Beendigung des SEPA-Lastschriftmandats. Kann die fällige Prämie nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass die Prämie nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung der Prämie erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform auf- gefordert worden ist.
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Samples: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung
Beendigung des SEPA-Lastschriftmandats. Kann die fällige Prämie nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass die Prämie nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung der Prämie erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform auf- gefordert aufgefordert worden ist.
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