Vertragsabschluss und Vertragsbeginn Musterklauseln

Vertragsabschluss und Vertragsbeginn. 2.1 Der Vertrag kommt durch ein Vertragsangebot des Kun- den und eine Vertragsbestätigung/Änderungsmitteilung des Lieferanten in Textform zustande (Vertragsabschluss). Das Vertragsangebot des Kunden kann mit einem vollständig aus- gefüllten und unterschriebenen Formular, per Online-Auftrag oder telefonisch abgegeben werden. Die Vertragsbestäti- gung/Änderungsmitteilung geht dem Kunden innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Vertragsangebots beim Lieferanten zu. Über das Datum des Vertragsabschlusses und über die Aufnahme der Belieferung zu diesen Regelungen durch den Lieferanten (Vertragsbeginn) wird der Kunde mit der Vertrags- bestätigung/Änderungsmitteilung informiert.
Vertragsabschluss und Vertragsbeginn. (1) Der mit der Einzugsermächtigung des Kontoinhabers versehene Bestellschein muss spätestens am 10. des dem ersten Geltungsmonat vorausgehenden Monats bei der GVH Abonnementzentrale, Xxxxxxxxxxxxxxx 00/00, 00000 Xxxxxxxx, Telefon: (0511) 1668-0 oder einer GVH Servicestelle vorliegen. Für GVH Monatskarten Ausbildung bzw. Ausbildungs- netzkarte im Abonnement müssen die erforderlichen Berechtigungsnachweise beigefügt sein. Neu-Abonnenten können die Abostartkarte erwerben. Die Abostartkarte wird ausschließlich im Kundenzentrum, Karmarschstraße 30/32, 30159 Hannover, unter der Bedingung ausgegeben, dass ein unterschriebener Antrag für ein GVH Abonnement abgegeben wird oder vorliegt. Die Abostartkarte gilt im aufgedruckten Gültigkeitszeitraum von 0:00 Uhr des ersten Gültigkeitstages bis 5:00 Uhr des auf den letzten Gültigkeitstag folgenden Tages. Der erste Gültigkeitstag ist frei wählbar. Bei Tarifwech- sel während des Gültigkeitszeitraumes der Abostartkarte gilt der Tarifstand des ersten Gültigkeitstages. Eine Rückgabe oder Erstattung der Abostartkarte ist nicht möglich. Der Preis pro Tag beträgt 1/30 des monatlichen Preises für eine Monatskarte im Abo, zu der der Abonnementvertrag abgeschlossen worden ist (gerundet auf die erste Nachkomma- stelle). Der Abonnementvertrag kommt zustande mit Auftragsbestätigung, spätestens aber mit dem erstmaligen Versand der Abofahrkarten. Der Abonnementvertrag hat eine Erstlaufzeit von einem Jahr und beginnt mit dem in der Auftragsbestä- tigung genannten Abonnementbeginn.
Vertragsabschluss und Vertragsbeginn. (1) Die Bestellung (oder das Kaufangebot) muss spätestens bis zum 10. Kalendertag des Vormonats übermittelt werden. Neu-Abonnenten können die Abostartkarte erwerben. Die Abostartkarte wird ausschließlich im Kundenzentrum, Karmarschstraße 30/32, 30159 Hannover, unter der Bedingung ausgegeben, dass die ausgedruckte Übersicht der Abonnement-Bestellung vorgelegt wird. Die Abostartkarte gilt im aufgedruckten Gültigkeitszeitraum von 0:00 Uhr des ersten Gültigkeitstages bis 5:00 Uhr des auf den letzten Gültigkeitstag folgenden Tages. Der erste Gültigkeitstag ist frei wählbar. Bei Tarifwechsel während des Gültigkeitszeitraumes der Abostartkarte gilt der Tarifstand des ersten Gültig- keitstages. Eine Rückgabe oder Erstattung der Abostartkarte ist nicht möglich. Der Preis pro Tag beträgt 1/30 des monatlichen Preises für eine Monatskarte im Abo, zu der der Abonnementvertrag abgeschlossen worden ist (gerundet auf die erste Nachkommastelle).
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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.