Sonstige Verpflichtungen. 19.1 Der/die Teilnehmende ist verpflichtet, der entsendenden Einrichtung die Confirmation of Stay, das After the mobility Dokument, einen Erfahrungsbericht und die Dokumentation/Anerkennung seiner/ihrer Mobilität im Studienverlauf nach seiner/ihrer Rückkehr zukommen zu lassen.
Sonstige Verpflichtungen. Ratsbeschluss vom 24.07.2003 zur Übernahme sämtlicher evtl. nicht durch Eigenkapi- tal gedeckter Fehlbeträge der Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadt Coesfeld mbH • Vertrag mit den Katholischen Kirchengemeinden im Verwaltungsbezirk der Stadt Co- xxxxxx vom 08.06.2010 über die Finanzierung des Trägeranteils der Betriebskosten für Überhanggruppen in Kindergärten, Laufzeit unbefristet mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist • Vereinbarung im Rahmen eines Nutzungsvertrages mit dem Deutschen Roten Kreuz, Ortsverein Coesfeld e.V. vom 09.03.1993 über die Übernahme des nicht gedeckten Trägeranteils zu den nach dem KiBiz anzuerkennenden Betriebskosten der Kinderta- gesstätte Buesweg, Laufzeit 30 Jahre • Vereinbarung im Rahmen eines Trägervertrages mit dem Deutschen Roten Kreuz, Ortsverein Coesfeld e.V. vom 31.01.1997 über die Übernahme des nicht gedeckten Trägeranteils zu den nach dem KiBiz anzuerkennenden Betriebskosten der Kinderta- gesstätte Akazienweg, Laufzeit 20 Jahre • Vereinbarung im Rahmen eines Trägervertrages mit dem Kinderblick Coesfeld e.V. vom 30.12.2008 über die Übernahme des nicht gedeckten Trägeranteils zu den nach dem KiBiz anzuerkennenden Betriebskosten der Kindertagesstätte Kinderblick, Lauf- zeit unbefristet mit zweimonatiger Kündigungsfrist • Vereinbarung im Rahmen eines Trägervertrages mit dem Evangelischen Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken vom 12.08.2009 über die Übernahme von 35 % des nicht gedeckten Trägeranteils zu den nach dem KiBiz anzuerkennenden Betriebskosten des Familienzentrums Xxxxxx-Xxxxxx, Laufzeit unbefristet mit zweimonatiger Kündigungs- frist • Vereinbarung im Rahmen eines Trägervertrages mit dem Montessori-Arbeitskreis e.V. vom 12.08.2009 über die Übernahme des nicht gedeckten Trägeranteils zu den nach dem KiBiz anzuerkennenden Betriebskosten des Montessori-Kinderhauses, Laufzeit unbefristet mit zweimonatiger Kündigungsfrist • Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Bistum Münster vom 03.09. bzw. 04.10.2001 zur Wahrnehmung der Aufgaben gem. § 17 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), Laufzeit unbefristet mit einer einjährigen Frist kündbar • Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Bunten Kreis Münsterland e.V. vom 09.12.2011 über die Wahrnehmung der Aufgaben einer Koordinierungsstelle im Rahmen des Pro- jektes „Guter Start“, Laufzeit unbefristet mit sechsmonatiger Kündigungsfrist • Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Kreis Coesfeld, der Stadt Dülmen und dem Cari- tasverband für den Kreis Coesfeld e.V. vom 29.04.2004, ...
Sonstige Verpflichtungen. (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einzelnen Liefer- und Montagetermine vorab rechtzeitig bei dem jeweiligen Bauherrn schriftlich anzukündigen und mit diesem abzustimmen. Darüber ist der zuständige Disponent bzw. Bauleiter des Auftraggebers unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Bauherrn vollständig und ordnungsgemäß in die jeweilige Funktionsweise des von ihm verbauten Bauteils einweisen. Die vorgenommene Einweisung hat sich der Auftragnehmer vom Bauherrn auf einem vom Auftraggeber gestellten Sichtabnahmeprotokolls unterzeichnen zu lassen. Eine Abschrift des Protokolls ist dem Auftraggeber auszuhändigen bzw. zu übermitteln.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach Fertigstellung seines Gewerks diesbezüglich eine Teilabnahme mit dem Bauherrn durchzuführen und dem Auftraggeber eine Abschrift des Teilabnahmeprotokolls auszuhändigen oder zu übermitteln.
(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Baustelle sauber zu halten, insbesondere durch Beseitigung seines Abfalls, Xxxxxxxxxx etc. Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht trotz angemessener Nachfristsetzung nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bauschutt, Abfall etc. auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen.
(5) Bei Montageleistungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Bilddokumentation über seine Arbeiten zu erstellen, welche insbesondere den Beginn, Verlauf und Endzustand seiner Arbeiten umfasst und je nach Baufortschritt dem Auftraggeber umgehend per E-Mail zu übersenden.
(6) Bei Verträgen, die lediglich die Lieferung von Waren zum Gegenstand haben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die ordnungsgemäße Auslieferung der Ware an den Bauherrn durch einen vom Bauherrn oder einen sonstigen Ansprechpartner gegengezeichneten Xxxxxxxxxxxx dem Auftraggeber nachzuweisen durch Aushändigung einer Abschrift bzw. Übermittlung, vorzugsweise per E-Mail.
(7) Kommt der Auftragnehmer vorstehenden Verpflichtungen nicht nach steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 BGB zu.
Sonstige Verpflichtungen. 5.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Marken nicht als Bestandteil seiner Firma oder in anderer Weise zur Kennzeichnung seines Geschäftsbetriebs zu verwenden und auch keine Internet-Domain anzumelden, die als Bestandteil das Zeichen „Bioland“ hat.
5.2. Erhält der Auftragnehmer davon Kenntnis, dass ein Dritter ein Kennzeichen nutzt und/oder als Marke anmeldet, das möglicherweise mit den Marken verwechslungsfähig ist, so hat er Bioland hiervon umgehend unverzüglich zu unterrichten.
5.3. Sollte der Auftragnehmer von Dritten im Zusammenhang mit den Marken in Anspruch genommen werden so ist er verpflichtet, Bioland hiervon unverzüglich zu unterrichten.
Sonstige Verpflichtungen. Soweit die Emittentin oder die Zahlstelle nicht gesetzlich zum Abzug und / oder zur Einbehaltung von Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren verpflichtet ist, trifft sie keinerlei Verpflich tung im Hinblick auf abgaberechtliche Verpflichtungen der Gläubiger.
Sonstige Verpflichtungen. 10.1 Für den Empfang, das Abladen, die diebstahlsichere Lagerung und die Montage der für die Arbeiten zu liefernden Materialien oder Einbauteile ist der Auftragnehmer verantwortlich.
10.2 Die Leistungserbringung außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten (Überstunden, Feiertags-, Nachtarbeits-, Sonntagsstunden etc.) wird nur dann aufgrund besonderer Verrechnungssätze vergütet, wenn diese Verrechnungssätze in der Bestellung vereinbart wurden und diese Leistungserbringung außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten mit dem Auftraggeber vor Leistungserbringung schriftlich vereinbart oder nachträglich schriftlich genehmigt wurde, wobei auf eine nachträgliche Genehmigung kein Anspruch besteht.
10.3 Mit der Bestätigung außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten erbrachter Leistungen oder zusätzlicher Stundenlohnarbeiten auf einem Leistungsnachweis durch den Auftraggeber ist, falls keine Vereinbarung/Genehmigung gemäß Ziff. 10.2 vorliegt, keine Anerkennung einer gesonderten Zahlungsverpflichtung verbunden.
Sonstige Verpflichtungen. Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch die Sparkasse entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren. Sie kann sie zu ihrer Entlastung dem Auftraggeber übergeben. Die Sparkasse hat im Regressfall dem Auftraggeber die noch vorhandenen Dokumentationen zur Führung des Entlastungsbeweises bei einer evtl. Schadenersatzforderung wegen behaupteter unzulässiger oder unrichtiger Datenerhebung,- verarbeitung oder –nutzung zu überlassen.
Sonstige Verpflichtungen. Die Schauspielerin hält sich während ihrer Vertragszeit außerdem an folgende sonstige Verpflichtungen:
3.3.1. Anschluss der äußeren Erscheinung
Sonstige Verpflichtungen. 10.1 Für den Empfang, das Abladen, die diebstahlsichere Lagerung und die Montage der für die Arbeiten zu liefernden Materialien oder Einbauteile ist der Auftragnehmer verantwortlich.
10.2 Die Leistungserbringung außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten (Überstunden, Feiertags-, Nachtarbeits-, Sonntagsstunden etc.) wird nur dann aufgrund besonderer Verrechnungssätze vergütet, wenn diese Verrechnungssätze in der Bestellung vereinbart wurden und diese Leistungserbringung außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten mit dem Auftraggeber vor Leistungserbringung schriftlich vereinbart oder nachträglich schriftlich genehmigt wurde, wobei auf eine nachträgliche Genehmigung kein Anspruch besteht.
10.3 Mit der Bestätigung außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten erbrachter Leistungen oder zusätzlicher Stundenlohnarbeiten auf einem Leistungsnachweis durch den Auftraggeber ist, falls keine Vereinbarung/Genehmigung gem. Ziff. 10.2 vorliegt, keine Anerkennung einer gesonderten Zahlungsverpflichtung verbunden.
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