Beendigung des Lastschriftverfahrens. Wenn Sie dafür verantwortlich sind, dass der fällige Beitrag nicht eingezogen werden kann, dürfen wir eine andere Zahl- weise verlangen. Sie müssen aber erst dann zahlen, wenn wir Sie dazu in Textform aufgefordert haben. (Textform ist beispielsweise ein Brief oder eine E-Mail.)
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Beendigung des Lastschriftverfahrens. Wenn Sie dafür verantwortlich sind, dass der fällige Beitrag nicht eingezogen werden kann, dürfen wir eine andere Zahl- weise Zahlweise verlangen. Sie müssen aber erst dann zahlen, wenn wir Sie dazu in Textform aufgefordert haben. (Textform ist beispielsweise ein Brief oder eine E-Mail.)
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Beendigung des Lastschriftverfahrens. Wenn Sie dafür verantwortlich sind, dass der fällige Beitrag nicht eingezogen werden kann, dürfen sind wir berechtigt, künftig eine andere Zahl- weise Zahlungsweise zu verlangen. Sie müssen aber allerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie dazu hierzu in Textform aufgefordert haben. (Textform ist beispielsweise ein Brief oder eine z. B. Brief, Fax, E-Mail) aufgefordert haben.)
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Beendigung des Lastschriftverfahrens. Wenn Sie dafür verantwortlich sind, dass der fällige Beitrag nicht eingezogen einge zogen werden kann, dürfen wir eine andere Zahl- weise Zahlweise verlangen. Sie müssen aber erst dann zahlen, wenn wir Sie dazu in Textform aufgefordert aufge fordert haben. (Textform ist beispielsweise ein Brief oder eine E-MailEMail.)
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Beendigung des Lastschriftverfahrens. Wenn Sie dafür verantwortlich sind, dass der fällige Beitrag nicht eingezogen werden kann, dürfen sind wir berechtigt, künftig eine andere Zahl- weise Zahlungsweise zu verlangen. Sie müssen aber allerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie dazu hierzu in Textform aufgefordert haben. (Textform ist beispielsweise ein Brief oder eine z.B. Brief, Fax, E-Mail) aufgefordert haben.)
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Beendigung des Lastschriftverfahrens. Wenn Sie dafür verantwortlich sind, dass der fällige Beitrag nicht eingezogen werden kannkann oder Sie der Einziehung widersprechen, dürfen sind wir berechtigt, künftig eine andere Zahl- weise Zahlungsweise zu verlangen. Sie müssen aber allerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie dazu hierzu in Textform aufgefordert haben. (Textform ist beispielsweise ein Beispiel: Brief oder eine E-Mail) aufgefordert haben.)
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Beendigung des Lastschriftverfahrens. Wenn Sie dafür verantwortlich sind, dass der fällige Beitrag nicht eingezogen werden kann, dürfen sind wir berechtigt, künftig eine andere Zahl- weise Zahlungsweise zu verlangen. Sie müssen aber allerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie dazu hierzu in Textform aufgefordert haben. (Textform ist beispielsweise ein Brief oder eine zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief) aufgefordert haben.)
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