Common use of Beginn und Dauer des Abonnements Clause in Contracts

Beginn und Dauer des Abonnements. Das Abonnement kann am 1. eines jeden Monats begonnen werden, wenn das SEPA-Lastschriftmandat bei einem Verkehrsunternehmen des VRR vorliegt. Das Verkehrsunternehmen hält hierzu vorgesehe- ne Vordrucke (Bestellscheine) vor. Liegt das ordnungsgemäß erteilte SEPA-Lastschriftmandat beim Verkehrsunternehmen nicht vor, so wird der Beginn auf den nächstmöglichen Termin datiert. Das Abon- nement gilt grundsätzlich für einen 12-Monats-Zeitraum, beginnend mit dem 1. Abonnementmonat, sofern der*die Abonnent*in dieses nicht während des genannten Zeitraums und gegen Bezahlung einer pauschalen Gebühr vorzeitig kündigt. Details zur Kündigung werden unter Ziffer 6 dieser Abonnementbedingungen geregelt. Die Berechtigung zum Erwerb und zur Weiternutzung ist durch den*die nicht schulpflichtige*x Xxxxxxx*in (über 15 Jahre) jeweils zu Beginn des Schuljahres erneut nachzuweisen. Das Abonnement endet zu dem Zeitpunkt, an dem die schulische Ausbildung beendet ist. Einer besonderen Kündigung seitens des Verkehrsunternehmens bedarf es in diesem Fall nicht. Der*die Kund*in ist verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen einen Wechsel seines*ihres Status mitzutei- len. Unterlässt der*die Kund*in dies, so ist für den zurückliegen- den Zeitraum der monatliche Abonnementpreis des Ticket1000 im Abonnement der Preisstufe A1/A2/A3 zu entrichten. Unterbrechun- gen des Abonnements sind nicht möglich..

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Samples: www.kreis-re.de

Beginn und Dauer des Abonnements. Das Abonnement kann am 1. eines jeden Monats begonnen werdenwer­ den, wenn das SEPA-Lastschriftmandat SEPA­Lastschriftmandat bei einem Verkehrsunternehmen Verkehrsunter­ nehmen des VRR vorliegt. Das Verkehrsunternehmen hält hierzu vorgesehe- ne vorgesehene Vordrucke (Bestellscheine) vor. Liegt das ordnungsgemäß ordnungs­ gemäß erteilte SEPA-Lastschriftmandat SEPA­Lastschriftmandat beim Verkehrsunternehmen Verkehrsunter­ nehmen nicht vor, so wird der Beginn auf den nächstmöglichen Termin datiert. Das Abon- nement Abonnement gilt grundsätzlich für einen 12-Monats-Zeitraum12­Monats­Zeit­ raum, beginnend mit dem 1. Abonnementmonat, sofern der*die Abonnent*in dieses nicht während des genannten Zeitraums und gegen Bezahlung einer pauschalen Gebühr vorzeitig kündigt. Details zur Kündigung werden unter Ziffer 6 dieser Abonnementbedingungen Abonnement­ bedingungen geregelt. Die Berechtigung zum Erwerb und zur Weiternutzung ist durch den*die nicht schulpflichtige*x Xxxxxxx*in (über 15 Jahre) jeweils zu Beginn die*den Auszubildende*n zum Ende des Schuljahres 12­Monats­Zeitraums erneut nachzuweisen. Das Abonnement endet spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem die schulische Ausbildung beendet istBerechtigung entfällt. Einer besonderen Kündigung seitens des Verkehrsunternehmens bedarf es in diesem die­ sem Fall nicht. Der*die Kund*in ist verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen Verkehrsun­ ternehmen einen Wechsel seines*ihres Status mitzutei- len(z. B. Ende der beruflichen Ausbildung) mitzuteilen. Unterlässt der*die Kund*in dies, so ist für den zurückliegen- den zurückliegenden Zeitraum der monatliche Abonnementpreis des Ticket1000 im Abonnement der Preisstufe A1/A2/A3 des YoungTi­ cketPLUS zu entrichten. Unterbrechun- gen Unterbrechungen des Abonnements sind nicht möglich...

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Beginn und Dauer des Abonnements. Das Abonnement kann am 1. eines jeden Monats begonnen werdenwer­ den, wenn das SEPA-Lastschriftmandat SEPA­Lastschriftmandat bei einem Verkehrsunternehmen Verkehrsunter­ nehmen des VRR vorliegt. Das Verkehrsunternehmen hält hierzu vorgesehe- ne vorgesehene Vordrucke (Bestellscheine) vor. Liegt das ordnungsgemäß ordnungs­ gemäß erteilte SEPA-Lastschriftmandat SEPA­Lastschriftmandat beim Verkehrsunternehmen Verkehrsunter­ nehmen nicht vor, so wird der Beginn auf den nächstmöglichen Termin datiert. Das Abon- nement Abonnement gilt grundsätzlich für einen 12-Monats-ersten 12­Monats­ Zeitraum, beginnend mit dem 1. Abonnementmonat, sofern der*die der*­ die Abonnent*in dieses nicht während des genannten Zeitraums und gegen Bezahlung einer pauschalen Gebühr vorzeitig kündigt. Details zur Kündigung werden unter Ziffer 6 dieser Abonnementbedingungen Abonnement­ bedingungen geregelt. Ab dem 12. Monat beträgt die Abonne­ mentlaufzeit einen Monat bis auf weiteres, sofern der*die Abon­ nent*in nicht zum Ende des laufenden Abnahmemonats kündigt. Wird das Abonnement nicht gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit des laufenden Monats automatisch um einen weiteren Monat. Die Berechtigung zum Erwerb und zur Weiternutzung ist durch den*die nicht schulpflichtige*x Xxxxxxx*in (über 15 Jahre) jeweils zu Beginn die*den Auszubildende*n nach Aufforderung des Schuljahres erneut Verkehrsunternehmens nachzuweisen. Das Abonnement endet spätestens zu dem ZeitpunktZeit­ punkt, an dem die schulische Ausbildung beendet istBerechtigung entfällt. Einer besonderen Kündigung Kündi­ gung seitens des Verkehrsunternehmens bedarf es in diesem Fall nicht. Der*die Kund*in ist verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen einen Wechsel seines*ihres Status mitzutei- len(z. B. Ende der beruflichen Ausbildung) mitzuteilen. Unterlässt der*die Kund*in dies, so ist für den zurückliegen- den zurückliegenden Zeitraum der monatliche Abonnementpreis Abonnement­ preis des Ticket1000 im Abonnement der Preisstufe A1/A2/A3 des YoungTicketPLUS zu entrichtenent­ richten. Unterbrechun- gen Unterbrechungen des Abonnements sind nicht möglich...

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Samples: www.wsw-online.de

Beginn und Dauer des Abonnements. Das Abonnement kann am 1. eines jeden Monats begonnen werdenwer- den, wenn das SEPA-Lastschriftmandat bei einem Verkehrsunternehmen Verkehrsunter- nehmen des VRR vorliegt. Das Verkehrsunternehmen hält hierzu vorgesehe- ne vorgesehene Vordrucke (Bestellscheine) vor. Liegt das ordnungsgemäß ordnungs- gemäß erteilte SEPA-Lastschriftmandat beim Verkehrsunternehmen Verkehrsunterneh- men nicht vor, so wird der Beginn auf den nächstmöglichen Termin Ter- min datiert. Das Abon- nement Abonnement gilt grundsätzlich für einen ersten 12-Monats-Zeitraum, beginnend mit dem 1. Abonnementmonat, sofern der*die Abonnent*in dieses nicht während des genannten Zeitraums und gegen Bezahlung einer pauschalen Gebühr vorzeitig kündigt. Ab dem 12. Monat beträgt die Abonnementlaufzeit einen Monat bis auf weiteres, sofern der*die Abonnent*in nicht zum Ende des laufenden Abnahmemonats kündigt. Wird das Abonnement nicht gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit des lau- fenden Monats automatisch um einen weiteren Monat. Details zur Kündigung werden unter Ziffer 6 dieser Abonnementbedingungen geregelt. Die Berechtigung zum Erwerb und zur Weiternutzung ist durch den*die nicht schulpflichtige*x Xxxxxxx*in (über 15 Jahre) jeweils zu Beginn des Schuljahres erneut nachzuweisen. Das Abonnement Abon- nement endet zu dem Zeitpunkt, an dem die schulische Ausbildung beendet ist. Einer besonderen Kündigung seitens des Verkehrsunternehmens Verkehrsun- ternehmens bedarf es in diesem Fall nicht. Der*die Kund*in ist verpflichtetver- pflichtet, dem Verkehrsunternehmen einen Wechsel seines*ihres Status mitzutei- lenmitzuteilen. Unterlässt der*die Kund*in dies, so ist für den zurückliegen- den zurückliegenden Zeitraum der monatliche Abonnementpreis des Ticket1000 im Abonnement der Preisstufe A1/A2/A3 zu entrichten. Unterbrechun- gen Unterbrechungen des Abonnements sind nicht möglich...

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