Beginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Meldeliste bzw. im Onlineformular bezeichneten Zeitpunkt (technischer Versicherungsbeginn), jedoch a. nicht vor Erhalt der Versicherungsbestätigung; b. nicht vor Überschreitung der Grenze ins Ausland; c. nicht vor Zahlung der Prämie/des Mitgliedbeitrages; d. nicht vor Ablauf evtl. Wartezeiten; je nachdem, welches Ereignis zuletzt eintritt. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Für Personen, welche die Voraussetzung der Versicherungsfähigkeit gem. § 1 dieser Bedingungen nicht erfüllen, beginnt der Versicherungsschutz auch nicht durch Zahlung der Prämie. Wird für eine nichtversicherungsfähige Person dennoch die Prämie gezahlt, so steht der Betrag dem Absender – unter Abzug der Kosten des Versicherers – zur Verfügung.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Beginn. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Meldeliste bzw. im Onlineformular Onlinefor- mular bezeichneten Zeitpunkt (technischer Versicherungsbeginn), jedoch
a. nicht vor Erhalt der Versicherungsbestätigung;
b. nicht vor Überschreitung der Grenze ins Ausland;
c. nicht vor Zahlung der Prämie/des MitgliedbeitragesMitgliedsbeitrages;
d. nicht vor Ablauf evtl. eventueller Wartezeiten; je nachdem, welches Ereignis zuletzt eintritt. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Für Personen, welche die Voraussetzung der Versicherungsfähigkeit Versi- cherungsfähigkeit gem. § 1 dieser Bedingungen nicht erfüllen, beginnt der Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz auch nicht durch Zahlung der PrämiePrämie des Mitgliedsbeitrages. Wird für eine nichtversicherungsfähige nicht versicherungsfähige Person dennoch die Prämie Prämie/der Mit- gliedsbeitrag gezahlt, so steht der Betrag dem Absender – unter Abzug der Kosten des Versicherers – zur Verfügung.
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