Fonds. Die Gesellschaft ist als Umbrella-Fonds mit getrennter Haftung der Fonds strukturiert, um sowohl institutionellen als auch privaten Anlegern die Möglichkeit zu geben, unter verschiedenen Fonds auszuwählen. Die einzelnen Fonds unterscheiden sich jeweils durch ihre Anlageziele, Anlagepolitik, Währung oder sonstige besondere Merkmale, wie im jeweiligen Nachtrag beschrieben. Für jeden Fonds wird ein gesonderter Bestand an Vermögenswerten unterhalten, der im Einklang mit dem jeweiligen Anlageziel des Fonds angelegt wird. Die Namen aller zum Datum dieses Prospekts genehmigten Fonds sind im Gesamtnachtrag aufgeführt.
Fonds. Der Teil des Vertragsguthabens, der in Fonds angelegt ist, ist unmittelbar an der Wertentwicklung ei- nes oder mehrerer Sondervermögen (Investmentfonds) beteiligt. Nähere Informationen können Sie den Fonds- beschreibungen entnehmen.
Fonds bezeichnet einen getrennten, von der Gesellschaft in Bezug auf eine oder mehrere Anteilklassen aufgelegten und geführten Teilfonds, dem Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Ausgaben, die jeder dieser Anteilklassen zuzuordnen sind, angerechnet oder belastet werden, wie in diesem Prospekt näher beschrieben.
Fonds. Oft auch Investmentfonds genannt. Ist ein von einer Kapitalverwaltungs- gesellschaft verwaltetes Vermögen, das in Wertgegenstände wie Aktien, Anleihen (Renten), Immobilien, Rohstoffe, Derivate und/oder vergleich- bare Anlagen investiert. Wie sich ein Fonds entwickelt, kann nicht vor- hergesehen werden. Chancen und Risiken tragen Sie.
Fonds. Die Gesellschaft besteht aus mehreren separaten Fonds. Die zurzeit bestehenden Fonds sind: Die Börsen und Märkte, an denen Wertpapiere gehandelt werden, in die diese Fonds investieren, sind im Glossar unter dem Begriff „anerkannte Märkte“ aufgeführt. Die anfängliche Zeichnungsfrist und der Preis, zu dem Fondsanteile in dieser Frist angeboten werden, sind in den Verkaufsprospektergänzungen der einzelnen Fonds angegeben. Der Ausgabepreis für Fondsanteile wird gemäß Abschnitt 7 dieses Verkaufsprospekts ermittelt. Die Zahlungen im Zusammenhang mit der Ausgabe und Zuteilung von Fondsanteilen werden zusammen mit den jeweiligen Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Erträgen und Aufwendungen dem Fonds zugewiesen, dem die Fondsanteile zuzurechnen sind. Wenn sich Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten nicht auf einen bestimmten Fonds beziehen, werden diese grundsätzlich jedem Fonds anteilig zugerechnet – auf der Grundlage des jeweiligen Nettoinventarwertes der einzelnen Fonds am Tag der Zurechnung. Sofern nicht abweichend in den relevanten Verkaufsprospektergänzungen festgelegt, ist die Basiswährung aller Fonds der Euro.
Fonds. Die Kosten verstehen sich pro Einheit, d.h. pro einzelne Transaktion. Die dargestellten Bänder entsprechen der nichtlinearen, gestaffelten Logik. Eidg. Stempelsteuer, Ein- und Austrittskosten, Gebühren und von Dritten geltend gemachte Kosten werden separat berechnet. Die Rückgabe von Gruppo BancaStato Fonds sind gebührenfrei. Aktien4 Anleihen Futures Optionen, Geldmarkt- CHF oder Gegenwert und ähnliches (z. B. und ähnliches (Zins- und Zertifikate geschäfte2 und Geldmarkt- Obligationen- Börsen Aktien- Strategische Vorsorge- Sonstige Alternative Optionsscheine) kapitalgeschützte Produkte3) Aktienan- leihen1 fonds fonds kotierte Fonds fonds Fonds fonds Fonds Fonds CHF Schweiz Ausland Schweiz Schweiz Ausland Schweiz (z. B. ETF) oder Gegenwert und Ausland und Ausland Auf die ersten 0.40% 1.00% 1.10% 1.75% 1.75% 1.00% 2.00% 2.00% Auf die ersten 1.10% 1.65% 0.80% CHF 30 CHF 45 1.65% CHF 50’000 CHF 50’000(≤ 50’000) pro Vertrag pro Vertrag Bis zu CHF (≤ 50’000)Auf die nächsten 0.30% 0.80% 1.00% 1.30% 1.30% 0.80% 1.75% 2.00% Auf die nächstenCHF 50'000 1.00% 1.50% 0.65% CHF 30pro CHF 45 pro 1.50% 0,5 Mio. 0,500% CHF 50’000(> 50’000 (>50.000 ≤ 100.000) Auf die nächsten 0.40% CHF 300'000 (>100'000 ≤ 400'000) 0.60% 0.20% Vertrag CHF 30 pro Vertrag Vertrag CHF 45 pro Vertrag 0.60% Ab CHF Auf die nächsten CHF 300’000 (> 100’000 0.20% 0.70% 0.40% 1.00% 1.00% 0.70% 1.30% 2.00% 0,5 Mio. bis CHF 2,0 Mio. 0,375% Ab CHF 2,0 Mio. 0,250%
Fonds. 5.1 Die Gesellschaft ist ein Umbrella-Fonds mit getrennter Haftung zwischen den Teilfonds und, vorbehaltlich dieses Grundsatzes, wird jegliche Gegenleistung mit Ausnahme des etwaigen Ausgabeaufschlags oder der etwaigen Spesen, der bzw. die gemäß den Bestimmungen von Artikel 8.10 zu zahlen ist/sind, für die Zuteilung oder Ausgabe von Anteilen jeder Serie, zusammen mit allen Anlagen, in die eine solche Gegenleistung investiert oder reinvestiert wird, mit allen Erträgen, Einkünften, Gewinnen und Erlösen daraus getrennt von allen anderen Vermögenswerten der Gesellschaft im Fonds, auf die sich diese Serie bezieht und für die die folgenden Bestimmungen gelten, verwaltet und geführt.
(a) Die Gesellschaft führt für jeden Fonds getrennte Bücher und Aufzeichnungen. Die Erlöse aus der Ausgabe von Anteilen jeder Serie fließen dem betreffenden, für diese Serie aufgelegten Fonds zu, und die auf diese Serie entfallenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen sind diesem Fonds vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Artikels zuzurechnen, und die Vermögenswerte jedes Fonds gehören ausschließlich diesem Fonds und dürfen nicht dazu verwandt werden, direkt oder indirekt die Verbindlichkeiten von oder Forderungen an einen anderen Fonds zu begleichen und stehen nicht für einen derartigen Zweck zur Verfügung.
(b) Vermögenswerte, die von anderen Vermögenswerten in einem Fonds abgeleitet werden, werden demselben Fonds gutgeschrieben wie der Vermögenswert, von dem sie abgeleitet wurden; Zuwächse bzw. Minderungen des Wertes dieser Vermögenswerte werden ebenfalls dem betreffenden Fonds zugewiesen.
(c) Im Falle von Vermögenswerten, die nach dem Ermessen des Verwaltungsrats nicht ohne Weiteres einem bestimmten Fonds bzw. bestimmten Fonds zuzuordnen sind, kann der Verwaltungsrat nach seinem Ermessen mit der Zustimmung der Depotbank festlegen, auf welcher Grundlage diese Vermögenswerte auf die Fonds aufzuteilen sind. Der Verwaltungsrat ist befugt dazu und kann diese Grundlage jederzeit ändern.
(d) Vorbehaltlich des Prinzips der getrennten Haftung zwischen den Teilfonds, sind alle Verbindlichkeiten der Serie zuzuordnen, auf die sie sich nach Meinung des Verwaltungsrats bezieht, oder wenn diese Verbindlichkeit nicht ohne Weiteres einer bestimmten Serie zugeordnet werden kann, kann der Verwaltungsrat nach seinem Ermessen mit der Zustimmung der Depotbank in gerechter und angemessener Weise festlegen, auf welcher Grundlage Verbindlichkeiten auf die Serien aufzuteile...
Fonds. Wir stellen eine Reihe von Fonds für den Flexiblen Kapitalplan bereit, in denen der Beitrag angelegt werden kann. Die zur Ver- fügung stehenden Fonds sind in den Fondsinformationen in den Informationen zum Flexiblen Kapitalplan, in Abschnitt I. „Beson- dere Informationen für Ihren Flexiblen Kapitalplan“, aufgeführt bzw. bei neu eingeführten Fonds in gesonderten Unterlagen, die bei Xxxx des Fonds Bestandteil Ihres Versicherungsschei- nes werden. Weitere Informationen zu den Fonds befinden sich in dem jeweiligen Dokument „Anlageoption“. Innerhalb Ihres Vertrags können gleichzeitig maximal 10 unterschiedliche Fonds gehalten werden. Der Mindestbeitrag je Fonds beträgt 5 % Ihres Beitrags. Die Fonds werden nicht von einer Kapitalanlagegesellschaft aufgelegt, sondern von uns selbst. Diese Anteile sind nicht han- delbar, sondern dienen nur der Kapitalanlage Ihrer Beiträge und der Berechnung der Leistungen (sog. interne Fonds). Die Anteile oder die den Fonds zugrunde liegenden Kapitalanlagen können weder auf Sie noch auf eine andere bezugsberechtigte Person übertragen werden. Obwohl es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung handelt, besteht nur Anspruch auf Geld- leistungen. Als betreuende Fondsgesellschaft bezeichnen wir die jeweilige Kapitalanlagegesellschaft, die den Publikumsfonds, in welchen unsere internen Fonds investieren, auflegt oder den internen Fonds der Canada Life verwaltet.
Fonds. Der Mediolanum Best Brands (oder ein anderer Name, der vom Treuhänder und der Verwaltungsgesellschaft mit Zustimmung der Zentralbank gegebenenfalls festgelegt werden kann), der durch diesen Vertrag errichtet wird; oder sofern der Zusammen- hang dies erforderlich macht, einer oder mehrere seiner Teilfonds.