Obliegenheiten des Kunden. 9.1 Der Kunde informiert den Makler vollständig und wahrheitsge- mäß über seine vertragsgegenständlichen Versicherungs-, Vor- sorge-, Anlage- sowie Finanzierungswünsche und -bedürfnisse. Ebenso unterrichtet er den Makler über alle für die Beurteilung sei- ner Versicherungs-, Vorsorge- und Vermögenssituation, die Erstel- lung des Bedarfsprofils, die Feststellung der Risikoneigung und die Erarbeitung eines Lösungskonzepts relevanten Verhältnisse. Dazu gehört auch die Information über bereits bestehende oder ange- bahnte Verträge. Kopien der in seinem Besitz vorhandenen Unter- lagen über diese Verträge stellt der Kunde dem Makler zur Verfü- gung.
9.2 Gesundheitsfragen und risikorelevante Fragen beantwortet der Kunde jeweils selbst wahrheitsgemäß und vollständig. Ungefragt weist der Kunde auf risikorelevante Umstände hin.
9.3 Unverzüglich informiert der Kunde den Makler über Änderun- gen der betreuten Risiken und seine persönlichen und wirtschaftli- chen Verhältnisse oder sonstige Umstände, die für den Versiche- rungsschutz der versicherten oder die Deckung noch unversicher- ter vertragsgegenständlicher Risiken oder für die für die Vermitt- lung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines ge- wünschten Vertrages von Belang sind.
9.4 Verletzt der Kunde seine Informationsobliegenheiten, kann dies Rechtsnachteile nach sich ziehen (z.B. Verlust des Versiche- rungsschutzes) und den Makler berechtigen, den Maklervertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
9.5 Zur Sicherheit über die sachliche und inhaltliche Richtigkeit soll der Kunde die Gesprächsdokumentation unterzeichnen. Sind Ge- genstand der Beratung Zweige der Personenversicherung oder wird im Beratungsgespräch die Betreuung weiterer Risiken oder die Beendigung der Betreuung vertragsgegenständlicher Risiken vereinbart oder wird der Makler vom Kunden beauftragt, beste- hende Versicherungsverträge zu kündigen, ist die Gesprächsdoku- mentation vom Kunden zu unterzeichnen.
9.6 Einwände gegen die sachliche Richtigkeit der Gesprächsdoku- mentation wird der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ge- genüber dem Makler geltend machen, andernfalls gilt der Inhalt der Gesprächsdokumentation als sachlich richtig.
Obliegenheiten des Kunden. 6.1. Der Kunde ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel dem RV und der örtlichen Reiseleitung sofort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der RV kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der RV innerhalb einer angemessenen Frist aus Gründen, die durch ihn zu vertreten sind, keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Vor der Kündigung hat der Kunde den RV über die aufgetretenen Mängel zu unterrichten und eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel zu setzen, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder vom RV verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse begründet ist. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung nur dann Schadenersatz verlangen, wenn der Mangel auf einem Umstand beruht, den der RV zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, Mängel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Reisepreisminderung nicht ein.
6.2. Gewährleistungsansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem RV schriftlich, an die unterstehende Adresse zu richten. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Fristeinhaltung gehindert war.
6.3. Ansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem Tag, an dem die Reise, wie im Vertrag vereinbart, beendet werden sollte.
6.4. Bei Ferienhausmiete gilt: Die Endreinigung des Ferienhauses ist vom Mieter durchzuführen, ansonsten berechnen wir eine Reinigungspauschale von 150,- Euro.
6.5. Wird auf Wunsch eines Kunden, aus Gründen, die nicht vom Reiseveranstalter zu vertreten sind, eine Tour verlegt, abgebrochen, verkürzt, verlängert oder in anderer Art und Weise verändert, so hat der Kunde alle dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Das gilt insbesondere für Übernachtungen, Verpflegung, medizinische Versorgung usw. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder Verrechnung dieser Kosten mit dem Reisepreis entsteht dadurch nich...
Obliegenheiten des Kunden. 1. Der Kunde ist verpflichtet, den Trainer über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn der Trainingsstunde zu informieren. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheit,- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist er Kunde verpflichtet, den Trainer umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.
Obliegenheiten des Kunden. 8.1. Der Kunde ist für die Geheimhaltung und Sicherheit seiner Zugangsdaten zur Plattform verantwortlich. Das bedeutet, dass seine Zugangsdaten geheim zu halten sind und nicht weitergegeben werden dürfen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Dritte keine Kenntnis von Zugangsdaten nehmen können und muss erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Geheimhaltung ergreifen, insbesondere, indem er ein sicheres Passwort aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen verwendet und das Passwort in regelmäßigen Abständen ändert.
8.2. Als Teil seiner Sorgfaltspflicht stellt der Kunde seine Erreichbarkeit unter der angegebenen E-Mail-Adresse ab dem Zeitpunkt der Registrierung sicher. Einen Missbrauch der E&V Konto Services oder des Girokontos, einen entsprechenden Verdacht oder einen Verlust der Zugangsdaten muss der Kunde E&V SMH unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail oder in der E&V Konto-Web-App bzw. der E&V Konto-Mobile-App) mitteilen.
8.3. Außerdem ist der Kunde dafür verantwortlich, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um die im Rahmen der Nutzung der E&V Konto Services oder des Girokontos eingegebenen, hochgeladenen und gespeicherten Daten sowie Inhalte regelmäßig und gefahrentsprechend zu sichern sowie eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten.
8.4. Bei Freischaltung weiterer Nutzer des Kunden (z.B. für Mitarbeiter) ist der Kunde für das Verhalten dieser weiteren Nutzer verantwortlich, als ob der Kunde bzw. sein gesetzlicher Vertreter selbst gehandelt hätte.
8.5. Der Kunde muss auf Anfragen von E&V SMH und der Partner unverzüglich reagieren.
8.6. Die Verfügbarkeit der E&V Konto Services ist von einem Internetzugang abhängig. Der Kunde trägt eigenverantwortlich dafür Sorge, dass die erforderlichen Systemvoraussetzungen erfüllt sind, um die E&V Konto Services nutzen zu können. Falls der Kunde Angebote Dritter nutzt (insbesondere Scraping-Software und Add-ons), ist er dafür verantwortlich, dass diese die E&V Konto Services nicht beeinträchtigen. E&V SMH übernimmt insofern keine Gewähr für Kompatibilität und haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung solcher Angebote entstehen.
Obliegenheiten des Kunden. 12.1 Mängelanzeige: Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Dies kann gegenüber der örtlichen Reiseleitung, gegenüber der Agentur im Reiseland (Notrufnummer siehe Reiseunterlagen) oder unter der unten genannten Adresse geschehen. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung wird der Kunde spätestens in den Reiseunterlagen informiert. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Gebeco kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Abhilfe kann er in der Weise schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
Obliegenheiten des Kunden. (1) Der Kunde gewährt der OCG auf Wunsch kostenlos Zugang zu allen erforderlichen Materialien, Unterlagen und Informationen zur Einsichtnahme vor Ort und/oder fall- weise bzw. teilweise auch Remote über entsprechend gesicherte elektronische Verbin- dungen, welche zur Erfüllung der sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ver- pflichtungen notwendig sind, insbesondere alle sich auf das ISMS beziehenden Unter- lagen (Handbuch, Verfahrensanweisungen etc.). Der Kunde hat dazu der OCG bereits bei Auftragserteilung Zugang zu sämtliche erforderlichen Unterlagen wie Zeichnun- gen, Pläne, Berechnungen und Bescheinigungen zu gewähren, für sämtliche erfor- derliche Genehmigungen und Freigaben zu sorgen, jederzeit auftragsbezogene Aus- künfte zu erteilen und vor Beginn der Prüfungen die hierzu notwendigen Vorbereitun- gen zu treffen, insbesondere das Prüfobjekt und die Dokumentationen dazu zugäng- lich zu machen. Der Kunde ist dazu verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die erforderlichen Unterlagen oder Genehmigungen rechtzeitig bereit- zustellen. Kommt der Kunde diesen Pflichten trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist durch die OCG nicht nach, so ist der Vertrag mit Ablauf dieser Frist aufge- hoben. Die OCG ist in diesem Fall berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche als intern oder vertraulich gekennzeichnete Un- terlagen und Informationen, die ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werden, geheim zu halten. Nach Vertragsbeendigung wird der Kunde sämtliche Unter- lagen und Informationen, die er von der OCG erhalten hat, an diese zurückgeben und selbst keine Kopien davon behalten.
(3) Der Kunde benennt einen Managementbeauftragten, welcher den Vertretern der OCG (Auditoren und/oder Experten) unentgeltlich zur Seite steht und bei deren Tätigkeiten in der Organisation des Kunden begleitet.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, dass seine Mitarbeiter den Auditoren der OCG wahrheits- gemäße Auskünfte über alle für die Beurteilung des zu zertifizierenden ISMS notwen- digen Angaben im gewünschten Ausmaß erteilen werden.
(5) Der Kunde gewährt den Vertretern der OCG (Auditoren und/oder Experten) und/oder Vertretern der Akkreditierungsstelle Zugang zu den betroffenen Organisationseinheiten (Bereiche, Prozesse, Personal etc.) und Einsicht in die geforderten Aufzeichnungen (Geschäftsfälle, Firmenaufzeichnungen etc.).
(6) Der Kunde ist verpflichtet, die Ursachen von erkannten Nich...
Obliegenheiten des Kunden. 6.1 Der Kunde verpflichtet sich, die durch Ladevorgänge entstandenen und in Rechnung gestellten Dienstleistungsentgelte fristgerecht zu bezahlen. Sollte der Kunde mit diesen Zahlungen in
6.2 Die Vertrieb GmbH und Co KG ist berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und die Bearbeitungskosten zu verrechnen.
6.3 Etwaige Einwendungen gegen die Rechnung muss der Kunde binnen 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung bekanntgeben, nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als akzeptiert.
6.4 Nicht alle E-Ladestationen bieten die gleichen Steckerformate. Die Auswahl der E-Ladestation mit dem richtigen Steckerformat obliegt dem Kunden.
6.5 Der Kunde ist zur Rücksichtnahme auf andere Benützer der E-Ladestation verpflichtet und hat die E-Ladestation und den dazugehörigen Abstellplatz nach Beendigung der Ladung so rasch wie möglich zu räumen.
6.6 Der Kunde verpflichtet sich, die E-Ladestation so zu nutzen, dass keine Schäden entstehen und er selbst oder andere nicht gefährdet werden. Demgemäß ist der Kunde insbesondere verpflichtet:
a) für eine sichere Verbindung des Elektrofahrzeuges mit der E-Ladestation zu sorgen,
b) ein unbeschädigtes Ladekabel mit passenden und sicheren Steckern zu verwenden,
c) das Elektrofahrzeug so abzustellen, dass eine möglichst kurze und sichere Verbindung zur E-Ladestation besteht,
d) dafür zu sorgen, dass Dritte durch das Ladekabel nicht behindert werden.
6.7 Der Kunde haftet für die Einhaltung der geltenden technischen Bestimmungen hinsichtlich des Fahrzeuges und des Ladekabels. Alle elektronischen Schutzvorschriften sind zu befolgen. Der Kunde hat alle Vorkehrungen zu treffen, um in seinem Verantwor- tungsbereich Unfälle oder Schäden zu vermeiden, beispielsweise solche, die durch die Unterbrechung des Ladevorgangs oder Wiedereinschaltung entstehen können.
6.8 Die E-Mobilitätskarte bzw. die E-Mobilitäts-App sind sicher zu verwahren. Der Kunde haftet bei Überlassung der E-Mobilitäts- karte bzw. E-Mobilitäts-App an andere Personen sowie
6.9 Verlust bzw. Diebstahl einer E-Mobilitätskarte bzw. Handy mit E-Mobilitäts-App ist der Vertrieb GmbH und Co KG unverzüglich unter der Nummer +43 (0)5/7770-1717 oder per E-Mail xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx bekanntzugeben.
6.10 Die Freischaltung einer neuen oder zusätzlichen Karte ist gegen eine einmalige Aktivierungsgebühr von EUR 10,– jederzeit möglich.
6.11 Bei Rückgabe einer nicht mehr benötigten E-Mobilitätskarte wird die Aktivierungsgebühr nicht erstattet. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auf di...
Obliegenheiten des Kunden. Es obliegt dem Kunden, die von EOS herausgegebenen technischen Anweisungen, insbesondere die Aufstellbedingungen, zu beachten und die für die Inbetriebnahme und Funktion der Liefergegenstände oder die Durchführung der Vertragsleistungen erforderliche Umgebung zu schaffen und EOS alle erforderlichen Informationen und Unterstützungsleistungen zukommen zu lassen. Im Falle eines Anspruchs auf Entschädigung wegen mangelnder oder verspäteter Unterstützung durch den Kunden bemisst sich die Entschädigung
Obliegenheiten des Kunden. 6.1. Erfüllungsgehilfen Falls nichts anderes vereinbart ist, obliegt es dem Kunden, die für die Funktion der gelieferten Waren erforderliche Verkabelung zu verlegen, eine gleichmäßige, gegen Schwankungen der Spannung etc. geschützte Strom- versorgung (ggf. mit unterbrechungsfreier Stromversorgung) einzurichten und uns alle erforderlichen Informationen und Auskünfte zu geben. Soweit wir dem Kunden für die Installationsvorbereitungen ein Unternehmen benennen, gilt die- ses nicht als unser Erfüllungsgehilfe.
6.2. Nutzung von Computer-Software-Erzeugnissen einschließlich Firmware Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, von uns gelieferte Computer-Soft- ware-Erzeugnisse einschließlich Firmware zu einem anderen als dem vorgese- henen Zweck zu benutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten oder sonst umzuarbeiten, soweit dies nicht durch einen mit uns oder dem jeweiligen Inhaber der Rechte an der Software abgeschlossenen Lizenzvertrag ausdrück- lich gestattet ist. Alle Sicherungskopien müssen die vom Inhaber der Rechte vor- gesehenen Schutzrechtshinweise enthalten. Der Quellcode von Computersoft- wareerzeugnissen wird nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Obliegenheiten des Kunden. Falls nicht anders vereinbart, obliegt es dem Kunden, die für die Funktion der gelieferten Waren erforderliche Verkabelung zu verlegen, eine gleichmäßige, gegen Schwankungen der Spannung etc. geschützte Stromversorgung einzurichten und uns alle erforderlichen Informationen und Auskünfte zu geben. Soweit wir dem Kunden für die Installationsvorbereitung ein Unternehmen benennen, gilt dieses nicht als unser Erfüllungsgehilfe. Es obliegt dem Kunden, für einen aktuellen und effektiven Schutz seiner Systeme, Netzwerke, Anwendungen und Daten (nachfolgend „Kundensystem“) vor Eingriffen, Fehlfunktionen und Schäden durch oder aufgrund von z. B. Viren, schädlichen Programmen, Eindringen und Eingriffen durch nicht autorisierte Personen, Hackerangriffe oder damit vergleichbaren Eingriffen (nachfolgend „gefährliche Eingriffe“) durch die Einrichtung und den Einsatz geeigneter Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. Antivirensoftware, Firewalls, Benutzerrechte, Passwortschutz, Zugangskontrollmaßnahmen (nachfolgend „Maßnahmen“) zu sorgen. D ies gilt auch für Systeme, die mit dem Internet oder mit Netzwerken verbunden sind oder von denen über das Internet Kreditkarten- oder Geschenkkartentransaktionen, auch z. B. durch Verwendung eines SSL von MBGmbH oder Dritten, übermittelt werden. Diese Maßnahmen umfassen auch die ordnungsgemäße und regelmäßige Vornahme von Aktualisierungen und Updates. Dem Kunden obliegt es ferner, sicherzustellen, dass seine Daten ordnungsgemäß gesichert werden. MBGmbH wird derartige Maßnahmen nicht vornehmen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden. MBGmbH weist darauf hin, dass im Fall der Nichtvornahme der Maßnahmen durch den Kunden erhebliche Risiken und Gefahren für die Sicherheit und Funktionalität des Kundensystems, einschließlich der Gefahr des Eintritts erheblicher Schäden und des Datenverlustes, bestehen können und dass auch eine von MBGmbH gelieferte Software wegen gefährlichen Eingriffen beschädigt werden kann und nicht mehr funktioniert. Sofern MBGmbH im Auftrag des Kunden diesbezüglich Leistungen z. B. im Hinblick auf die Beseitigung der Folgen eines gefährlichen Eingriffs vornimmt, ist MBGmbH berechtigt, diese Leistungen nach Aufwand und Material zu den bei MBGmbH geltenden Vergütungssätzen gegenüber dem Kunden abzurechnen. Rechte des Kunden aus Gewährleistung bleiben unberührt.