Bearbeitungsgebühren Musterklauseln
Bearbeitungsgebühren. Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsge- bühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag (gestützt auf das Auftragsverhältnis) an.
Bearbeitungsgebühren. Wenn Sie oder wir die gebuchte Reise unabhängig des Zeitpunktes ganz oder teilweise annullieren, erheben wir folgende Bearbeitungsgebühr: • CHF 75 pro gebuchte Person, höchstens aber CHF 150 pro Auftrag bei Pauschalarrangement, • CHF 50 pro gebuchte Person, höchstens aber CHF 100 bei Einzelleistung / Beherbergung, • plus allfällige Annullierungskosten. Diese Bearbeitungsgebühr entfällt bei Annullierungen mit 100% Annullierungskosten. Eine nachträgliche Stornierung sowie Rückzahlung der Annullierungskostenversicherung inkl. Assistance bzw. Extrarückreiseversicherung ist nicht möglich. Bei einer Annullierung der Reise kann Ihre Buchungsstelle für deren Aufwände zusätzliche Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Bearbeitungsgebühren nicht durch die Versicherung gedeckt sind. Diese Gebühren sind in jedem Fall durch Sie zu bezahlen.
Bearbeitungsgebühren. Für Änderungen, welche ausnahmsweise nicht die Kostenfolgen gemäss
Bearbeitungsgebühren. Bei Änderung einer vermittelten Buchung erheben wir in der Regel eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 pro Person, max. CHF 100 pro Auftrag.
Bearbeitungsgebühren. Für Fahrzeuge, die in Frankreich, Deutschland, Spanien, Österreich und Belgien registriert sind Für Fahrzeuge, die im Vereinigten Königreich registriert sind Schadenbearbeitungs- gebühr 30 € bei Buchungen mit reduziertem oder ohne Selbstbehalt 60 € bei Buchungen mit regulärem Selbstbehalt £ 30 bei Buchungen mit reduziertem oder ohne Selbstbehalt £ 60 bei Buchungen mit regulärem Selbstbehalt Nicht gemeldeter Fremdschaden 382 € £ 382 Gebühr im Pannenfall 90 € £ 90 Gebühr bei Fehlbedienung 200 € £ 200 D - Gebühren für Autos mit aktivierter “Automatischer Anpassung” Für Fahrzeuge, die im Vereinigten königreich gemeldet sind Für Fahrzeuge, die in Frankreich, Deutschland, Spanien, Österreich und Belgien gemeldet sind Nachtankgebühr: bei fehlen von gleich oder mehr als 15% des anfänglichen Tankstands £ 15 (beinhaltet eine Getaround Servicegebühr von £ 5) 15 € (beinhaltet eine Getaround Servicegebühr von 5 €)
Bearbeitungsgebühren. Für die Umsetzung der Abrechnungsleistungen wird pro Leistungsfall eine Bearbeitungsgebühr fällig. Mit diesem Vertrag wird die DGAUM als Managementgesellschaft ermächtigt, diese mit dem Vergütungsanspruch zu verrechnen. Die DGAUM behält sich vor, die Bearbeitungsgebühren ggf. anzupassen. Gesetzl. Krankenkasse (GKV) Abrechnungsgrundlage Bearbeitungsgebühr je Leistungsfall GKV ist kein Vertragspartner der DGAUM (Selbstzahler) oder PKV- Versicherte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) 3,1 % zzgl. USt. vom Rechnungsumsatz, mind. aber 4,00 EUR zzgl. USt.
Bearbeitungsgebühren. Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– (bzw. 92 EUR) pro Person, maximal aber Fr. 200.– (bzw. 185 EUR) pro Auftrag (gestützt auf das Auftragsverhältnis) an.
Bearbeitungsgebühren. Für besonderen Verwaltungsaufwand fallen folgende Bearbeitungsgebühren an: • Gebühr für einen von dem/der Mieter/in beantragten Umzug in eine andere Wohneinheit des Vermieters: 70,00 € • Gebühr für die Vereinbarung einer Untervermietung: 70,00 € • Gebühr für die vorzeitige Auflösung eines Mietvertrages vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist: 100,00 €. Eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrages ist erst nach einer Vertragslaufzeit des Mietvertrages von 2 Semester möglich und nur dann, wenn ein Nachmieter von der Bewerberliste des Studierendenwerks Dortmund gestellt werden kann. Die Auswahl und die Suche des Nachmieters erfolgt ausschließlich durch das Studierendenwerk Dortmund. Die oben aufgeführten Verwaltungsgebühren bilden keine Rechtsanspruch auf die Kulanzleistung des Vermieters.
Bearbeitungsgebühren. Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbei- tungsgebühren in der Höhe von CHF 100.– pro Person, maximal aber CHF 200.– pro Auftrag (gestützt auf das Auftragsverhältnis) an.
Bearbeitungsgebühren. Bei schriftlicher, telefonischer oder online Kartenbestellung wird eine Bearbeitungsgebühr je Eintrittskarte erhoben. Ausgenommen sind U29-Tickets (siehe Ziffer 2.8) und Eintrittskarten für Familienkonzerte der Stiftung. Bei Kartenrücknahme erfolgt keine Erstattung der Bearbeitungskosten.