Beginn der Leistung, Zwischentermine. Mit der Ausführung der Leistung darf erst nach schriftlicher Beauftragung begonnen werden. Die Leistung ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Vorbereitungszeit rechtzeitig zu beginnen und so auszuführen, dass sie zum vereinbarten Termin beendet werden kann. Zwischentermine sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der AN hat den vereinbarten Erfolg (bedungenes Werk, Leistungsumfang) unter Bedacht- nahme auf die wöchentliche Normalarbeitszeit zu erreichen. Arbeitszeiten über die wöchent- liche Normalarbeitszeit hinaus sowie Nacht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeiten, ferner Arbeiten im Mehrschichtbetrieb, bedürfen der Zustimmung des AG. Bei Durchführung von Vorbereitungs-, Abschluss- und Sicherungsarbeiten außerhalb der Normalarbeitszeit ist eine zeitgerechte Anmeldung beim AG erforderlich. Durch diese Zustimmung bzw. diese Anmel- dung werden die sonstigen erforderlichen Genehmigungen, z.B. nach arbeitsrechtlichen oder arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen, nicht ersetzt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen Der Stadt Wien Für Bauleistungen
Beginn der Leistung, Zwischentermine. Mit der Ausführung der Leistung darf erst nach schriftlicher Beauftragung begonnen werden. Die Leistung ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Vorbereitungszeit rechtzeitig zu beginnen und so auszuführen, dass sie zum vereinbarten Termin beendet werden kann. Zwischentermine sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der AN hat den vereinbarten Erfolg (bedungenes Werk, Leistungsumfang) das Leistungsziel unter Bedacht- nahme Bedachtnahme auf die wöchentliche Normalarbeitszeit Normalar- beitszeit zu erreichen. Arbeitszeiten über die wöchent- liche wöchentliche Normalarbeitszeit hinaus sowie Nacht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeiten, ferner Arbeiten im MehrschichtbetriebMehr- schichtbetrieb, bedürfen der Zustimmung des AG. Bei Durchführung von Vorbereitungs-Vorberei- tungs-, Abschluss- und Sicherungsarbeiten außerhalb der Normalarbeitszeit ist eine zeitgerechte Anmeldung beim AG erforderlich. Durch diese Zustimmung bzw. diese Anmel- dung Anmeldung werden die sonstigen erforderlichen Genehmigungen, z.z. B. nach arbeitsrechtlichen arbeits- rechtlichen oder arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen, nicht ersetzt.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services
Beginn der Leistung, Zwischentermine. Mit der Ausführung der Leistung darf erst nach schriftlicher Beauftragung begonnen werden. Die Leistung ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Vorbereitungszeit rechtzeitig zu beginnen und so auszuführen, dass sie zum vereinbarten Termin beendet werden kann. Zwischentermine sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der AN hat den vereinbarten Erfolg (bedungenes Werk, Leistungsumfang) unter Bedacht- nahme auf die wöchentliche Normalarbeitszeit zu erreichen. Arbeitszeiten über die wöchent- liche Normalarbeitszeit hinaus sowie Nacht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeiten, ferner Arbeiten im Mehrschichtbetrieb, Mehrschichtbetrieb bedürfen der Zustimmung des AG. Bei Durchführung von Vorbereitungs-, Abschluss- und Sicherungsarbeiten außerhalb der Normalarbeitszeit ist eine zeitgerechte Anmeldung beim AG erforderlich. Durch diese Zustimmung bzw. diese Anmel- dung werden die sonstigen erforderlichen Genehmigungen, z.B. nach arbeitsrechtlichen oder arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen, nicht ersetzt.von
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen
Beginn der Leistung, Zwischentermine. Mit der Ausführung der Leistung darf erst nach schriftlicher Beauftragung begonnen werden. Die Leistung ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Vorbereitungszeit rechtzeitig zu beginnen und so auszuführen, dass sie zum vereinbarten Termin beendet werden kann. Zwischentermine sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der AN hat den vereinbarten Erfolg (bedungenes Werk, Leistungsumfang) unter Bedacht- nahme auf die wöchentliche Normalarbeitszeit zu erreichen. Arbeitszeiten über die wöchent- liche wöchentliche Normalarbeitszeit hinaus sowie Nacht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeiten, ferner Arbeiten im Mehrschichtbetrieb, bedürfen der vorherigen Zustimmung des AG. Bei Durchführung von Vorbereitungs-, Abschluss- und Sicherungsarbeiten außerhalb der Normalarbeitszeit ist eine zeitgerechte Anmeldung sowie Zustimmung beim AG erforderlich. Durch diese Zustimmung bzw. diese Anmel- dung werden die sonstigen erforderlichen Genehmigungen, z.B. Genehmigungen (nach arbeitsrechtlichen oder arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen, ) nicht ersetzt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen
Beginn der Leistung, Zwischentermine. Mit der Ausführung der Leistung darf erst nach schriftlicher Beauftragung begonnen werden. Die Leistung ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Vorbereitungszeit rechtzeitig zu beginnen und so auszuführen, dass sie zum vereinbarten Termin beendet werden kann. Zwischentermine sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der AN hat den vereinbarten Erfolg (bedungenes Werk, Leistungsumfang) das Leistungsziel unter Bedacht- nahme Bedachtnahme auf die wöchentliche Normalarbeitszeit Normalar- beitszeit zu erreichen. Arbeitszeiten über die wöchent- liche wöchentliche Normalarbeitszeit hinaus sowie Nacht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeiten, ferner Arbeiten im Mehrschichtbetrieb, Mehr- schichtbetrieb bedürfen der Zustimmung des AG. Bei Durchführung von Vorbereitungs-Vorberei- tungs-, Abschluss- und Sicherungsarbeiten außerhalb der Normalarbeitszeit ist eine zeitgerechte Anmeldung beim AG erforderlich. Durch diese Zustimmung bzw. diese Anmel- dung Anmeldung werden die sonstigen erforderlichen Genehmigungen, z.z. B. nach arbeitsrechtlichen arbeits- rechtlichen oder arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen, nicht ersetzt.
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Beginn der Leistung, Zwischentermine. Mit der Ausführung der Leistung darf erst nach schriftlicher Beauftragung begonnen werden. Die Leistung ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Vorbereitungszeit rechtzeitig zu beginnen und so auszuführen, dass sie zum vereinbarten Termin beendet werden kann. Zwischentermine sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der AN hat den vereinbarten Erfolg (bedungenes Werk, Leistungsumfang) unter Bedacht- nahme xxxxx auf die wöchentliche Normalarbeitszeit zu erreichen. Arbeitszeiten über die wöchent- liche Normalarbeitszeit hinaus sowie Nacht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeiten, ferner Arbeiten im Mehrschichtbetrieb, Mehrschichtbetrieb bedürfen der Zustimmung des AG. Bei Durchführung von Vorbereitungs-, Abschluss- und Sicherungsarbeiten außerhalb der Normalarbeitszeit ist eine zeitgerechte Anmeldung beim AG erforderlich. Durch diese Zustimmung bzw. diese Anmel- dung werden die sonstigen erforderlichen Genehmigungen, z.z. B. nach arbeitsrechtlichen oder arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen, nicht ersetzt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen