Beantragung Bezug «Sabbatical» Musterklauseln

Beantragung Bezug «Sabbatical». Die Beantragung «Sabbatical» ist spätestens zwei Monate vor Antritt an die Vorgesetzten/PDL zu stellen. Die Vorgesetzten/PDL entscheiden zusammen mit dem Staffing Manager und der Geschäftsführung innerhalb von zwei Wochen. Die Vorgesetzten/PDL informieren umgehend MS. MS erstellt einen Sabbatical-Vertrag innerhalb Wochenfrist. Bedingungen: ▪ Alle bis dato verfügbaren Ferientage sind vor Antritt zu beziehen. ▪ Der Bonus-Anspruch, die Zielwerte sowie der Ferienanspruch werden anteilsmässig angepasst (pro rata Kürzung ein Zwölftel je Monat). ▪ Ein Sabbaticaldarf weder im November noch im Dezember des Kalenderjahrs enden. ▪ Das Firmenmaterial (gemäss Materialquittung) muss nicht abgegeben werden und kann weiterhin genutzt werden. ▪ Während eines unbezahlten Urlaubs darf nicht gearbeitet werden (weder beim Kun- den noch im Büro), weil keine Deckung für Berufsunfallversicherung vorliegt. ▪ Für Arbeitsunfähigkeiten, die während eines unbezahlten Urlaubes eintreten, besteht kein Versicherungsschutz. Die Versicherung tritt erst mit dem vereinbarten Arbeitsbe- ginn wieder in Kraft. Ansonsten gelten die Zusatzbestimmungen zum Kassenregle- ment. ▪ Ob sich der AN als Nichterwerbstätiger bei der AHV anmelden muss oder seine Bei- tragspflicht im betreffenden Kalenderjahr trotz unbezahltem Urlaub erf üllt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der AN muss sich persönlich an die SVA Zürich wen- den, damit diese die aktuelle Situation abklären kann. ▪ Den Pflichtteil Risikoanteil (AN und DTCH) der Pensionskassenbeiträge während des Sabbatical übernimmt der AG. Die Beantragung Bezug «Unbezahlte Urlaubstage» ist spätestens ein Monat vor Antritt an die Vorgesetzten/PDL zu stellen. Die Vorgesetzten/PDL entscheiden zusammen mit dem Staffing Manager und der Geschäftsführung innerhalb von einer Woche. Die Vorgesetzten/PDL infor- mieren umgehend MS. Es ist kein Vertrag notwendig. Bedingungen: ▪ Alle bis dato verfügbaren Ferientage sind vor Antritt zu beziehen. ▪ Die monatlichen Vergütungen werden entsprechend um einen Viertel (fünf Tage), die Hälfte (zehn Tage) oder drei Viertel (15 Tage) (Monatslohn, KK, Pauschalspesen usw.) gekürzt. ▪ Der Bonus-Anspruch und die Zielwerte werden anteilsmässig angepasst. ▪ Das Firmenmaterial (gemäss Materialquittung) muss nicht abgegeben werden und kann weiterhin genutzt werden, ebenso das Mobiltelefon und die Telef onnummer. ▪ Der Pensionskassenabzug und alle weiteren Versicherungsleistungen bleiben unver- ändert.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.