Common use of Beginn und Ende des Transports Clause in Contracts

Beginn und Ende des Transports. a) Der Transport beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem ver- sicherte Xxxxxx am Absendungsort zum Zwecke der unverzüglichen Beförderung auf das Transportmittel verladen sind und endet mit dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Sache zur Ablieferung an den Empfän- ger vom Transportmittel scheidet, spätestens mit dem Ablauf des Werktages, der auf den Tag der Ankunft an der Ablieferungsstelle folgt; bei Betrieben, in denen an Samstagen nicht gearbeitet wird, gilt Samstag nicht als Werktag.

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Beginn und Ende des Transports. a) Der Transport beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem ver- sicherte Xxxxxx versicherte Sachen am Absendungsort zum Zwecke der unverzüglichen Beförderung Beför- derung auf das Transportmittel verladen sind und endet mit dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Sache zur Ablieferung an den Empfän- ger Empfänger vom Transportmittel scheidet, spätestens mit dem Ablauf des Werktages, der auf den Tag der Ankunft an der Ablieferungsstelle Abliefe- rungsstelle folgt; bei Betrieben, in denen an Samstagen nicht gearbeitet wird, gilt Samstag nicht als Werktag.

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Samples: www.ostangler.de

Beginn und Ende des Transports. a) Der Transport beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem ver- sicherte Xxxxxx versicherte Sachen am Absendungsort zum Zwecke der unverzüglichen Beförderung auf das Transportmittel Trans- portmittel verladen sind und endet mit dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Sache zur Ablieferung an den Empfän- ger Empfänger vom Transportmittel scheidet, spätestens spätes- tens mit dem Ablauf des Werktages, der auf den Tag der Ankunft an der Ablieferungsstelle folgt; bei Betrieben, in denen an Samstagen nicht gearbeitet wird, gilt Samstag nicht als Werktag.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Beginn und Ende des Transports. a) Der Transport beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem ver- sicherte Xxxxxx versicherte Sachen am Absendungsort zum Zwecke der unverzüglichen unverzügli- chen Beförderung auf das Transportmittel verladen sind sind, und endet mit dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Sache zur Ablieferung an den Empfän- ger Empfänger vom Transportmittel scheidet, spätestens mit dem Ablauf des Werktages, der auf den Tag der Ankunft an der Ablieferungsstelle folgt; bei Betrieben, in denen an Samstagen nicht gearbeitet wird, gilt Samstag nicht als Werktag.

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Samples: www.lvm.de

Beginn und Ende des Transports. a) Der Transport beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem ver- sicherte Xxxxxx versi- cherte Sachen am Absendungsort zum Zwecke der unverzüglichen un- verzüglichen Beförderung auf das Transportmittel verladen verla- den sind und endet mit dem Zeitpunkt, in dem die versicherte versi- cherte Sache zur Ablieferung an den Empfän- ger Empfänger vom Transportmittel scheidet, spätestens mit dem Ablauf des Werktages, der auf den Tag der Ankunft an der Ablieferungsstelle Abliefe- rungsstelle folgt; bei Betrieben, in denen an Samstagen nicht gearbeitet wird, gilt Samstag nicht als Werktag.

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Beginn und Ende des Transports. a) Der Transport beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem ver- sicherte Xxxxxx versicherte Sa- chen am Absendungsort zum Zwecke der unverzüglichen Beförderung Beförde- rung auf das Transportmittel verladen sind und endet mit dem ZeitpunktZeit- punkt, in dem die versicherte Sache zur Ablieferung an den Empfän- ger vom Transportmittel scheidet, spätestens mit dem Ablauf des Werktages, der auf den Tag der Ankunft an der Ablieferungsstelle folgt; bei Betrieben, in denen an Samstagen nicht gearbeitet wird, gilt Samstag nicht als Werktag.

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Samples: www.diebayerische.de

Beginn und Ende des Transports. a) Der Transport beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem ver- sicherte Xxxxxx versicherte Sachen am Absendungsort zum Zwecke der unverzüglichen Beförderung auf das Transportmittel verladen sind und endet mit dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Sache Sa- che zur Ablieferung an den Empfän- ger Empfänger vom Transportmittel scheidet, spätestens mit dem Ablauf des Werktages, der auf den Tag der Ankunft An- kunft an der Ablieferungsstelle folgt; bei BetriebenBetrie- ben, in denen an Samstagen nicht gearbeitet wird, gilt Samstag nicht als Werktag.

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Samples: media.barmenia.de

Beginn und Ende des Transports. a) Der Transport beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem ver- sicherte Xxxxxx versicherte Sachen am Absendungsort zum Zwecke der unverzüglichen Beförderung auf das Transportmittel verladen sind und endet mit dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Sache zur Ablieferung an den Empfän- ger Empfänger vom Transportmittel scheidet, spätestens mit dem Ablauf des Werktages, der auf den Tag der Ankunft an der Ablieferungsstelle folgt; bei Betrieben, in denen an Samstagen nicht gearbeitet wird, gilt Samstag nicht als Werktag.

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Samples: www.asspario.de

Beginn und Ende des Transports. a) Der Transport beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem ver- sicherte Xxxxxx versicherte Sachen am Absendungsort zum Zwecke der unverzüglichen Beförderung auf das Transportmittel verladen sind und endet mit dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Sache zur Ablieferung Abliefe- rung an den Empfän- ger Empfänger vom Transportmittel scheidet, spätestens mit dem Ablauf des Werktages, der auf den Tag der Ankunft An- kunft an der Ablieferungsstelle folgt; bei Betrieben, in denen an Samstagen nicht gearbeitet wird, gilt Samstag nicht als Werktag.

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Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de

Beginn und Ende des Transports. a) Der Transport beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem ver- sicherte Xxxxxx versicherte Sachen am Absendungsort Ab- sendungsort zum Zwecke der unverzüglichen Beförderung auf das Transportmittel Trans- portmittel verladen sind und endet mit dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Sache zur Ablieferung an den Empfän- ger Empfänger vom Transportmittel scheidet, spätestens spä- testens mit dem Ablauf des Werktages, der auf den Tag der Ankunft an der Ablieferungsstelle folgt; bei Betrieben, in denen an Samstagen nicht gearbeitet wird, gilt Samstag nicht als Werktag.

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Samples: www.gdv.de