Bedingungen für die Überlassung der Anwendungssoftware Musterklauseln

Bedingungen für die Überlassung der Anwendungssoftware. M-net überlässt dem Kunden die Anwendungssoftware für die Dauer des Vertragsverhältnisses über das M-net Sicherheitspaket. Die Software wird von der F-Secure Corporation, Helsinki, Finnland (Vorlieferant) bereitgestellt. Die Software kann für die Dauer des Vertrages entsprechend der Anzahl der Lizenzen auf Endgeräten (PCs und mobile Endgeräte) mit geeignetem Betriebssystem installiert und genutzt werden. Der Kunde muss bei der Nutzung der Software die Lizenzbestimmungen der F-Secure Corporation (so genannte EULA – End-User Licence Agreement) beachten und diesen Bestimmungen während der Installation der Software zustimmen. Diese Bestimmungen können auch unter xxx.x-xxx.xx eingesehen werden. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung einer bestimmten Software. M-net behält sich vor, eine vom Leistungsumfang her vergleichbare Software eines anderen Vorlieferanten zu verwenden. Bei einem Wechsel des Vorlieferanten ist i.d.R. eine neue Software zu installieren. 2.1. Systemanforderungen: Der Kunde hat vor der Installation und Nutzung der Anwendungssoftware sicherzustellen, dass die notwendigen technischen Systemanforderungen für die Software erfüllt sind. Die Systemanforderungen können sich mit der Zeit (z.B. bei Softwareupdates) ändern, um die Software an die technische Entwicklung anzupassen. Die jeweils gültigen Systemanforderungen der aktuellen Version des Sicherheitspakets können unter xxx.x-xxx.xx eingesehen werden. Eine Kompatibilität der Anwendungssoftware mit der Hardware, dem Betriebssystem und anderweitig installierter Software auf dem Gerät des Kunden kann nicht in allen Fällen gewährleistet werden. 2.2. Obliegenheiten des Kunden: Ein absoluter Schutz kann mit keiner Anwendungssoftware garantiert werden. Im Internet entstehen ständig neue Bedrohungen, für die nicht in allen Fällen ein vollumfänglich wirksamer Schutz zeitnah bereitgestellt werden kann. Dem Kunden obliegt es daher, generell vorsichtig mit Nachrichten und Dateien umzugehen, insbesondere wenn sie von unbekannten Absendern stammen. Leistungen, Geschäftsbedingungen M-net Sicherheitspaket Datensicherung: Der Kunde hat seine Daten zur vorsorglichen Schadensminderung in nach Art der Anwendung erforderlichen Zeitabständen in geeigneter Form so zu sichern, dass diese bei Verlust mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Dem Kunden obliegt es, über diese allgemeine Datensicherungspflicht hinaus vor der Installation der Anwendungssoftware eine Datensicherung (Backup) aller auf dem PC od...
Bedingungen für die Überlassung der Anwendungssoftware. M-net überlässt dem Kunden die Anwendungssoftware für die Dauer des Vertragsverhältnisses über das M-net Sicherheitspaket. Die Software wird von der F-Secure Corporation, Helsinki, Finnland (Vorlieferant) bereitgestellt. Die Software kann für die Dauer des Vertrages entsprechend der Anzahl der Lizenzen auf Endgeräten (PCs und mobile Endgeräte) mit geeignetem Betriebssystem installiert und genutzt werden. Der Kunde muss bei der Nutzung der Software die Lizenzbestimmungen der F-Secure Corporation (so genannte EULA – End-User Licence Agreement) beachten und diesen Bestimmungen während der Installation der Software zustimmen. Diese Bestimmungen können auch unter xxx.x-xxx.xx eingesehen werden. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung einer bestimmten Software. M-net behält sich vor, eine vom Leistungsumfang her vergleichbare Software eines anderen Vorlieferanten zu verwenden. Bei einem Wechsel des Vorlieferanten ist i.d.R. eine neue Software zu installieren.
Bedingungen für die Überlassung der Anwendungssoftware. M-net überlässt dem Kunden die Anwendungssoftware für die Dauer des Vertragsverhältnisses über das M-net Sicherheitspaket. Die Software wird von der F-Secure Corporation, Helsinki, Finnland (Vorlieferant) bereitgestellt. Die Software kann für die Dauer des Vertrages entsprechend der Anzahl der Lizenzen auf Endgeräten (PCs und mobile Endgeräte) mit geeignetem Betriebssystem installiert und genutzt werden. Der Kunde muss bei der Nutzung der Software die Lizenzbestimmungen der F-Secure Corporation (so genannte EULA – End-User Licence Agreement) beachten und diesen Bestimmungen während der Installation der Software zustimmen. Diese Bestimmungen können auch unter xxx.x-xxx.xx eingesehen werden. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung einer bestimmten Software. M-net behält sich vor, eine vom Leistungsumfang her vergleichbare Software eines anderen Vorlieferanten zu verwenden. Bei einem Wechsel des Vorlieferanten ist i.d.R. eine neue Software zu installieren. 2.1. Systemanforderungen: Der Kunde hat vor der Installation und Nutzung der Anwendungssoftware sicherzustellen, dass die notwendigen technischen Systemanforderungen für die Software erfüllt sind. Die Systemanforderungen können sich mit der Zeit (z.B. bei Softwareupdates) ändern, um die Software an die technische Entwicklung anzupassen. Die jeweils gültigen Systemanforderungen der aktuellen Version des Sicherheitspakets können unter xxx.x-xxx.xx eingesehen werden. Eine Kompatibilität der Anwendungssoftware mit der Hardware, dem Betriebssystem und anderweitig installierter Software auf dem Gerät des Kunden kann nicht in allen Fällen gewährleistet werden.