Beendigungsgründe. 7.2.1 Wenn – vorbehaltlich von Ziffer 7.2.2 – zu irgendeinem Zeitpunkt einer der in Absatz (1) bis (12) geregelten Beendigungsgründe (jeweils ein „Beendigungsgrund“) in Bezug auf ein Clearing-Mitglied (einschließlich, falls anwendbar, in seiner Funktion als Clearing- Agent) eingetreten ist und fortdauert, kann die Eurex Clearing AG entweder (i) dies dem Clearing-Mitglied (bzw. wenn dieses Clearing-Mitglied ein (i) FCM- Clearing-Mitglied ist und sich der Beendigungsgrund auf eine Grundlagenvereinbarung zwischen der Eurex Clearing AG und einem FCM-Kunden dieses FCM-Clearing-Mitglieds bezieht, auch dem FCM-Kunden oder (ii) als Clearing-Agent handelt, auch seinen Basis-Clearing-Mitgliedern) schriftlich mitteilen und eine angemessene Nachfrist zur Heilung des jeweiligen Beendigungsgrundes (jeweils eine „Nachfrist“), die von der Eurex Clearing AG verlängert werden kann, setzen (die „Nachfristerklärung“) oder (ii) wenn – unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls – die Einräumung einer Nachfrist unzumutbar wäre oder der jeweilige Beendigungsgrund nicht geheilt werden kann, diesem Clearing-Mitglied (bzw. wenn dieses Clearing-Mitglied ein (i) FCM-Clearing-Mitglied ist und sich der Beendigungsgrund auf eine Grundlagenvereinbarung zwischen der Eurex Clearing AG und einem FCM-Kunden dieses FCM-Clearing-Mitglieds bezieht, auch dem FCM-Kunden oder (ii) als Clearing-Agent handelt, auch seinen Basis-Clearing- Mitgliedern) eine schriftliche Kündigungserklärung übersenden (die „Kündigungserklärung“), die das Datum und die Uhrzeit angibt, zu der die Beendigung erfolgt. Vor der Übersendung einer Nachfristerklärung bzw. Kündigungserklärung in Bezug auf einen Beendigungsgrund, der kein Beendigungsgrundgemäß Absatz (1) (Nichtzahlung; Nichtlieferung von Margin), Absatz (5) (Insolvenzbezogene Ereignisse), Absatz (7) (Aufsichtsrechtliche Maßnahmen), Absatz (9) (Eröffnung eines Sanierungs- oder Reorganisationsverfahrens sowie vergleichbare Maßnahmen) und Absatz (12) (Kündigung aus wichtigem Grund) ist, ist die Eurex Clearing AG verpflichtet: (a) zu versuchen, das jeweilige Clearing-Mitglied hinsichtlich des jeweiligen Ereignisses zu informieren und dieses diesbezüglich zu konsultieren, (b) nach Treu und Glauben abzuwägen, ob die Übersendung einer Nachfristerklärung bzw. Kündigungserklärung unter Berücksichtigung
Appears in 1 contract
Samples: Clearing Bedingungen
Beendigungsgründe. 7.2.1 Wenn – vorbehaltlich von Ziffer 7.2.2 – zu irgendeinem Zeitpunkt einer der in Absatz (1) bis (1211) geregelten Beendigungsgründe (jeweils ein „Beendigungsgrund“) in Bezug auf ein Clearing-Mitglied (einschließlich, falls anwendbar, in seiner Funktion als Clearing- Agent) eingetreten ist und fortdauert, kann die Eurex Clearing AG entweder
(i) dies dem Clearing-Mitglied (bzw. wenn dieses Clearing-Mitglied ein (i) FCM- Clearing-MitgliedOTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglied ist und sich der Beendigungsgrund auf eine Grundlagenvereinbarung zwischen der Eurex Clearing AG und einem FCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden dieses FCM-Clearing- MitgliedOTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglieds bezieht, auch dem FCM-KundeOTC-IRS- FCM-Kunden oder (ii) als Clearing-Agent handelt, auch seinen Basis-Clearing-Clearing- Mitgliedern) schriftlich mitteilen und eine angemessene Nachfrist zur Heilung des jeweiligen Beendigungsgrundes (jeweils eine „Nachfrist“), die von der Eurex Clearing AG verlängert werden kann, setzen (die „Nachfristerklärung“) oder
(ii) wenn – unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls – die Einräumung einer Nachfrist unzumutbar wäre oder der jeweilige Beendigungsgrund nicht geheilt werden kann, diesem Clearing-Mitglied (bzw. wenn dieses Clearing-Mitglied ein (i) FCM-Clearing-MitgliedOTC-IRS-FCM-Clearing- Mitglied ist und sich der Beendigungsgrund auf eine Grundlagenvereinbarung zwischen der Eurex Clearing AG und einem FCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden dieses FCM-Clearing-MitgliedOTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglieds bezieht, auch dem FCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden oder (ii) als Clearing-Agent handelt, auch seinen Basis-Clearing- Clearing-Mitgliedern) eine schriftliche Kündigungserklärung übersenden (die „Kündigungserklärung“), die das Datum und die Uhrzeit angibt, zu der die Beendigung erfolgt. Vor Wurde der Übersendung einer Nachfristerklärung bzwBeendigungsgrund bis zum Ablauf der Nachfrist zur Zufriedenheit der Eurex Clearing AG geheilt, wird die Eurex Clearing AG das Clearing-Mitglied (und die jeweiligen FCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden oder Basis-Clearing-Mitglieder (falls vorhanden)) hierüber informieren. Wurde der Beendigungsgrund bis zum Ablauf der Nachfrist nicht zur Zufriedenheit der Eurex Clearing AG geheilt, kann die Eurex Clearing AG dem Clearing-Mitglied (und den jeweiligen FCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden oder Basis- Clearing-Mitgliedern (falls vorhanden)) eine schriftliche Kündigungserklärung in Bezug auf einen Beendigungsgrundübersenden, die das Datum und die Uhrzeit angibt, zu der kein Beendigungsgrundgemäß Absatz die Beendigung erfolgt (die „Nachfrist-Kündigungserklärung“). […]
(1) (Nichtzahlung; Nichtlieferung von Margin), Absatz (5) (Insolvenzbezogene Ereignisse), Absatz (7) (Aufsichtsrechtliche Maßnahmen), Absatz (9) (Eröffnung eines Sanierungs- oder Reorganisationsverfahrens sowie vergleichbare Maßnahmen) und Absatz (12) (Kündigung aus wichtigem Grund) ist, ist die Eurex Clearing AG verpflichtet:
(a) zu versuchen, das jeweilige Clearing-Mitglied hinsichtlich des jeweiligen Ereignisses zu informieren und dieses diesbezüglich zu konsultieren,
(b) nach Treu und Glauben abzuwägen, ob die Übersendung einer Nachfristerklärung bzw. Kündigungserklärung unter BerücksichtigungXxxxxx
Appears in 1 contract
Samples: Clearing Vereinbarung
Beendigungsgründe. 7.2.1 Wenn – vorbehaltlich von Ziffer 7.2.2 – zu irgendeinem Zeitpunkt einer der in Absatz (1) bis (1211) geregelten Beendigungsgründe (jeweils ein „Beendigungsgrund“) in Bezug auf ein Clearing-Mitglied (einschließlich, falls anwendbar, in seiner Funktion als Clearing- Agent) eingetreten ist und fortdauert, kann die Eurex Clearing AG entweder
(i) dies dem Clearing-Mitglied (bzw. wenn dieses Clearing-Mitglied ein (i) FCM- OTC-IRS- FCM-Clearing-Mitglied ist und sich der Beendigungsgrund auf eine Grundlagenvereinbarung zwischen der Eurex Clearing AG und einem OTC-IRS- FCM-Kunden dieses OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglieds bezieht, auch dem OTC-IRS- FCM-Kunden oder (ii) als Clearing-Agent handelt, auch seinen Basis-Clearing-Clearing- Mitgliedern) schriftlich mitteilen und eine angemessene Nachfrist zur Heilung des jeweiligen Beendigungsgrundes (jeweils eine „Nachfrist“), die von der Eurex Clearing AG verlängert werden kann, setzen (die „Nachfristerklärung“) oder
(ii) wenn – unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls – die Einräumung einer Nachfrist unzumutbar wäre oder der jeweilige Beendigungsgrund nicht geheilt werden kann, diesem Clearing-Mitglied (bzw. wenn dieses Clearing-Mitglied ein (i) OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglied ist und sich der Beendigungsgrund auf eine Grundlagenvereinbarung zwischen der Eurex Clearing AG und einem OTC-IRS-FCM-Kunden dieses OTC-IRS-FCM-Clearing-Clearing- Mitglieds bezieht, auch dem OTC-IRS-FCM-Kunden oder (ii) als Clearing-Agent handelt, auch seinen Basis-Clearing- Clearing-Mitgliedern) eine schriftliche Kündigungserklärung übersenden (die „Kündigungserklärung“), die das Datum und die Uhrzeit angibt, zu der die Beendigung erfolgt. Vor Wurde der Übersendung einer Nachfristerklärung bzwBeendigungsgrund bis zum Ablauf der Nachfrist zur Zufriedenheit der Eurex Clearing AG geheilt, wird die Eurex Clearing AG das Clearing-Mitglied (und die jeweiligen OTC-IRS-FCM-Kunden oder Basis-Clearing-Mitglieder (falls vorhanden)) hierüber informieren. Wurde der Beendigungsgrund bis zum Ablauf der Nachfrist nicht zur Zufriedenheit der Eurex Clearing AG geheilt, kann die Eurex Clearing AG dem Clearing- Mitglied (und den jeweiligen OTC-IRS-FCM-Kunden oder Basis-Clearing-Mitgliedern (falls vorhanden)) eine schriftliche Kündigungserklärung in Bezug auf einen Beendigungsgrundübersenden, die das Datum und die Uhrzeit angibt, zu der kein Beendigungsgrundgemäß Absatz die Beendigung erfolgt (die „Nachfrist- Kündigungserklärung“). […]
(1) (Nichtzahlung; Nichtlieferung von Margin), Absatz (5) (Insolvenzbezogene Ereignisse), Absatz (7) (Aufsichtsrechtliche Maßnahmen), Absatz (9) (Eröffnung eines Sanierungs- oder Reorganisationsverfahrens sowie vergleichbare Maßnahmen) und Absatz (12) (Kündigung aus wichtigem Grund) ist, ist die Eurex Clearing AG verpflichtet:
(a) zu versuchen, das jeweilige Clearing-Mitglied hinsichtlich des jeweiligen Ereignisses zu informieren und dieses diesbezüglich zu konsultieren,
(b) nach Treu und Glauben abzuwägen, ob die Übersendung einer Nachfristerklärung bzw. Kündigungserklärung unter BerücksichtigungXxxxxx
Appears in 1 contract
Samples: Clearing Vereinbarung
Beendigungsgründe. 7.2.1 Wenn – vorbehaltlich von Ziffer 7.2.2 – zu irgendeinem Zeitpunkt einer der in Absatz (1) bis (121112) geregelten Beendigungsgründe (jeweils ein „Beendigungsgrund“) in Bezug auf ein Clearing-Mitglied (einschließlich, falls anwendbar, in seiner Funktion als Clearing- Agent) eingetreten ist und fortdauert, kann die Eurex Clearing AG entweder
(i) dies dem Clearing-Mitglied (bzw. wenn dieses Clearing-Mitglied ein (i) FCM- ClearingFCM-Clearing- Mitglied ist und sich der Beendigungsgrund auf eine Grundlagenvereinbarung zwischen der Eurex Clearing AG und einem FCM-Kunden dieses FCM-Clearing-Clearing- Mitglieds bezieht, auch dem FCM-Kunden oder (ii) als Clearing-Agent handelt, auch seinen Basis-Clearing-MitgliedernKunden) schriftlich mitteilen und eine angemessene Nachfrist zur Heilung des jeweiligen Beendigungsgrundes (jeweils eine „Nachfrist“), die von der Eurex Clearing AG verlängert werden kann, setzen (die „Nachfristerklärung“) oder
(ii) wenn – unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls – die Einräumung einer Nachfrist unzumutbar wäre oder der jeweilige Beendigungsgrund nicht geheilt werden kann, diesem Clearing-Mitglied (bzw. wenn dieses Clearing-Mitglied ein (i) FCM-Clearing-Mitglied ist und sich der Beendigungsgrund auf eine Grundlagenvereinbarung zwischen der Eurex Clearing AG und einem FCM-Kunden dieses FCM-Clearing-Mitglieds bezieht, auch dem FCM-Kunden oder (ii) als Clearing-Agent handelt, auch seinen Basis-Clearing- MitgliedernKunden) eine schriftliche Kündigungserklärung übersenden (die „Kündigungserklärung“), die das Datum und die Uhrzeit angibt, zu der die Beendigung erfolgt. Wurde der Beendigungsgrund bis zum Ablauf der Nachfrist zur Zufriedenheit der Eurex Clearing AG geheilt, wird die Eurex Clearing AG das Clearing-Mitglied (und die jeweiligen FCM-Kunden oder Basis-Clearing-Mitglieder (falls vorhanden)) hierüber informieren. Wurde der Beendigungsgrund bis zum Ablauf der Nachfrist nicht zur Zufriedenheit der Eurex Clearing AG geheilt, kann die Eurex Clearing AG dem Clearing-Mitglied (und den jeweiligen FCM-Kunden oder Basis-Clearing-Mitgliedern (falls vorhanden)) eine schriftliche Kündigungserklärung übersenden, die das Datum und die Uhrzeit angibt, zu der die Beendigung erfolgt (die „Nachfrist-Kündigungserklärung“). Vor der Übersendung einer Nachfristerklärung bzw. Kündigungserklärung in Bezug auf einen Beendigungsgrund, der kein Beendigungsgrundgemäß Absatz (1) (Nichtzahlung; Nichtlieferung von Margin), Absatz (5) (Insolvenzbezogene Ereignisse), Absatz (7) (Aufsichtsrechtliche Maßnahmen), Absatz (998) (Eröffnung eines Sanierungs- oder Reorganisationsverfahrens sowie vergleichbare Maßnahmen) und Absatz (12121) (Kündigung aus wichtigem Grund) ist, ist die Eurex Clearing AG verpflichtet:
: […] Eine Beendigung tritt ein (a) ), im Fall der vorstehenden Ziffer (i), zu versuchender in der Nachfrist- Kündigungserklärung angegeben Uhrzeit an dem angegebenen Tagmit Wirkung zum Ablauf der Nachfrist, das jeweilige wenn der in der Nachfristerklärung angegebene Beendigungsgrund andauert und die Eurex Clearing AG dem Clearing-Mitglied hinsichtlich des jeweiligen Ereignisses zu informieren und dieses diesbezüglich zu konsultieren,
(sowie, im Falle eines FCM- Clearing-Mitglieds, auch dessen betroffenen FCM-Kunden) mitgeteilt hat, dass dieser Beendigungsgrund nicht bis zum Ablauf der Nachfrist zur Zufriedenheit der Eurex Clearing AG geheilt wurde, oder (b) nach Treu ), im Fall der vorstehenden Ziffer (ii), zu der in der Kündigungserklärung angegeben Uhrzeit an dem angegebenen Tag (der Tag der Beendigung ist der „Beendigungstag“ und Glauben abzuwägen, ob die Übersendung einer Nachfristerklärung bzwjeweilige Uhrzeit der Beendigung ist der „Beendigungszeitpunkt“). Kündigungserklärung unter Berücksichtigung[…]
Appears in 1 contract
Samples: Clearing Bedingungen