Beauftragung fremder Unternehmen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen im Zusammenhang mit dem versicherten Risiko, auch von Kraft- und Wasserfahrzeug- Fuhrunternehmen - insoweit teilweise abweichend von Ziffer 1.19.23. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der fremden Unternehmen und ihres Personals.
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Beauftragung fremder Unternehmen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen im Zusammenhang mit dem versicherten Risiko, auch von Kraft- Kraftfuhr- und Wasserfahrzeug- Fuhrunternehmen Wasserfahrzeugunternehmen - insoweit teilweise abweichend von Ziffer 1.19.231.4.1, 2. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der fremden Unternehmen und ihres Personals.
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Beauftragung fremder Unternehmen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen im Zusammenhang mit dem versicherten Risiko, auch von Kraft- Kraftfuhr - und Wasserfahrzeug- Fuhrunternehmen Wasserfahrzeugunternehmen - insoweit teilweise abweichend von Ziffer 1.19.231.4.1 -. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der fremden Unternehmen und ihres Personals.
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Beauftragung fremder Unternehmen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen im Zusammenhang mit dem versicherten Risiko, auch von Kraft- Kraftfuhr- und Wasserfahrzeug- Fuhrunternehmen Wasserfahrzeugunternehmen - insoweit teilweise abweichend von Ziffer 1.19.234.1.2 -. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der fremden Unternehmen und ihres Personals.
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Beauftragung fremder Unternehmen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen im Zusammenhang mit dem versicherten Risiko, auch von Kraft- Kraftfuhr- und Wasserfahrzeug- Fuhrunternehmen Wasserfahrzeugunternehmen - insoweit teilweise abweichend von Ziffer 1.19.236.17 -. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der fremden Unternehmen und ihres Personals.
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