Common use of Beginn Clause in Contracts

Beginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungs- schein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch a) nicht vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages, b) nicht vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, die Länder der Europäischen Union sowie die Schweiz oder Liechtenstein, c) nicht vor Zahlung der Prämie; d) nicht vor Ablauf evtl. Wartezeiten.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Auslandsreise Krankenversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Auslandsreise Krankenversicherung

Beginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungs- schein Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch a) nicht vor Zustandekommen zustandekommen des Versicherungsvertrages,; b) nicht vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, Österreich, die Länder der Europäischen Union sowie Union, die Schweiz Mitgliedsstaaten des Schengen-Abkommens oder Liechtenstein,Liechtenstein bzw. der Grenzüberschreitung ins Ausland c) und nicht vor Zahlung der Prämie; d) nicht vor Ablauf evtl. Wartezeiten.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Krankenversicherungen

Beginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungs- schein Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt Zeit- punkt (Versicherungsbeginn), jedoch a) nicht vor Zustandekommen nichtvor zustande kommen des Versicherungsvertrages,; b) nicht vor nichtvor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, die Länder Österreich, den Ländern der Europäischen Union sowie die Union, den Mitgliedsstaaten des Schengen-Abkommens, der Schweiz oder Liechtenstein, c) nicht vor nichtvor Zahlung der Prämie; d) nicht vor nichtvor Ablauf evtl. Wartezeiten.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Reise Krankenversicherungen, Versicherungsbedingungen Für Reise Krankenversicherungen

Beginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungs- schein Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt Zeit- punkt (Versicherungsbeginn), jedoch a) nicht vor Zustandekommen zustandekommen des Versicherungsvertrages,; b) nicht vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, Österreich, die Länder der Europäischen Union sowie Euro- päischen Union, die Mitgliedsstaaten des Schengen-Abkommens, der Schweiz oder Liechtenstein,Liechtenstein bzw. der Grenzüberschreitung ins Ausland c) und nicht vor Zahlung der Prämie; d) nicht vor Ablauf evtl. Wartezeiten.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Reise Sachversicherungen

Beginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungs- schein Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt Zeit- punkt (Versicherungsbeginn), jedoch a) nicht vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages,; b) nicht vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, die Länder der Europäischen Union sowie die Schweiz Deutschland oder Liechtenstein,Österreich bzw. Grenz- überschreitung ins Ausland; c) nicht vor Zahlung der Prämie; d) nicht vor Ablauf evtl. von Wartezeiten.

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Samples: Krankenversicherungen