Höhere Gewalt (force majeure) Musterklauseln

Höhere Gewalt (force majeure). Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unru- hen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse be- freien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Während solcher Ereignisse sowie innerhalb von zwei Wochen nach deren Ende sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – berech- tigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit diese Ereignisse nicht von unerheblicher Dauer sind und sich unser Bedarf wegen der deshalb erforderlichen anderweitigen Beschaffung erheblich verringert.
Höhere Gewalt (force majeure). 11.1 Die Parteien haften nicht für durch Ereignisse höherer Gewalt bedingte Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Unter höherer Gewalt sind nach Vertragsabschluss eintretende, nicht voraussehbare und außerhalb des Machtbereichs der Parteien liegende Umstände zu verstehen.
Höhere Gewalt (force majeure) a. Wenn wir unfähig werden, vertragsgemäß die Leistungen unter e-connect.monitor zu erbrin- gen oder der Kunde unfähig wird, solche Leis- tungen entgegenzunehmen, und dies jeweils auf Umstände bzw. Ereignisse zurückzuführen ist, deren Eintritt die betroffene Partei nicht ver- schuldet hat und die außerhalb ihres Einflussbe- reichs liegen, dann hat sie den Verzug bzw. die Schlechterfüllung so lange nicht zu vertreten, als sie von diesem unabwendbaren Ereignis an der Erfüllung ihrer Vertragspflichten gehindert wird; vorausgesetzt jedoch, dass die betroffene Partei die andere Partei so rasch wie möglich über den Verzug (und über die zu erwartende Dauer) schriftlich informiert (jedenfalls innerhalb einer Woche). If we are unable to provide the agreed services under e-connect monitor to Customer, or Customer is unable to accept or use the services under e- connect.monitor, as a result of an event or occur- rence beyond the reasonable control of the affected party and without such party’s fault or negligence, then any delay or failure to perform under the Ser- vice Contract and these GTC that results from such event or occurrence will be excused for only so long as such event or occurrence continues; provided, however, that the affected party gives written notice of each such delay (including the anticipated dura- tion of the delay) to the other party as soon as possible after the event or occurrence (but in no event more than a week thereafter).
Höhere Gewalt (force majeure) bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, wodurch eine Partei daran gehindert wird, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist:
Höhere Gewalt (force majeure). 8.1 Weder HMS noch der Kunde haften für die Nichterfüllung vertraglicher geschuldeter Pflichten (außer für Zahlungspflichten), wenn die Nichterfüllung auf Umständen außerhalb der eigenen Einflussmöglichkeiten der jeweiligen Partei resultiert (höhere Gewalt). Fälle der höheren Gewalt erfassen Fälle von Überschwemmungen, Feuer, Epidemien und Pandemien, Streik oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen, schweren Transportunfällen, Krieg, Aufständen, Rebellion, Regierungsanordnungen sowie Energieengpässen, ohne auf diese Fälle beschränkt zu sein.
Höhere Gewalt (force majeure). Folgende Umstände gelten als Befreiungsgründe, wenn sie die Erfüllung dieser Vereinbarung verzögern oder behindern: sämtliche Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei liegen, wie z.B. Feuer, Krieg, Mobilmachung oder umfassende militärische Einberufung, Einziehung, Beschlagnahmung, Währungsbeschränkungen, Aufstände und innere Unruhen, Flugzeugentführungen oder Terrorakte, Epidemien, Pandemien, Knappheit von Transportmitteln, allgemeine Knappheit von Materialien oder Personal, Streiks oder andere Formen von Arbeitskampf sowie Mängel oder Verspätungen bei Lieferungen durch Subunternehmer, die durch einen in diesem Artikel genannten Umstand verursacht wurden.
Höhere Gewalt (force majeure). Ist uns eine Leistung aufgrund höherer Gewalt, insb. aufgrund von Rohstoff- Energie- und Arbeitskräftemangel, Arbeitskämpfen, gravierenden Transportstörungen, unverschuldeten oder unvorhersehbaren Betriebsstörungen, uns nicht zurechenbaren behördl. Maßnahmen, Pandemien, Naturkatastrophen oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen nicht möglich, sind wir von der Lieferung/Leistung befreit, solange das Leistungshindernis andauert und wir den Kunden unverzüglich schriftlich informiert haben. Dauern diese Hindernisse mehr als vier (4) Monate an, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Vertragserfüllung in Folge des Hindernisses für uns kein Interesse mehr hat und wir nicht das Beschaffungs- bzw. Herstellungsrisiko übernommen haben. Auf Verlangen des Kunden werden wir nach Ablauf der Frist erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist unsere Leistungspflichten erfüllen. If a delivery/service is not possible due to force majeure, especially due to shortage of raw materials, energy and labour, labour disputes, serious transport disruptions, non-culpable or unforeseeable disruptions to operations, official measures not attributable to us, pandemics, natural disasters or other events for which we are not responsible, we are not obliged to perform the delivery/ service for as long as the prevention lasts, provided that we have provided prompt written notice to the Customer of such. If the preventions as set out in paragraph 1 last longer than four (4) months, we have the right to withdraw from the contract, if performance of the contract is no longer of interest to us as a result of the prevention and we have not assumed the procurement or manufacturing risk. At the request of the buyer, we shall, after the term has expired, declare whether we are withdrawing or whether we will fulfil our service duties within an appropriate fixed term.
Höhere Gewalt (force majeure). 11.1 Die Parteien haften nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Verpflichtungen im Rahmen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen und/oder der Bestellungen bzw. gelten diese nicht als in Verzug befindlich, soweit diese auf Umstände außerhalb des menschenmöglichen Einflussbereichs einer Partei zurückzuführen sind, wie etwa auf nationale Streiks, Aussperrungen, Explosionen, Brände, Überflutungen, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen.
Höhere Gewalt (force majeure). 13.1 Soweit ein Vertragspartner infolge höherer Gewalt gem. Ziffer 2 an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert ist, wird er von diesen Pflichten befreit. Der andere Vertragspartner wird soweit und solange von seinen Gegenleistungspflichten befreit, wie der Vertrags- partner aufgrund von höherer Gewalt an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert ist.
Höhere Gewalt (force majeure). 11.1. Keine Partei haftet für Schäden aufgrund einer verspäteten oder ausgebliebenen Erfüllung von Pflichten aus diesem Vertrag, wenn und soweit dies aus einem außerhalb des Einflusses der betreffenden Partei liegenden Ereignis resultiert und dessen Eintritt oder Auswirkungen die jeweilige Partei weder verhindern noch mit angemessenen Mitteln überwinden konnte (“Höhere Gewalt”). Eine solche Neither Party shall be liable for any damages due to any delay or failure to perform any obligation under this Agreement if and to the extent that such delay or failure is caused by event beyond the reasonable control of the relevant Party and the occurrence or effect of which the relevant Party could neither prevent nor overcome by reasonable means ("Force Majeure"). Verspätung oder ein solches Ausbleiben der Erfüllung stellt keine Verletzung des Vertrages dar. Such delay or failure to perform shall not constitute a breach of this Agreement. 11.2. Die folgenden Ereignisse sind als nicht- ausschließliche Beispiele Höherer Gewalt anzusehen: Kampfhandlungen (gleichgültig ob Krieg erklärt wurde oder nicht), Ausschreitungen, Explosion, Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Taifun, andere Naturerscheinungen, Pandemien, Epidemien, arbeitsrechtliche Streitigkeiten, welche ganz oder teilweise zu einem Arbeitsausfall führen, Handlungen, Unterlassungen oder Anordnungen einer Regierung oder die Einhaltung staatlicher Aufforderungen, Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen oder Ersatzteilen, Unfälle an oder Versagen von Anlagen oder Teilen davon, die für die Erfüllung der Pflichten nach diesem Vertrag genutzt werden. The following events shall be considered non-exclusive examples of Force Majeure: Hostilities (whether or not war has been declared), riot, explosion, fire, flood, earthquake, typhoon, other natural phenomena, pandemics, epidemics, labor disputes resulting in a loss of work in whole or in part, acts, omissions or orders of any government or compliance with governmental requests, unavailability of raw materials or spare parts, accidents to or failure of equipment or parts thereof used in the performance of obligations under this Agreement. 11.3. Soweit und solange die Erfüllung aufgrund Höherer Gewalt verhindert, eingeschränkt oder beeinträchtigt ist, so ist die betroffene Partei von ihrer Pflicht zu dieser Erfüllung befreit. Die Partei, die sich auf die Höhere Gewalt beruft, muss die andere Partei unverzüglich schriftlich über das Eintreten eines Ereignisses Höherer Gewalt inform...