Common use of Beauftragung fremder Unternehmen Clause in Contracts

Beauftragung fremder Unternehmen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen im Zusammenhang mit dem versicherten Risiko, auch von Kraftfuhr- und Wasserfahrzeugunternehmen - insoweit teilweise abweichend von 1.4.1, 2. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der fremden Unternehmen und ihres Personals.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Versicherungsbedingungen Zur Condor Haftpflichtpolice

Beauftragung fremder Unternehmen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen im Zusammenhang mit dem versicherten Risiko, auch von Kraftfuhr- Kraft- und Wasserfahrzeugunternehmen Wasserfahrzeug- Fuhrunternehmen - insoweit teilweise abweichend von 1.4.1, 2Ziffer 1.19.23. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der fremden Unternehmen und ihres Personals.

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Samples: Haftpflicht Police, Haftpflicht Police

Beauftragung fremder Unternehmen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen im Zusammenhang mit dem versicherten Risiko, auch von Kraftfuhr- Kraftfuhr - und Wasserfahrzeugunternehmen - insoweit teilweise abweichend von 1.4.1, 21.4.1 -. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der fremden Unternehmen und ihres Personals.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung

Beauftragung fremder Unternehmen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen im Zusammenhang mit dem versicherten Risiko, auch von Kraftfuhr- und Wasserfahrzeugunternehmen - insoweit teilweise abweichend von 1.4.1, 2Ziffer 6.17 -. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der fremden Unternehmen und ihres Personals.

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Samples: Haftpflichtversicherung