Vaterschaftsurlaub Musterklauseln

Vaterschaftsurlaub. Die Mitarbeiter haben Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen sowie auf unbezahlten Vaterschaftsurlaub von vier Wochen. Der Urlaub ist innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes zu beziehen.
Vaterschaftsurlaub. Bei der Geburt eines eigenen Kindes wird dem Vater ein bezahlter Urlaub von 2 Wochen gewährt. Er kann zusätzlich bis zu 2 Wochen unbezahlten Urlaub beanspruchen. Der Vaterschaftsurlaub ist innerhalb eines Jahres ab der Geburt des Kindes zu beziehen. Der Urlaub kann zusammenhängend oder in Form einzelner Urlaubs- tage bezogen werden. Er ist durch schriftliches Gesuch zu beantragen. Zeitpunkt und Dauer des Vaterschaftsurlaubes werden im gegenseitigen Einvernehmen derart festgelegt, dass die Bedürfnisse des Mitarbeiters und seiner Familie und diejenigen des Betriebes bestmöglich aufeinander abgestimmt sind. Der Anspruch gilt pro Geburtsereignis, unabhängig der Anzahl dabei geborener Kinder.
Vaterschaftsurlaub. Der Mitarbeiter hat Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub von 15 Arbeits- tagen. Zusätzlich hat er Anspruch auf unbezahlten Vaterschaftsurlaub von 20 Arbeitstagen. Der bezahlte und unbezahlte Vaterschaftsurlaub ist innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes zu beziehen. Vaterschaftsurlaub kann am Stück oder tageweise bezogen werden.
Vaterschaftsurlaub. Männliche Mitarbeitende, die im Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes gemäss Art. 16i EOG und Art. 329g OR anspruchsberechtigt sind, haben An- spruch auf einen Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen und dies innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes. Für diese 2 Wochen haben diese Mitarbeitenden Anspruch auf 80% des durchschnittlichen Erwerbs- einkommens, das vor dem Beginn des Entschädigungsanspruchs erzielt wurde.
Vaterschaftsurlaub. Der Mitarbeiter hat gegen Vorweisen der Geburtsurkunde oder eines anderen amtlichen Dokuments Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von 10 Arbeitstagen, der innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt genommen werden muss. Der Vaterschaftsurlaub kann aufgeteilt oder auf einmal bezogen werden. Er darf nicht auf die Ferien des Mitarbeiters angerechnet werden.
Vaterschaftsurlaub. Gemäss Abschnitt «Bezahlte Absenzen» gewährt DTCH einen Vaterschaftsurlaub von maxi- mal fünf Arbeitstagen.
Vaterschaftsurlaub. 1 Bei der Geburt eines eigenen Kindes besteht Anspruch auf einen bezahlten Xxxxxx von zehn Arbeitstagen sowie auf unbezahlten Urlaub von weiteren zehn Arbeitstagen. 2 Der Vaterschaftsurlaub ist innert acht Wochen nach der Geburt tageweise oder zusammenhängend zu beziehen.
Vaterschaftsurlaub. Gestützt auf Art. 329g OR haben Väter Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschafts- urlaub (10 Arbeitstage bei einem 100% Pensum). Der Urlaub kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt (nicht bei Adoption) des Kindes bezogen werden, am Stück oder verteilt auf einzelne Tage. Wird der Urlaub nicht innerhalb von sechs Monaten bezogen, so verfällt der Anspruch. Der Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung entsteht, wenn der Arbeitnehmer ◼ zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes der rechtliche Vater ist oder dies innerhalb der folgenden sechs Monate wird und ◼ während neun Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes im Sinne des AHV-Ge- setzes obligatorisch versichert war und ◼ in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat oder eine EO-Entschädigung erhalten hat Die Vaterschaftsentschädigung erfolgt in Form eines Taggeldes von 80% des durch- schnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber CHF 196 pro Tag. Die Taggelder richtet die Ausgleichskasse über die Erwerbsersatzordnung (EO) entweder direkt oder an den Arbeitgeber aus.
Vaterschaftsurlaub. Sunrise gewährt dem Mitarbeiter einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von 5 Arbeitstagen. Der Vaterschaftsurlaub ist innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes zu beziehen.
Vaterschaftsurlaub. 1. Die Lernenden haben Anspruch auf einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von vier Wochen. Zwei Wochen des bezahlten Vaterschaftsurlaubs sind innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt zu beziehen. Die restlichen zwei Wochen sind inner- halb eines Jahres nach der Geburt des Kindes zu beziehen.