Remote-Zugriff Musterklauseln

Remote-Zugriff. Zur Unterstützung der Störungsanalyse stellt d.velop die Möglichkeit zum Remote-Zugriff bereit. Im Falle des Remote-Zugriffs wird in jedem Einzelfall eine Zustimmung durch den technischen Kontakt (s.u.) ein- geholt und der Zugriff wird von diesem überwacht.
Remote-Zugriff. Die Betreuung, Fehleranalyse und -behebung erfolgt, soweit im Einzelfall technisch möglich und zweckmäßig, über einen beim Kunden vorhandenen DFÜ-Anschluss im Callback-Verfahren. Der Kunde räumt dazu Interflex einen entsprechenden Remote-Zugriff auf seine Systeme ein und teilt Interflex die dafür notwendigen Konfigurationen und technischen Voraussetzungen mit.
Remote-Zugriff. 2.3.1. Die Betreuung, Fehleranalyse und -behebung erfolgt per Remote Zugriff. Der Kunde räumt dazu Interflex einen entsprechenden Re- mote-Zugriff auf seine Systeme ein und teilt Interflex die dafür not- wendigen Konfigurationen und technischen Voraussetzungen mit. Abweichungen hiervon sind anhand von zusätzlichen SLA- Paketen möglich.
Remote-Zugriff. 4.1 Der Kunde hat M+M zur Fehlerdiagnose und -behe- bung einen Remote-Zugriff mittels VPN auf das dem Support unterliegende System zu gewähren und bei der Ferndiagnose in zumutbaren Umfang mitzuwirken, insbesondere die erforderliche kundenseitige Fern- wartungssoftware (je nach System RDP, VNC oder SSH) zu beschaffen und bei sich zu installieren. 4.2 Der M+M-Support umfasst keine Leistungen vor Ort beim Kunden. 4.3 Der Kunde trägt alle Kosten im Zusammenhang mit der Beschaffung, Installation und Kommunikation, um die Supportleistungen von M+M in Anspruch nehmen zu können.
Remote-Zugriff. 4.1 Der Kunde hat XXXXXXX zur Fehlerdiagnose und -be- hebung einen Remote-Zugriff mittels VPN auf das dem Support unterliegende System zu gewähren und bei der Ferndiagnose in zumutbaren Umfang mitzuwirken, insbesondere die erforderliche kundenseitige Fern- wartungssoftware (je nach System RDP, VNC oder SSH) zu beschaffen und bei sich zu installieren. 4.2 Der APOLLON-Support umfasst keine Leistungen vor Ort beim Kunden. 4.3 Der Kunde trägt alle Kosten im Zusammenhang mit der Beschaffung, Installation und Kommunikation, um die Supportleistungen von XXXXXXX in Anspruch nehmen zu können.
Remote-Zugriff. Der Anbieter oder ein Associate muss bei der Bereitstellung von Diensten im Rahmen von Serviceplan, technischem Premium-Support oder anderen Diensten möglicherweise eine Remote-Verbindung zu Ihrem Gerät herstellen und die Kontrolle über dieses übernehmen, um die aufgetretenen Probleme lösen zu können. Im Zusammenhang mit dieser Remote-Verbindungssitzung gilt Folgendes: a) Der Associate muss möglicherweise verschiedene Skripte auf Ihrem Gerät ausführen, Änderungen an dessen Konfiguration vornehmen, Software installieren und deinstallieren und andere Änderungen an dem Gerät und/oder dessen Software-Einstellungen vornehmen, wenn dies erforderlich ist, um Ihre Probleme zu beheben. Ihnen ist bekannt, dass der Associate verschiedene proprietäre oder Drittanbieter-Softwaretools installieren oder entfernen kann, aber dazu nicht verpflichtet ist, wenn der Associate dies für erforderlich hält, um Sie bezüglich der aufgetretenen Probleme zu unterstützen. Bestandteile derartiger Software sind gesetzlich, einschließlich durch Copyright, geschützt. b) Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie, wenn Sie dem Associate die Durchführung einer Remote-Verbindungssitzung gestatten, dem Anbieter (und Geschäftspartnern und Auftragnehmern, die im Auftrag des Anbieters tätig werden) vollständigen oder beschränkten Zugang zu Ihrem Gerät, Ihrer Software und Ihrem Netzwerk gewähren (in Abhängigkeit von der Konfiguration Ihres Xxxxxx, Ihrer Software oder Ihres Netzwerks) und dem Anbieter gestatten, Änderungen, wie oben beschrieben oder anderweitig durch den Associate während der Bereitstellung der Lösung empfohlen, vorzunehmen. Sie erkennen an, dass der Associate oder Sie selbst, wenn Sie Anweisungen des Associate ausführen, eventuell Software oder Daten auf Ihrem Gerät löschen oder beschädigen können, Geräte-, Software- oder Netzwerkeinstellungen ändern können oder anderweitig den korrekten Betrieb Ihres Gerätes, Ihrer Software oder Ihres Netzwerks stören können. c) Sie erklären sich damit einverstanden, dass der Associate Zugriff auf jegliche Informationen erlangen kann, die auf Ihrem Gerät gespeichert sind. Die Associates sind so geschult, dass sie nicht auf Informationen zugreifen, die über zur Behebung der Probleme, für die Sie die Unterstützung des Associates angefordert haben, unbedingt notwendigen Informationen hinausgehen. Sie müssen trotzdem vor dem Bildschirm Ihres Xxxxxx anwesend bleiben, um die Maßnahmen des Associates zu verfolgen, während dieser die Lösung auf Ihr...
Remote-Zugriff. Für die Erbringung der Leistungen ist es notwendig, dass der Auftragnehmer den Service per Fernwartung erbringen kann. Der Auftragnehmer darf hierzu evtl. notwendige Software auf dem System des Auftraggebers installieren. Die Konzeption, Einrichtung und Veränderung des Remotezugriffs sind nicht Teil dieses Vertrages. Der Auftraggeber ist für die jederzeitige Ermöglichung des Zugangs verantwortlich und sorgt für einen angemessenen Sicherheitsstandard. Eventuelle Verbindungskosten trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Daten zu vervielfältigen und zu verarbeiten. Während der Durchführung von Pflegearbeiten sind Produktiv- und/ oder Testsystem unter Umständen nicht nutzbar. Soweit diese Pflegezeiten in die gewöhnlichen Arbeitszeiten des Auftraggebers fallen, soll der Auftraggeber seine hiervon betroffenen Mitarbeiter informieren.
Remote-Zugriff. 2.3.1. Die Betreuung, Fehleranalyse und -behebung erfolgt, in erster Linie per Remote Zugriff. Der Kunde räumt dazu Interflex einen entsprechenden Remote-Zugriff auf seine Systeme ein und teilt Interflex die dafür notwendigen Konfigurationen und technischen Voraussetzungen mit.

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  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Technische Protokollierung der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten Übersicht, mit welchen Programmen welche Daten eingegeben, geändert odergelöscht werden können Manuelle oder automatisierte Kontrolle der Protokolle Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung von Daten durch Individuelle Benutzernamen (nicht Benutzergruppen) Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf Basis eines Berechtigungskonzepts Aufbewahrung von Formularen, von denen Daten in automatisierte Verarbeitungen übernommen wurden Klare Zuständigkeiten für Löschungen

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Gerichtsstand ist nach unserer Xxxx der Sitz unserer Hauptniederlassung oder der Sitz des Käufers. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des UNÜbereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  • Übermittlung von Lastschriftdaten Bei SEPA-Firmen-Lastschriften können die Lastschriftdaten auch über das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA weitergeleitet werden.

  • Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.

  • Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Rechtsvorschriften Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?