Störungsmanagement Musterklauseln

Störungsmanagement. 7.1 Der Anbieter wird Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien (Ziffer 7.3) zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen.
Störungsmanagement. 9.1 Metaways wird Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien (Ziffer 9.3) zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen.
Störungsmanagement. Störungsereignisse werden von der BNotK nach standardmäßigen und toolgestützten Prozessen bearbeitet, um möglichst zeitnah einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten. Störungsbedingte Sicherheitsvorfälle werden von der BNotK zeitnah überwacht, analysiert und behoben.
Störungsmanagement. (1) Annahme von Störungsmeldungen des Kunden Communicate Consult wird während ihrer üblichen Geschäftszeiten Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen, jeweils mit einer Kennung versehen, den vereinbarten Störungskategorien zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen. Für Störungsmeldungen gilt Ziffer 2.4 AGB Communicate Consult entsprechend. Auf Anforderung des Kunden bestätigt ihm Communicate Consult den Eingang einer Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung. Das Störungsmanagement umfasst keine Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz des Wartungsgegenstands in nicht freigegebenen Einsatzumgebungen oder mit Veränderungen der Wartungsgegenstands durch den Kunden oder Dritten stehen.
Störungsmanagement. Im Falle einer Fehlfunktion der Dienste führt der Kunde zunächst die auf der Website empfohlenen technischen Tests durch. Sollten diese Tests die Störung nicht beheben, meldet der Kunde die Störung dem Support und gibt dabei alle für eine ordnungsgemäße Diagnose erforderlichen Informationen an. Wenn eine Störung gemeldet wird, führt der Support Untersuchungen durch, um die Ursache zu ermitteln und eine Diagnose zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, OVHcloud zur Erarbeitung der Diagnose sowie zur Behebung der Störung jederzeit zur Verfügung zu stehen, insbesondere indem er jegliche angeforderten Zusatzinformationen schnellstmöglich bereitstellt und alle erforderlichen Tests und Kontrollen durchführt. Für das Störungsmanagement ermächtigt der Kunde OVHcloud und dessen verbundene Unternehmen ausdrücklich, sich sowohl auf der Hardware- als auch auf der Softwareebene mit seinen Diensten zu verbinden und alle für die Bearbeitung der Störung erforderlichen Operationen durchzuführen. Hierbei kann auch ein Eingreifen des Kunden erforderlich werden. OVHcloud setzt den Kunden über den aktuellen Stand der Vorgänge in Kenntnis. OVHcloud führt die Diagnose mit allen verfügbaren Mitteln durch. OVHcloud übernimmt im Rahmen des Supports keinerlei Garantie für die Reaktionszeit oder die Behebung von Störungen. Stellt OVHcloud fest, dass die Dienste verfügbar sind und ordnungsgemäß funktionieren, dass das Vorliegen der Störung nicht bestätigt werden kann oder dass die Störung nicht im Verantwortungsbereich von OVHcloud liegt, so wird OVHcloud den Kunden hierüber in Kenntnis setzen. In diesem Fall kann die von OVHcloud für die Diagnose und Unterstützung des Kunden aufgewendete Zeit als zusätzliche Leistung in Rechnung gestellt werden, und zwar auf Basis des auf der Website einsehbaren Pauschalpreises, auf den auch bei der Meldung der Störung hingewiesen wird. OVHcloud behält sich das Recht vor, die Bearbeitung von Störungen abzulehnen, wenn der Kunde den Dienst entgegen dem Vertrag oder geltenden Gesetzen oder Vorschriften verwendet.
Störungsmanagement. C. 2.1 Nach Eingang einer Störungsmeldung nimmt fair + friendly innerhalb der gemäß der Leistungsbeschreibung geltenden Reaktionszeit die Beseitigung der Störung auf. Fair + friendly wird die Störung innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen.
Störungsmanagement i) Begriffsdefinitionen
Störungsmanagement. 1. Der Anbieter wird Störungsmeldungen des Vertragspartners entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien (Ziffer 8.3) zuordnen und anhand dieser Zuordnung die Maßnahmen gemäß dieser Ziffer zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen.
Störungsmanagement. 6.1. Es gilt entsprechend 2. Störungsmanagement der ergänzenden AGB PRO- DUKTPFLEGE.
Störungsmanagement. Störungsereignisse werden von der Notarnet GmbH nach standardmäßigen und toolgestützten Prozessen bearbeitet, um möglichst zeitnah einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten. Störungsbedingte Sicherheitsvorfälle werden von der Notarnet GmbH zeitnah überwacht, analysiert und behoben. Durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen („Privacy-by-Design and Privacy-by-Default“) wird dem Datenschutz bei der Notarnet GmbH schon zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Rechnung getragen, um eine unrechtmäßige Verarbeitung oder den Missbrauch von Daten präventiv zu verhindern. Über angemessene technische Voreinstellungen soll sichergestellt werden, dass grundsätzlich nur die personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden, die für den konkreten Zweck auch tatsächlich erforderlich sind („Need-to-Know“-Prinzip). Um eine möglichst risikoarme Verarbeitung personenbezogener Daten zu erreichen, werden u. a. folgende Schutzmaßnahmen umgesetzt: Umfang der personenbezogenen Daten sind zu minimieren Frühestmögliche Pseudonymisierung, Anonymisierung, Löschung oder Verschlüsselung der Daten Schaffung von Transparenz in Bezug auf die Funktionen und die Verarbeitung der Daten Beschränkung der Zugriffsmöglichkeiten auf Daten Voreinstellung vorhandener Konfigurationsmöglichkeiten auf die datenschutzfreundlichsten Werte