kindertages- stätte Buesweg, Laufzeit 30 Jahre • Vereinbarung im Rahmen eines Trägervertrages mit dem Deutschen Roten Kreuz, Orts- verein Coesfeld e.V. vom 31.01.1997 über die Übernahme des nicht gedeckten Xxxxxx- anteils zu den nach dem KiBiz anzuerkennenden Betriebskosten der Kindertagesstätte Akazienweg, Laufzeit 20 Jahre • Vereinbarung im Rahmen eines Trägervertrages mit dem Kinderblick Coesfeld e.V. vom 30.12.2008 über die Übernahme des nicht gedeckten Trägeranteils zu den nach dem KiBiz anzuerkennenden Betriebskosten der Kindertagesstätte Kinderblick, Laufzeit un- befristet mit zweimonatiger Kündigungsfrist • Vereinbarung im Rahmen eines Trägervertrages mit dem Evangelischen Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken vom 12.08.2009 über die Übernahme von 35 % des nicht gedeckten Trägeranteils zu den nach dem KiBiz anzuerkennenden ...
Sonstige Verpflichtungen. 5.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Marken nicht als Bestandteil seiner Firma oder in anderer Weise zur Kennzeichnung seines Geschäftsbetriebs zu verwenden und auch keine Internet-Domain anzumelden, die als Bestandteil das Zeichen „Bioland“ hat.
Sonstige Verpflichtungen. (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einzelnen Liefer- und Montagetermine vorab rechtzeitig bei dem jeweiligen Bauherrn schriftlich anzukündigen und mit diesem abzustimmen. Darüber ist der zuständige Disponent bzw. Bauleiter des Auftraggebers unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Sonstige Verpflichtungen. 10.1 Für den Empfang, das Abladen, die diebstahlsichere Lagerung und die Montage der für die Arbeiten zu liefernden Materialien oder Einbauteile ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Sonstige Verpflichtungen. Soweit die Emittentin oder die Zahlstelle nicht gesetzlich zum Abzug und / oder zur Einbehaltung von Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren verpflichtet ist, trifft sie keinerlei Verpflich­ tung im Hinblick auf abgaberechtliche Verpflichtungen der Gläubiger.
Sonstige Verpflichtungen. Die Schauspielerin hält sich während ihrer Vertragszeit außerdem an folgende sonstige Verpflichtungen:
Sonstige Verpflichtungen. Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch die Sparkasse entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren. Sie kann sie zu ihrer Entlastung dem Auftraggeber übergeben. Die Sparkasse hat im Regressfall dem Auftraggeber die noch vorhandenen Dokumentationen zur Führung des Entlastungsbeweises bei einer evtl. Schadenersatzforderung wegen behaupteter unzulässiger oder unrichtiger Datenerhebung,- verarbeitung oder –nutzung zu überlassen.
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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde wird LEVANTE alle zur Berücksichtigung dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, LEVANTE seine vollständige und korrekte Wohnanschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gerichteten Sendungen gegenüber den jeweiligen Absendern mit der korrekten Lieferadresse von LEVANTE zu versehen. Etwaige Irrtümer des Kunden und dadurch verursachte Fehllieferungen gehen nicht zu Lasten von LEVANTE. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen nicht gegen Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Benachrichtigung von LEAVTE abzuholen. Für eine darüber hinausgehende Lagerung kann LEVANTE eine zusätzliche Lagerungsgebühr erheben, deren Höhe der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist. Der Kunde hat sich bei der Abholung der Sendung durch einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument auszuweisen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten des Kunden ist nur gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde gestattet, die die Person des Bevollmächtigten mit Vor- und Zuname ausweist. Der Bevollmächtigte muss bei der Abholung einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument vorlegen. Waren oder Gegenstände, deren Erwerb strafrechtlich oder behördlich verboten ist, dürfen durch den Kunden nicht über den Liefer- und Annahmeservice von LEVANTE bestellt werden. Dasselbe gilt für außergewöhnlich wertvolle Gegenstände wie Wertpapiere, Bargeld, Edelmetalle, Unikate, Uhren oder ähnliche Gegenstände. Gefährliche Ware darf durch den Kunden nicht im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bestellt werden. Der Kunde ist auch ohne eigenes Verschulden für Schäden verantwortlich, die durch gefährliche Ware, unzureichende Verpackung oder sonstige Gefährdungen in den Geschäftsräumen von LEVANTE an Personen oder Sachen entstehen. Die Lieferung von Tieren ist über die Annahmeservice von LEVANTE ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Gewähr zu leisten, dass die von ihm bestellte Ware keine Geruchsbelästigung in den Geschäftsräumen von LEVANTE auslöst.