Befragungen Musterklauseln

Befragungen. Wir verarbeiten die im Rahmen von Befragungen erhobenen personenbezogenen Daten, um Ihre (Anmelder) und die des Schülers (Teilnehmer) bestehende Meinung und Einschätzung über Qualität und Service unserer Dienstleistungen zu erhalten und daraus evtl. folgende Anpassungen zur Optimierung unseres Angebotes vorzunehmen. Darüber hinaus werden die Daten für statistische Zwecke verwendet. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung liegt in Ihrer Einwilligung gemäß Artikel 6 Abs. 1 S. 1a DSGVO sowie in Artikel 6 Abs. 1 S. 1f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt aus den oben dargestellten Zwecken.
Befragungen. Die Vorinstanz hat im Anschluss an die Aufsichtsanzeige der sia Abrasi- ves vom 24. November 2008 zwischen Januar und Oktober 2009 teilwei- se im Amtshilfeverfahren bei verschiedenen Behörden und Unternehmen Auskünfte bezüglich der SIAN-Aktien eingeholt. Mit superprovisorischer Verfügung vom 9. Juni 2009 setzte die Vorinstanz bei der Beschwerde- führerin die Untersuchungsbeauftragte BIA ein, welche Befragungen durchführte (s. hinten E. 9.2 ff.) und ihren Schlussbericht am 19. Oktober 2009 erstattete. Die Vorinstanz ihrerseits befragte zwischen Xxxx und Mai 2010 Investor X. , X0 , X0 , X0 und Bankmitarbeiter Y. Am 10. Xxxx 2010 gab C6 als Auskunftspersonen (s. hinten E. 9.2 ff.). als Auskunftsperson schriftlich Aus- kunft. Hierauf ist zurückzukommen.
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