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Common use of Beginn Clause in Contracts

Beginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch a) nicht vor zustandekommen des Versicherungsvertrages; b) nicht vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, Österreich, die Länder der Europäischen Union, die Mitgliedsstaaten des Schengen-Abkommens oder Liechtenstein bzw. der Grenzüberschreitung ins Ausland c) und nicht vor Zahlung der Prämie.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Krankenversicherungen

Beginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein Versicherungs- schein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch a) nicht vor zustandekommen Zustandekommen des Versicherungsvertrages;, b) nicht vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, Österreich, die Länder der Europäischen Union, Union sowie die Mitgliedsstaaten des Schengen-Abkommens Schweiz oder Liechtenstein bzw. der Grenzüberschreitung ins AuslandLiechtenstein, c) und nicht vor Zahlung der Prämie; d) nicht vor Ablauf evtl. Wartezeiten.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Auslandsreise Krankenversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Auslandsreise Krankenversicherung

Beginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt Zeit- punkt (Versicherungsbeginn), jedoch a) nicht vor zustandekommen nichtvor zustande kommen des Versicherungsvertrages; b) nicht vor nichtvor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, Österreich, die Länder den Ländern der Europäischen Union, die den Mitgliedsstaaten des Schengen-Abkommens Abkommens, der Schweiz oder Liechtenstein bzw. der Grenzüberschreitung ins AuslandLiechtenstein c) und nicht vor nichtvor Zahlung der Prämie; d) nichtvor Ablauf evtl. Wartezeiten.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Reise Krankenversicherungen, Versicherungsbedingungen Für Reise Krankenversicherungen

Beginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt Zeit- punkt (Versicherungsbeginn), jedoch a) nicht vor zustandekommen Zustandekommen des Versicherungsvertrages; b) nicht vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, Österreich, die Länder der Europäischen Union, die Mitgliedsstaaten des Schengen-Abkommens Deutschland oder Liechtenstein Österreich bzw. der Grenzüberschreitung Grenz- überschreitung ins Ausland; c) und nicht vor Zahlung der Prämie; d) nicht vor Ablauf von Wartezeiten.

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Samples: Krankenversicherungen

Beginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt Zeit- punkt (Versicherungsbeginn), jedoch a) nicht vor zustandekommen des Versicherungsvertrages; b) nicht vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, Österreich, die Länder der Europäischen Euro- päischen Union, die Mitgliedsstaaten des Schengen-Abkommens Abkommens, der Schweiz oder Liechtenstein bzw. der Grenzüberschreitung ins Ausland c) und nicht vor Zahlung der Prämie.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Reise Sachversicherungen