Beauftragung von Unterauftragnehmern Musterklauseln

Beauftragung von Unterauftragnehmern. 21.1 Sofern keine Einschränkungen durch die Vertragsbedingungen und/oder Pflichten gemäß einer Akkreditierung oder staatlichen Genehmigung vorliegen, ist das Unternehmen nach seinem alleinigen Ermessen berechtigt, die Leistung oder Teile davon gemäß einem Unterauftrag zu vergeben.
Beauftragung von Unterauftragnehmern. 10.1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass KISA für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers die in den jeweiligen Leistungsverträgen aufgeführten Unterauftragnehmer einsetzt.
Beauftragung von Unterauftragnehmern. Die Vergabe von Teilleistungen an Dritte durch den AN (Unteraufträge) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der AG. Der AN darf in diesen Fällen den Unterauftragnehmern keine ungünstigeren Bedingungen auferlegen, als zwischen ihm und der AG vereinbart sind. Der AN hat bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Bei den Unterauftragnehmern ist dasselbe Datenschutz- und Datensicherheitsniveau zu gewährleisten, wie zwischen der AG und dem AN vereinbart. Der AN verpflichtet sich, entsprechende vertragliche Vorkehrungen zu treffen bzw. auf die Einhaltung dieser Vorkehrungen hinzuwirken. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der strikten Zweckbindung der Datenverarbeitung mit Blick auf die Evaluierungstätigkeit und wissenschaftliche Forschung. Die Vergabe von Unteraufträgen entbindet den AN nicht von seinen Pflichten aus dem Vertrag und diesen AVB. Insbesondere hat der AN sicherzustellen, dass die AG bzgl. der von Unterauftragnehmern erbrachten Leistungen dieselben Rechte erwirbt wie an den Leistungen, die der AN selbst erbringt, vgl. Abschnitt 5 dieser AVB.
Beauftragung von Unterauftragnehmern. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erteilt der Auftraggeber seine Zustimmung, dass sämtliche Teilleistungen unter Einschal- tung folgender Unterauftragnehmer durchgeführt werden: • Arvato Systems Perdata GmbH (Betrieb sowie 2nd und 3rd Level Support) • Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH (1st Le- vel Support) • DAMPSOFT GmbH (DAMPSOFT Service) Weitere Unterauftragnehmer, die insbesondere durch den Auftragnehmer bei der Bereitstellung von Standard-Services eingesetzt werden können, sind unter xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx/Xxx-Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx gelistet.
Beauftragung von Unterauftragnehmern. 4.1 Der Auftragnehmer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers (welche nicht ungerechtfertigter Weise verweigert werden darf) nicht zur Vergabe von Unteraufträgen für die vertraglich vereinbarten Leistungen berechtigt.
Beauftragung von Unterauftragnehmern. 6.1 Der AN darf die Ausführung der Leistungen oder wesentlicher Teile davon nur mit vorheriger Zustimmung der AG in Textform an Nach-/Unterauftragnehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen oder solchen Teilleistungen, auf die der Betrieb des AN nicht eingerichtet ist. In jedem Fall hat der AN im Fall der Leistungserbringung durch einen Nach-/Unterauftragnehmer insgesamt sicherzustellen, dass dieser keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen – erhält, als zwischen ihm und der AG vereinbart sind. Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge hat der AN regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.