Beginn und Ende des Transports. a) Der Transport beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem versicherte Sachen am Absendungsort zum Zwecke der unverzügli- chen Beförderung auf das Transportmittel verladen sind, und endet mit dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Sache zur Ablieferung an den Empfänger vom Transportmittel scheidet, spätestens mit dem Ablauf des Werktages, der auf den Tag der Ankunft an der Ablieferungsstelle folgt; bei Betrieben, in denen an Samstagen nicht gearbeitet wird, gilt Samstag nicht als Werktag. b) Werkzeuge, Ersatzteile, Prüfgeräte und Installationsmaterial, die sich ständig im Transportmittel befinden, sind in Erweiterung von a) gegen die Gefahren nach Ziff. 2 a) und Ziff. 2 b) auch in der Zeit zwischen Beendigung des vorausgegangenen und Beginn des nachfolgenden Transportes versichert.
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Samples: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung
Beginn und Ende des Transports. a) Der Transport beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem versicherte Sachen am Absendungsort zum Zwecke der unverzügli- chen unverzüglichen Beförderung auf das Transportmittel verladen sind, sind und endet mit dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Sache zur Ablieferung an den Empfänger vom Transportmittel scheidet, spätestens mit dem Ablauf des Werktages, der auf den Tag der Ankunft an der Ablieferungsstelle folgt; bei Betrieben, in denen an Samstagen nicht gearbeitet wird, gilt Samstag nicht als Werktag.
b) Werkzeuge, Ersatzteile, Prüfgeräte und Installationsmaterial, die sich ständig im Transportmittel befinden, sind in Erweiterung von a) a gegen die Gefahren nach ZiffNr. 2 a) und ZiffNr. 2 b) auch in der Zeit zwischen Beendigung des vorausgegangenen und Beginn des nachfolgenden Transportes versichert.
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Samples: Verbundene Sach Gewerbeversicherung
Beginn und Ende des Transports. a) Der Transport beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem versicherte Sachen am Absendungsort zum Zwecke der unverzügli- chen unverzüglichen Beförderung auf das Transportmittel Trans- portmittel verladen sind, sind und endet mit dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Sache zur Ablieferung an den Empfänger vom Transportmittel scheidet, spätestens spätes- tens mit dem Ablauf des Werktages, der auf den Tag der Ankunft an der Ablieferungsstelle folgt; bei Betrieben, in denen an Samstagen nicht gearbeitet wird, gilt Samstag nicht als Werktag.
b) Werkzeuge, Ersatzteile, Prüfgeräte und Installationsmaterial, die sich ständig im Transportmittel befinden, sind in Erweiterung von Nr. 3 a) gegen die Gefahren nach ZiffNr. 2 a) und ZiffNr. 2 b) auch in der Zeit zwischen Beendigung des vorausgegangenen vorausge- gangenen und Beginn des nachfolgenden Transportes versichert.
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Samples: Gewerbliche Inhalts Versicherung
Beginn und Ende des Transports. a) Der Transport beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem versicherte Sachen am Absendungsort zum Zwecke der unverzügli- chen Beförderung unverzüglichen Beför- derung auf das Transportmittel verladen sind, sind und endet mit dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Sache zur Ablieferung an den Empfänger vom Transportmittel scheidet, spätestens mit dem Ablauf des Werktages, der auf den Tag der Ankunft an der Ablieferungsstelle Abliefe- rungsstelle folgt; bei Betrieben, in denen an Samstagen nicht gearbeitet wird, gilt Samstag nicht als Werktag.
b) Werkzeuge, Ersatzteile, Prüfgeräte und Installationsmaterial, die sich ständig im Transportmittel befinden, sind in Erweiterung von a) a gegen die Gefahren nach ZiffNr. 2 a) und ZiffNr. 2 b) auch in der Zeit zwischen Beendigung des vorausgegangenen und Beginn des nachfolgenden nach- folgenden Transportes versichert.
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Samples: Insurance Agreement
Beginn und Ende des Transports. a) Der Transport beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem versicherte Sachen Sa- chen am Absendungsort zum Zwecke der unverzügli- chen Beförderung unverzüglichen Beförde- rung auf das Transportmittel verladen sind, sind und endet mit dem ZeitpunktZeit- punkt, in dem die versicherte Sache zur Ablieferung an den Empfänger Empfän- ger vom Transportmittel scheidet, spätestens mit dem Ablauf des Werktages, der auf den Tag der Ankunft an der Ablieferungsstelle folgt; bei Betrieben, in denen an Samstagen nicht gearbeitet wird, gilt Samstag nicht als Werktag.
b) Werkzeuge, Ersatzteile, Prüfgeräte und Installationsmaterial, die sich ständig im Transportmittel befinden, sind in Erweiterung von a) a gegen die Gefahren nach ZiffNr. 2 a) und ZiffNr. 2 b) auch in der Zeit zwischen zwi- schen Beendigung des vorausgegangenen und Beginn des nachfolgenden nachfol- genden Transportes versichert.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundende Sach Ge Werbeversicherung
Beginn und Ende des Transports. a) Der Transport beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem versicherte Sachen am Absendungsort zum Zwecke der unverzügli- chen unverzüglichen Beförderung auf das Transportmittel verladen sind, sind und endet mit dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Sache zur Ablieferung Abliefe- rung an den Empfänger vom Transportmittel scheidet, spätestens mit dem Ablauf des Werktages, der auf den Tag der Ankunft An- kunft an der Ablieferungsstelle folgt; bei Betrieben, in denen an Samstagen nicht gearbeitet wird, gilt Samstag nicht als Werktag.
b) Werkzeuge, Ersatzteile, Prüfgeräte und Installationsmaterial, die sich ständig im Transportmittel befinden, sind in Erweiterung Erweite- rung von a) a gegen die Gefahren nach ZiffNr. 2 a) und ZiffNr. 2 b) auch in der Zeit zwischen Beendigung des vorausgegangenen und Beginn des nachfolgenden Transportes versichert.
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Samples: Sach Und Gewerbeversicherung
Beginn und Ende des Transports. a) Der Transport beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem versicherte Sachen am Absendungsort Ab- sendungsort zum Zwecke der unverzügli- chen unverzüglichen Beförderung auf das Transportmittel Trans- portmittel verladen sind, sind und endet mit dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Sache zur Ablieferung an den Empfänger vom Transportmittel scheidet, spätestens spä- testens mit dem Ablauf des Werktages, der auf den Tag der Ankunft an der Ablieferungsstelle folgt; bei Betrieben, in denen an Samstagen nicht gearbeitet wird, gilt Samstag nicht als Werktag.
b) Werkzeuge, Ersatzteile, Prüfgeräte und Installationsmaterial, die sich ständig im Transportmittel befinden, sind in Erweiterung von a) a gegen die Gefahren nach ZiffNr. 2 a) und ZiffNr. 2 b) auch in der Zeit zwischen Beendigung des vorausgegangenen voraus- gegangenen und Beginn des nachfolgenden Transportes versichert.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung