Störungsmanagement. 7.1 Der Anbieter wird Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien (Ziffer 7.3) zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen.
7.2 Der Anbieter wird während seiner üblichen Geschäftszeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen und jeweils mit einer Kennung versehen. Auf Anforderung des Kunden bestätigt ihm der Anbieter den Eingang einer Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung.
7.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Anbieter entgegengenommene Störungsmeldungen nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zuordnen:
a) Schwerwiegende Störung Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt. Der Kunde kann dieses Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen.
b) Sonstige Störung Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, durch den Kunden mehr als nur unwesentlich einschränkt, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt.
c) Sonstige Meldung Störungsmeldungen, die nicht in die Kategorien a) und b) fallen, werden den sonstigen Meldungen zugeordnet. Sonstige Meldungen werden vom Anbieter nur nach den dafür getroffenen Vereinbarungen behandelt.
7.4 Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird der Anbieter unverzüglich anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren. Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, dar, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mit. Sonst wird der Anbieter entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten Störung veranlassen oder – bei Drittsoftware – die Störungsmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Drittsoftware mit der Bitte um Abhilfe übermitteln. Der Anbieter wird dem Kunden ihm vorliegende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Softwar...
Störungsmanagement. 8.1 Der Anbieter wird Störungsmeldungen des Betreibers entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien (8.3) zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen.
8.2 Der Anbieter wird während seiner üblichen Geschäftszeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Betreibers entgegennehmen und jeweils mit einer Kennung versehen. Auf Anforderung des Betreibers bestätigt ihm der Anbieter den Eingang einer Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung.
8.3 Soweit nichts Anderes vereinbart ist, wird der Anbieter entgegengenommene Störungsmeldungen nach erster Sicherung einer der folgenden Kategorien zuordnen:
Störungsmanagement. Störungsereignisse werden von der BNotK nach standardmäßigen und toolgestützten Prozessen bearbeitet, um möglichst zeitnah einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten. Störungsbedingte Sicherheitsvorfälle werden von der BNotK zeitnah überwacht, analysiert und behoben.
Störungsmanagement. Datenschutz und Auftragsverarbeitung nach DSGVO 10.Ansprechstelle
Störungsmanagement. (1) Annahme von Störungsmeldungen des Kunden Communicate Consult wird während ihrer üblichen Geschäftszeiten Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen, jeweils mit einer Kennung versehen, den vereinbarten Störungskategorien zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen. Für Störungsmeldungen gilt Ziffer 2.4 AGB Communicate Consult entsprechend. Auf Anforderung des Kunden bestätigt ihm Communicate Consult den Eingang einer Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung. Das Störungsmanagement umfasst keine Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz des Wartungsgegenstands in nicht freigegebenen Einsatzumgebungen oder mit Veränderungen der Wartungsgegenstands durch den Kunden oder Dritten stehen.
(2) Zuordnung zu Störungskategorien Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird Communicate Consult entgegengenommene Störungsmeldungen (Ziffer 3.1) einer der folgenden Kategorien zuordnen:
Störungsmanagement. Nach Mitteilung einer Störung durch den Kunden per Telefon oder E-Mail verpflichtet sich der Provider die Störungsbeseitigung innerhalb von 12 Stunden nach Störungsmeldung zu beseitigen.
Störungsmanagement. Störungsereignisse werden von der Notarnet GmbH nach standardmäßigen und toolgestützten Prozessen bearbeitet, um möglichst zeitnah einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten. Störungsbedingte Sicherheitsvorfälle werden von der Notarnet GmbH zeitnah überwacht, analysiert und behoben.
Störungsmanagement i) Begriffsdefinitionen
Störungsmanagement. C. 2.1 Nach Eingang einer Störungsmeldung nimmt fair + friendly innerhalb der gemäß der Leistungsbeschreibung geltenden Reaktionszeit die Beseitigung der Störung auf. Fair + friendly wird die Störung innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen.
C. 2.2 Die Reaktionszeit bemisst sich gemäß der Leistungsbeschreibung danach, welches Wartungspaket und ggf. welche Option vereinbart wurde und ob ein Normal- oder Notfall vorliegt. Als Notfall gilt eine betriebsverhindernde – d.h. eine die Fortführung des Geschäftsbetriebs des Auftraggebers schwerwiegend einschränkende oder unmöglich machende – Störung solcher Hard- oder Software, für die eine vollständige Wartung vertraglich zugesichert wurde. Derartiges ist insbesondere der Fall, wenn auf einem überwiegenden Teil der betreffenden Rechner für den Erhalt des Betriebs unverzichtbare Funktionen nicht mehr verfügbar sind und auch keine Ersatzlösung („Workaround“) eingesetzt werden kann.
Störungsmanagement. Enthalten ist das komplette Störungsmanagement durch den Auftragnehmer. - Rund-um-sorglos Wartungsvertrag Enthalten ist ein „Full Service Wartungsvertrag“ mit dem im Flyer beschriebenen Umfang. Zusätzlich sind die Kosten für private Sachverständige als wiederkehrende Überprüfung enthalten. Ausdrücklich ausgeschlossen sind weitere behördliche Kosten. - Vertragsoption für 10 Jahre, Preisgarantie für 10 Jahre, Werterhaltung durch Lebenshaltungskostenindex - excl. Energieversorgungskosten - excl. bedarfsgerechter Schlammentsorgungskosten - Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien sind in vereinbarten Pauschalen enthalten