Befristete Arbeitsverhältnisse. 1Arbeitgeberin und Mitarbeitende können im EAV eine Befristung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren. 2Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen für eine Dauer von maximal 18 Monaten eingegangen werden. Werden die Arbeitsverhältnisse über diese Dauer weitergeführt, gelten sie als unbefristet. 3Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen höchstens zweimal mit Befristung verlängert werden, wobei die Gesamtdauer von 18 Monaten nicht über- schritten werden darf. 4Überschreitet der Unterbruch zwischen dem Ende des vorangehenden und dem Beginn des folgenden Arbeitsverhältnisses die Dauer von drei Monaten, so kann das folgende befristete Arbeitsverhältnis wiederum maximal 18 Monate dauern. Die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverhältnisse setzt in jedem Fall einen sachlichen Grund voraus.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Befristete Arbeitsverhältnisse. 1Arbeitgeberin 1 Arbeitgeberin und Mitarbeitende können im EAV eine Befristung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren. 2Befristete .
2 Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen für eine Dauer von maximal 18 Monaten eingegangen werden. Werden die Arbeitsverhältnisse über diese Dauer weitergeführt, gelten sie als unbefristet. 3Befristete .
3 Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen höchstens zweimal mit Befristung verlängert ver- längert werden, wobei die Gesamtdauer von 18 Monaten nicht über- schritten überschritten werden darf. 4Überschreitet .
4 Überschreitet der Unterbruch zwischen dem Ende des vorangehenden und dem Beginn des folgenden Arbeitsverhältnisses die Dauer von drei Monaten, so kann das folgende befristete Arbeitsverhältnis wiederum maximal 18 Monate dauern. Die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverhältnisse setzt in jedem Fall einen sachlichen Grund voraus.
5 Im EAV kann eine Probezeit und/oder eine Kündigungsfrist vereinbart werden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Befristete Arbeitsverhältnisse. 1Arbeitgeberin 1 Arbeitgeberin und Mitarbeitende können im EAV eine Befristung des Arbeitsverhältnisses Arbeitsver- hältnisses vereinbaren. 2Befristete .
2 Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen für eine Dauer von maximal 18 Monaten eingegangen werden. Werden die Arbeitsverhältnisse über diese Dauer weitergeführtweiterge- führt, gelten sie als unbefristet. 3Befristete .
3 Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen höchstens zweimal einmal mit Befristung verlängert werden, wobei die Gesamtdauer von 18 Monaten nicht über- schritten überschritten werden darf. 4Überschreitet .
4 Überschreitet der Unterbruch zwischen dem Ende des vorangehenden und dem Beginn des folgenden Arbeitsverhältnisses die Dauer von drei zwei Monaten, so kann das folgende befristete Arbeitsverhältnis wiederum maximal 18 Monate dauern. Die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverhältnisse setzt in jedem Fall einen sachlichen Grund voraus. 5 Abs. 3 ist nicht anwendbar, wenn sich die mit einzelnen befristeten Arbeitsver- trägen übertragenen Aufgaben erheblich unterscheiden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Befristete Arbeitsverhältnisse. 1Arbeitgeberin 1 Arbeitgeberin und Mitarbeitende können im EAV eine Befristung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren. 2Befristete .
2 Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen für eine Dauer von maximal 18 Monaten eingegangen werden. Werden die Arbeitsverhältnisse über diese Dauer weitergeführtweiter- geführt, gelten sie als unbefristet. 3Befristete .
3 Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen höchstens zweimal mit Befristung verlängert ver- längert werden, wobei die Gesamtdauer von 18 Monaten nicht über- schritten überschritten werden darf. 4Überschreitet .
4 Überschreitet der Unterbruch zwischen dem Ende des vorangehenden und dem Beginn des folgenden Arbeitsverhältnisses die Dauer von drei Monaten, so kann das folgende befristete Arbeitsverhältnis wiederum maximal 18 Monate dauern. Die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverhältnisse Arbeits- verhältnisse setzt in jedem Fall einen sachlichen Grund voraus.
5 Im EAV kann eine Probezeit und/oder eine Kündigungsfrist vereinbart wer- den.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Befristete Arbeitsverhältnisse. 1Arbeitgeberin 1 Arbeitgeberin und Mitarbeitende können im EAV eine Befristung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren. 2Befristete .
2 Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen für eine Dauer von maximal 18 Monaten eingegangen werden. Werden die Arbeitsverhältnisse über diese Dauer weitergeführtweiter- geführt, gelten sie als unbefristet. 3Befristete .
3 Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen höchstens zweimal mit Befristung verlängert ver- längert werden, wobei die Gesamtdauer von 18 Monaten nicht über- schritten überschritten werden darf. 4Überschreitet .
4 Überschreitet der Unterbruch zwischen dem Ende des vorangehenden und dem Beginn des folgenden Arbeitsverhältnisses die Dauer von drei Monaten, so kann das folgende befristete Arbeitsverhältnis wiederum maximal 18 Monate dauern. Die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverhältnisse Arbeits- verhältnisse setzt in jedem Fall einen sachlichen Grund voraus.
5 Im EAV kann eine Probezeit und/oder eine Kündigungsfrist vereinbart werden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Befristete Arbeitsverhältnisse. 1Arbeitgeberin und Mitarbeitende können im EAV eine Befristung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren. 2Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen für eine Dauer von maximal 18 Monaten eingegangen werden. Werden die Arbeitsverhältnisse über diese Dauer weitergeführtweitergefüht, gelten sie als unbefristet. 3Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen höchstens zweimal mit Befristung verlängert werden, wobei die Gesamtdauer von 18 Monaten nicht über- schritten überschritten werden darf. 4Überschreitet der Unterbruch zwischen dem Ende des vorangehenden und dem Beginn des folgenden Arbeitsverhältnisses die Dauer von drei Monaten, so kann das folgende befristete Arbeitsverhältnis wiederum maximal 18 Monate dauern. Die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverhältnisse Arbeitsverhält- nisse setzt in jedem Fall einen sachlichen Grund vorausvoraus. 5Im EAV kann eine Probezeit und/oder eine Kündigungsfrist vereinbart werden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Befristete Arbeitsverhältnisse. 1Arbeitgeberin 1 Arbeitgeberin und Mitarbeitende können im EAV eine Befristung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren. 2Befristete .
2 Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen für eine Dauer von maximal 18 Monaten Mona- ten eingegangen werden. Werden die Arbeitsverhältnisse über diese Dauer weitergeführt, gelten sie als unbefristet. 3Befristete .
3 Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen höchstens zweimal mit Befristung verlängert ver- längert werden, wobei die Gesamtdauer von 18 Monaten nicht über- schritten überschritten werden darf. 4Überschreitet .
4 Überschreitet der Unterbruch zwischen dem Ende des vorangehenden und dem Beginn des folgenden Arbeitsverhältnisses die Dauer von drei MonatenMona- ten, so kann das folgende befristete Arbeitsverhältnis wiederum maximal 18 Monate dauern. Die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverhältnisse Arbeitsverhält- nisse setzt in jedem Fall einen sachlichen Grund voraus.
5 Im EAV kann eine Probezeit und/oder eine Kündigungsfrist vereinbart wer- den.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Befristete Arbeitsverhältnisse. 1Arbeitgeberin 1 Arbeitgeberin und Mitarbeitende können im EAV eine Befristung des Arbeitsverhältnisses Arbeits- verhältnisses vereinbaren. 2Befristete .
2 Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen für eine Dauer von maximal 18 Monaten eingegangen werden. Werden die Arbeitsverhältnisse über diese Dauer weitergeführt, gelten sie als unbefristet. 3Befristete .
3 Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen höchstens zweimal mit Befristung verlängert werden, wobei die Gesamtdauer von 18 Monaten nicht über- schritten überschritten werden darf. 4Überschreitet .
4 Überschreitet der Unterbruch zwischen dem Ende des vorangehenden und dem Beginn des folgenden Arbeitsverhältnisses die Dauer von drei Monaten, so kann das folgende befristete Arbeitsverhältnis wiederum maximal 18 Monate dauern. Die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverhältnisse setzt in jedem Fall einen sachlichen Grund voraus.
5 Im EAV kann eine Probezeit und/oder eine Kündigungsfrist vereinbart werden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag