BEFREIUNGSGRÜNDE. 10.1. Höhere Gewalt (Force Majeure). Folgende Umstände gelten als Befreiungsgründe, wenn sie die Erfüllung dieser Vereinbarung verzögern oder behindern: sämtliche Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei liegen, wie z.B. Feuer, Krieg, Mobilmachung oder umfassende militärische Einberufung, Einziehung, Beschlagnahmung, Währungsbeschränkungen, Aufstände und innere Unruhen, Flugzeugentführungen oder Terrorakte, Epidemien, Pandemien, Knappheit von Transportmitteln, allgemeine Knappheit von Materialien oder Personal, Streiks oder andere Formen von Arbeitskampf sowie Mängel oder Verspätungen bei Lieferungen durch Subunternehmer, die durch einen in diesem Artikel genannten Umstand verursacht wurden.
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Samples: Dienstleistungsvertrag, Dienstleistungsvertrag, Vereinbarung
BEFREIUNGSGRÜNDE. 10.1. Höhere Gewalt (Force Majeure). Folgende Umstände gelten als Befreiungsgründe, wenn sie die Erfüllung dieser Vereinbarung verzögern oder behindern: sämtliche Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei liegen, wie z.B. Feuer, Krieg, Mobilmachung oder umfassende militärische Einberufung, Einziehung, Beschlagnahmung, Währungsbeschränkungen, Aufstände und innere Unruhen, Flugzeugentführungen oder Terrorakte, Epidemien, Pandemien, Knappheit von Transportmitteln, allgemeine Knappheit von Materialien oder Personal, Streiks oder andere Formen von Arbeitskampf sowie Mängel oder Verspätungen bei Lieferungen durch Subunternehmer, die durch einen in diesem Artikel genannten Umstand verursacht wurden.
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Samples: Service Agreement, Dienstleistungsvertrag, Service Agreement
BEFREIUNGSGRÜNDE. 10.1. 16.1 Höhere Gewalt (Force Majeure). Folgende Umstände gelten als Befreiungsgründe, wenn sie die Erfüllung dieser die- ser Vereinbarung verzögern oder behindern: sämtliche Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei liegen, wie z.B. Feuer, Krieg, Mobilmachung oder umfassende militärische EinberufungEinberu-fung, EinziehungEinzie- hung, Beschlagnahmung, WährungsbeschränkungenWährungsbeschränkun-gen, Aufstände und innere Unruhen, Flugzeugentführungen Flugzeugentführun- gen oder Terrorakte, Epidemien, Pandemien, Knappheit von TransportmittelnTransportmit-teln, allgemeine Knappheit von Materialien oder Personal, Streiks oder andere Formen von Arbeitskampf sowie Mängel oder Verspätungen Ver-spätungen bei Lieferungen durch SubunternehmerUnterauftragnehmer, die durch einen in diesem Artikel genannten Umstand verursacht wurden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
BEFREIUNGSGRÜNDE. 10.1. Höhere Gewalt (Force Majeure). Folgende Umstände gelten als Befreiungsgründe, wenn sie die Erfüllung dieser die- ser Vereinbarung verzögern oder behindern: sämtliche Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei liegen, wie z.B. Feuer, Krieg, Mobilmachung oder umfassende militärische Einberufung, EinziehungEinzie- hung, Beschlagnahmung, Währungsbeschränkungen, Aufstände und innere Unruhen, Flugzeugentführungen Flugzeugentführun- gen oder Terrorakte, Epidemien, Pandemien, Knappheit von Transportmitteln, allgemeine Knappheit von Materialien oder Personal, Streiks oder andere Formen von Arbeitskampf sowie Mängel oder Verspätungen bei Lieferungen durch SubunternehmerUnterauftragnehmer, die durch einen in diesem Artikel genannten Umstand verursacht wurden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen