Bedeutung. Ist für die Übernahme des Grundstückes durch den Käufer ein be- stimmter Zeitpunkt vertraglich festgestellt, so wird vermutet, dass Nut- zen und Gefahr erst mit diesem Zeitpunkt auf den Käufer übergehen.
Appears in 9 contracts
Samples: Obligation Law, Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Obligationenrecht), Schweizerisches Zivilgesetzbuch
Bedeutung. Ist für die Übernahme des Grundstückes durch den Käufer ein be- stimmter bestimmter Zeitpunkt vertraglich festgestellt, so wird vermutet, dass Nut- zen Nutzen und Gefahr erst mit diesem Zeitpunkt auf den Käufer übergehenüber- gehen.
Appears in 2 contracts
Samples: Bundesgesetz, Obligation Law