Common use of Bearbeitung von Störungsmeldungen Clause in Contracts

Bearbeitung von Störungsmeldungen. 3.2.1 Störungsanalyse und Prioritätsstufen Insoweit die Störungsanalyse einen Sachmangel im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt, übernimmt d.velop die hier beschriebene Störungsbearbeitung. Ergibt die Analyse oder Bearbeitung, dass es sich bei der gemeldeten Störung nicht um einen Mangel handelt, teilt d.velop dies dem Kunden mit. Liegt kein Mangel vor, ist d.velop berechtigt, den entstandenen Aufwand nach den aktuellen Standard- preisen im tatsächlich angefallenen Umfang in Rechnung zu stellen. Die weitere Bearbeitung von Störun- gen, die keine Mängel sind, kann der Kunde bei d.velop als gesonderte Dienstleistung gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand in Auftrag geben (vgl. unten). Störungsmeldungen werden in diese Prioritätsstufen eingeordnet: Priorität 1 – kritisch Es besteht eine dringende, betriebsverhindernde Störung bei der Software im Produktivbetrieb, welche die Mehrzahl der Anwender betrifft. Es gibt keine Möglichkeit, die Störung zu umgehen. Eine sofortige Lösung ist erforderlich. Beispiele: • Software stürzt unkontrolliert ab • drohender Datenverlust • kein Login der Anwender möglich • kein Dokumentenabruf möglich Störungen mit Priorität 1 müssen stets zusätzlich telefonisch gemeldet werden. Im Fall einer Störung mit Priorität 1 muss der technische Kontakt während der gesamten Bearbeitungszeit verfügbar sein. Sofern der erforderliche technische Kontakt nicht verfügbar ist, behält sich d.velop vor, die Priorität herunterstu- fen. Priorität 2 – dringend Wichtige Funktionen der Software im Produktivbetrieb stehen nicht zur Verfügung und die vereinbarte Nutzung ist erheblich eingeschränkt. Störungen mit Priorität 2 sollten stets zusätzlich telefonisch gemel- det werden. Priorität 3 – normal Einzelne weniger wichtige Funktionen (in Produktiv- oder Testbetrieb) stehen nicht zur Verfügung oder wichtige Funktionen sind nur durch Umgehen der Störung verfügbar. Priorität 4 - nicht dringend Es sind nur wenige Anwender bei ihrer Arbeit leicht oder sporadisch eingeschränkt. Die normale Arbeit ist nur gering beeinträchtigt. Oder es liegt eine einfache Anfrage zu einem Produkt oder Sachverhalt mit geringer Dringlichkeit vor.

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Bearbeitung von Störungsmeldungen. 3.2.1 Störungsanalyse und Prioritätsstufen Insoweit die Störungsanalyse einen Sachmangel im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt, übernimmt d.velop die hier beschriebene Störungsbearbeitung. Ergibt die Analyse Störungsanalyse oder Bearbeitung-bearbeitung Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei der gemeldeten Störung nicht um einen Mangel handelt, teilt d.velop dies dem Kunden mit, bevor weiterer Aufwand getätigt wird. In Notfällen, bspw. drohendem Datenverlust, die eine ununterbrochene Störungsbearbeitung erfordern, kann d.velop die Mitteilung unverzüglich nachreichen. Liegt kein Mangel vor, ist d.velop bei vorheriger Mitteilung und bei Notfällen berechtigt, den entstandenen Aufwand nach den aktuellen Standard- preisen Standardpreisen im tatsächlich angefallenen Umfang in Rechnung zu stellen. Die weitere Bearbeitung von Störun- genStörungen, die keine Mängel sind, kann der Kunde bei d.velop als gesonderte Dienstleistung gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand in Auftrag geben (vgl. unten). Störungsmeldungen werden in diese Prioritätsstufen eingeordnet: Priorität 1 – kritisch Es besteht eine dringende, betriebsverhindernde Störung bei der Software im Produktivbetrieb, welche die Mehrzahl der Anwender betrifft. Es gibt keine Möglichkeit, die Störung zu umgehen. Eine sofortige Lösung ist erforderlich. Beispiele: • Software stürzt unkontrolliert ab • drohender Datenverlust • kein Login der Anwender möglich • kein Dokumentenabruf möglich Störungen mit Priorität 1 müssen stets zusätzlich telefonisch gemeldet werden. Im Fall einer Störung mit Priorität 1 muss der technische Kontakt während der gesamten Bearbeitungszeit verfügbar sein. Sofern der erforderliche technische Kontakt nicht verfügbar ist, behält sich d.velop vor, die Priorität herunterstu- fenherunterstufen. Priorität 2 – dringend Wichtige Funktionen der Software im Produktivbetrieb stehen nicht zur Verfügung und die vereinbarte Nutzung ist erheblich eingeschränkt. Störungen mit Priorität 2 sollten stets zusätzlich telefonisch gemel- det gemeldet werden. Priorität 3 – normal Einzelne weniger wichtige Funktionen (in Produktiv- oder Testbetrieb) stehen nicht zur Verfügung oder wichtige Funktionen sind nur durch Umgehen der Störung verfügbar. Priorität 4 - nicht dringend Es sind nur wenige Anwender bei ihrer Arbeit leicht oder sporadisch eingeschränkt. Die normale Arbeit ist nur gering beeinträchtigt. Oder es liegt eine einfache Anfrage zu einem Produkt oder Sachverhalt mit geringer Dringlichkeit vor.

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Bearbeitung von Störungsmeldungen. 3.2.1 Störungsanalyse und Prioritätsstufen Insoweit die Störungsanalyse einen Sachmangel im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt, übernimmt d.velop die hier beschriebene Störungsbearbeitung. Ergibt die Analyse Störungsanalyse oder Bearbeitung-bearbeitung Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei der gemeldeten Störung Stö- rung nicht um einen Mangel handelt, teilt d.velop dies dem Kunden mit, bevor weiterer Aufwand getätigt wird. In Notfällen, bspw. drohendem Datenverlust, die eine ununterbrochene Störungsbearbeitung er- fordern, kann d.velop die Mitteilung unverzüglich nachreichen Liegt kein Mangel vor, ist d.velop bei vorheriger Mitteilung und bei Notfällen berechtigt, den entstandenen entstande- nen Aufwand nach den aktuellen Standard- preisen Standardpreisen im tatsächlich angefallenen Umfang in Rechnung zu stellen. Die weitere Bearbeitung von Störun- genStörungen, die keine Mängel sind, kann der Kunde bei d.velop als gesonderte Dienstleistung gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand in Auftrag geben (vgl. unten). Störungsmeldungen werden in diese Prioritätsstufen eingeordnet: Priorität 1 – kritisch Es besteht eine dringende, betriebsverhindernde Störung bei der Software im Produktivbetrieb, welche die Mehrzahl der Anwender betrifft. Es gibt keine Möglichkeit, die Störung zu umgehen. Eine sofortige Lösung ist erforderlich. Beispiele: • Software stürzt unkontrolliert ab • drohender Datenverlust • kein Login der Anwender möglich • kein Dokumentenabruf möglich Störungen mit Priorität 1 müssen stets zusätzlich telefonisch gemeldet werden. Im Fall einer Störung mit Priorität 1 muss der technische Kontakt während der gesamten Bearbeitungszeit verfügbar sein. Sofern der erforderliche technische Kontakt nicht verfügbar ist, behält sich d.velop vor, die Priorität herunterstu- fen. Priorität 2 – dringend Wichtige Funktionen der Software im Produktivbetrieb stehen nicht zur Verfügung und die vereinbarte Nutzung ist erheblich eingeschränkt. Störungen mit Priorität 2 sollten stets zusätzlich telefonisch gemel- det werden. Priorität 3 – normal Einzelne weniger wichtige Funktionen (in Produktiv- oder Testbetrieb) stehen nicht zur Verfügung oder wichtige Funktionen sind nur durch Umgehen der Störung verfügbar. Priorität 4 - nicht dringend Es sind nur wenige Anwender bei ihrer Arbeit leicht oder sporadisch eingeschränkt. Die normale Arbeit ist nur gering beeinträchtigt. Oder es liegt eine einfache Anfrage zu einem Produkt oder Sachverhalt mit geringer Dringlichkeit vor.

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Bearbeitung von Störungsmeldungen. 3.2.1 Störungsanalyse und Prioritätsstufen Insoweit die Störungsanalyse einen Sachmangel im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verkaufsbedingungen ergibt, übernimmt d.velop die hier beschriebene Störungsbearbeitung. Ergibt die Analyse Störungsanalyse oder Bearbeitung-bearbeitung Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei der gemeldeten Störung nicht um einen Mangel handelt, teilt d.velop d.xxxxx dies dem Kunden mit, bevor weiterer Aufwand getätigt wird. In Notfällen, bspw. drohendem Datenverlust, die eine ununterbrochene Störungsbearbeitung erfordern, kann d.velop die Mitteilung unverzüglich nachreichen. Liegt kein Mangel vor, ist d.velop d.xxxxx bei vorheriger Mitteilung und bei Notfällen berechtigt, den entstandenen Aufwand nach den aktuellen Standard- preisen Standardpreisen im tatsächlich angefallenen Umfang in Rechnung zu stellen. Die weitere Bearbeitung von Störun- genStörungen, die keine Mängel sind, kann der Kunde bei d.velop als gesonderte Dienstleistung gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand in Auftrag geben (vgl. unten). Störungsmeldungen werden in diese Prioritätsstufen eingeordnet: Priorität 1 – kritisch Es besteht eine dringende, betriebsverhindernde Störung bei der Software im Produktivbetrieb, welche die Mehrzahl der Anwender betrifft. Es gibt keine Möglichkeit, die Störung zu umgehen. Eine sofortige Lösung ist erforderlich. Beispiele: • Software stürzt unkontrolliert ab • drohender Datenverlust • kein Login der Anwender möglich • kein Dokumentenabruf möglich Störungen mit Priorität 1 müssen stets zusätzlich telefonisch gemeldet werden. Im Fall einer Störung mit Priorität 1 muss der technische Kontakt während der gesamten Bearbeitungszeit verfügbar sein. Sofern der erforderliche technische Kontakt nicht verfügbar ist, behält sich d.velop vor, die Priorität herunterstu- fenherunterstufen. Priorität 2 – dringend Wichtige Funktionen der Software im Produktivbetrieb stehen nicht zur Verfügung und die vereinbarte Nutzung ist erheblich eingeschränkt. Störungen mit Priorität 2 sollten stets zusätzlich telefonisch gemel- det gemeldet werden. Priorität 3 – normal Einzelne weniger wichtige Funktionen (in Produktiv- oder Testbetrieb) stehen nicht zur Verfügung oder wichtige Funktionen sind nur durch Umgehen der Störung verfügbar. Priorität 4 - nicht dringend Es sind nur wenige Anwender bei ihrer Arbeit leicht oder sporadisch eingeschränkt. Die normale Arbeit ist nur gering beeinträchtigt. Oder es liegt eine einfache Anfrage zu einem Produkt oder Sachverhalt mit geringer Dringlichkeit vor.

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