Common use of Beendigung des Vertrages, Kündigungsbedingungen Clause in Contracts

Beendigung des Vertrages, Kündigungsbedingungen. Jede Partei kann zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jeden Verlängerungsjahres den Vertrag kündi- gen. Verträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht vorher durch einen Vertragspartner gekündigt wird. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des 3. Jahres und jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung ist wirksam, wenn sie 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf dem anderen Vertragspartner zugegangen ist. Der Vertrag kann vorzeitig beendet/gekündigt werden, insbesondere • im Versicherungsfall (von beiden Vertragspartnern) • bei Eigentumswechsel (vom Versicherer und dem Erwerber) • bei Obliegenheitsverletzung (vom Versicherer) • bei Risikofortfall (von beiden Vertragspartnern) • im Fall der Beitragsangleichung (unter bestimmten Voraussetzungen von Ihnen als Versicherungsnehmer) Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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Samples: www.ostangler.de

Beendigung des Vertrages, Kündigungsbedingungen. Jede Partei kann Sie oder wir können zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer Vertrags- dauer und zum Ablauf jeden Verlängerungsjahres den Vertrag kündi- genkündigen. Verträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich nach Ablauf Ab- lauf der vereinbarten Vertragsdauer Vertragdauer stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht vorher durch einen Vertragspartner Sie oder uns gekündigt wirdwurde. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des 3. Jahres und jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung ist wirksam, wenn sie 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf Ab- lauf dem anderen Vertragspartner zugegangen ist. Der Vertrag kann vorzeitig beendet/gekündigt beendet /gekündigt werden, insbesondere - im Versicherungsfall (von beiden Vertragspartnern) - bei Eigentumswechsel (vom Versicherer und dem Erwerber) - bei Obliegenheitsverletzung (vom Versicherer) - bei Risikofortfall (von beiden Vertragspartnern) - im Fall der Beitragsangleichung (unter bestimmten Voraussetzungen Voraussetzungen; von Ihnen als Versicherungsnehmer) Einzelheiten entnehmen Sie bitte bit te den Allgemeinen VersicherungsbedingungenVersicherungsbedin- gungen zu der jeweiligen Versicherung.

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Samples: www.afb24.de

Beendigung des Vertrages, Kündigungsbedingungen. Jede Partei kann Sie oder wir können zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jeden Verlängerungsjahres den Vertrag kündi- genkündigen. Verträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht vorher durch einen Vertragspartner Sie oder uns gekündigt wirdwurde. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können kön- nen Sie den Vertrag schon zum Ablauf des 3. Jahres und jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung ist wirksam, wenn sie 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf dem anderen Vertragspartner zugegangen ist. Die Kündigung ist in Schriftform zu erklären. Der Vertrag kann vorzeitig beendet/gekündigt werden, insbesondere • im Versicherungsfall (von beiden Vertragspartnern) • bei Eigentumswechsel (vom Versicherer und dem Erwerber) • bei Obliegenheitsverletzung (vom Versicherer) • bei Risikofortfall (von beiden Vertragspartnern) • im Fall der Beitragsangleichung (unter bestimmten Voraussetzungen Voraussetzungen; von Ihnen als Versicherungsnehmer) Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen VersicherungsbedingungenVersicherungsbedingungen zu der jeweiligen Versicherung. Diese sind in Ihrer Antragsmappe zu finden.

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Samples: Neuantrag Ersatzantrag

Beendigung des Vertrages, Kündigungsbedingungen. Jede Partei kann zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jeden Verlängerungsjahres den Vertrag kündi- genkündigen. Verträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht vorher durch einen Vertragspartner gekündigt wird. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des 3. Jahres und jedes darauf folgenden Jahres kündigenkündi- gen. Die Kündigung ist wirksam, wenn sie 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf dem anderen Vertragspartner zugegangen ist. Der Vertrag kann vorzeitig beendet/gekündigt werden, insbesondere • im Versicherungsfall (von beiden Vertragspartnern) • bei Eigentumswechsel (vom Versicherer und dem Erwerber) • bei Obliegenheitsverletzung (vom Versicherer) • bei Risikofortfall (von beiden Vertragspartnern) • im Fall der Beitragsangleichung (unter bestimmten Voraussetzungen von Ihnen als Versicherungsnehmer) Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de