Bearbeitung von Beschwerden Musterklauseln

Bearbeitung von Beschwerden. Informationen über die Verfahren zur Bearbeitung von Be- schwerden durch den AIFM sind unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx verfügbar. AIFMG-8-3-iVm-7-3-h Bei Kündigung des AIFM, Verlust des Rechts zur Verwaltung oder bei Konkurs des AIFM fällt der Fonds nicht in eine allfäl- lige Konkursmasse des AIFM und kann mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde auf einen anderen AIFM über- tragen oder aufgelöst werden.
Bearbeitung von Beschwerden. Der Partner wird alle bei ihm eingehenden Beschwerden seitens Trusted Shops oder des Interessenten hinsichtlich auf der Partner-Website liegender Formulare, Informationen zu Trusted Shops bzw. in Bezug auf eine etwaige Kontaktaufnahme unverzüglich nachgehen bzw. bearbeiten sowie Trusted Shops unverzüglich informieren.
Bearbeitung von Beschwerden. Alle, dem Partner eingehenden Beschwerden seitens lenando oder des Interessenten, hinsichtlich auf der Partner-Website liegender Formulare und/oder Informationen zu lenando bzw. in Bezug auf eine etwaige Kontaktaufnahme, ist unverzüglich nachzugehen bzw. zu bearbeiten. lenando ist außerdem unverzüglich zu informieren.
Bearbeitung von Beschwerden. Der Kunde verpflichtet sich, Beschwerden (schriftlich) in Bezug auf die Leistungen des Unternehmens gemäß diesem Vertrag an die Beschwerdenabteilung des Unternehmens an die oben genannte Adresse oder an die folgende E-Mail zu senden: xxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xxx. Die Beschwerde muss in Übereinstimmung mit den in den Richtlinien des Unternehmens dargelegten Verfahren behandelt werden. Details dazu finden Sie unter folgendem Link.
Bearbeitung von Beschwerden. Unsere Kundenberater stehen Ihnen bei Fragen oder Beschwerden zur Verfügung, oder wenn wir Ihre Erwartungen nicht erfüllen, um gemeinsam die bestmögliche Lösung zu finden. Sollten Sie und wir keine einvernehmliche Lösung finden, können Sie sich an den Schweizerischen Bankenombudsman wenden, das heisst die Ombudsstelle, an die Alpian angeschlossen ist. Der Schweizerische Bankenombudsman ist unabhängig und neutral und behandelt Anfragen vertraulich. Das Vermittlungsverfahren ist kostenlos. Bitte beachten Sie, dass der Schweizerische Bankenombudsman in der Regel nur dann eingreift, wenn Sie nachweisen, dass Sie uns zuvor Ihren Standpunkt mitgeteilt und versucht haben, eine Einigung mit uns zu erzielen. Die Kontaktdaten des Schweizerischen Bankenombudsmans sind unten aufgeführt: Xxxxxxxxxxxx 0 X.X. Xxx 0000 Xxxxxx Website: https:// Datenschutzhinweis‌ Wir, Alpian SA (Alpian oder wir oder uns), sind um den Schutz und die Vertraulichkeit Ihrer persönlichen Daten besorgt und verpflichten uns zur Einhaltung der Datenschutzgesetze und -vorschriften. Die folgenden Informationen geben einen Ü b e r b l i c k d a r ü b e r , w i e w i r I h r e personenbezogenen Daten verarbeiten und w e l c h e R e c h t e I h n e n n a c h d e n Datenschutzgesetzen und -vorschriften zustehen.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.