Begriffsbestimmung und wesentliche Merkmale. Der Kunde kann die Bank elektronisch beauftragen, durch eine Echtzeit-Überweisung einen Geldbetrag in Euro innerhalb des Gebiets des einheit- lichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA) innerhalb der Ausführungsfrist gemäß Nummer 5 zu übermitteln. Zu SEPA gehören die in der Anlage genannten Staaten und Gebiete. Grundlage bildet das SEPA-Echtzeit-Überweisungsverfahren „SEPA INSTANT CREDIT TRANSFER (SCT INST) Scheme Rulebook“ des European Payments Council (EPC). Die Ausführung der Echtzeit-Überweisung erfolgt nur dann, wenn der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers am SEPA-Echtzeit-Überweisungsverfahren teilnimmt und über entsprechende Zahlungssysteme erreichbar ist.1 Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist gegenüber dem Zahlungsempfänger verpflichtet, ihm den Zahlungsbetrag möglichst inner- halb von Sekunden zur Verfügung zu stellen. Die Bank stellt dem Zahler Informationen über die Ausführung einer Echtzeit-Überweisung in der über das Online-Banking abrufbaren Umsatzliste oder über einen anderen vereinbarten elektronischen Weg sowie nachträglich über den Kontoauszug zur Verfügung. Gleiches gilt, wenn die Überweisung abgelehnt wird oder nicht ausgeführt werden kann. Erhält die Bank für ein in Euro geführtes Zahlungskonto eine Echtzeit-Überweisung, so wird sie den Überweisungsbetrag annehmen und hierüber den Zahlungsempfänger in der vereinbarten Form sowie über den Kontoauszug informieren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen Für Die Ausführung Von Echtzeit Überweisungen
Begriffsbestimmung und wesentliche Merkmale. Der Kunde kann die Bank elektronisch beauftragen, durch eine Echtzeit-Überweisung einen Geldbetrag in Euro innerhalb des Gebiets des einheit- lichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA) innerhalb der Ausführungsfrist gemäß Nummer 5 zu übermitteln. Zu SEPA gehören die in der Anlage genannten Staaten und Gebiete. Grundlage bildet das SEPA-Echtzeit-Überweisungsverfahren „SEPA INSTANT CREDIT TRANSFER (SCT INST) Scheme Rulebook“ des European Payments Council (EPC). Die Ausführung der Echtzeit-Überweisung erfolgt nur dann, wenn der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers am SEPA-Echtzeit-Überweisungsverfahren teilnimmt und über entsprechende Zahlungssysteme erreichbar ist.1 Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist gegenüber dem Zahlungsempfänger verpflichtet, ihm den Zahlungsbetrag möglichst inner- halb von Sekunden zur Verfügung zu stellen. Die Bank stellt dem Zahler Informationen über die Ausführung einer Echtzeit-Überweisung in der über das Online-Banking abrufbaren Umsatzliste oder über einen anderen vereinbarten elektronischen Weg sowie nachträglich über den Kontoauszug Konto- auszug zur Verfügung. Gleiches gilt, wenn die Überweisung abgelehnt wird oder nicht ausgeführt werden kann. Erhält die Bank für ein in Euro geführtes Zahlungskonto eine Echtzeit-Überweisung, so wird sie den Überweisungsbetrag annehmen und hierüber den Zahlungsempfänger in der vereinbarten Form sowie über den Kontoauszug informieren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Agb Und Sonderbedingungen
Begriffsbestimmung und wesentliche Merkmale. Der Kunde kann die Bank elektronisch beauftragen, durch eine Echtzeit-Überweisung einen Geldbetrag in Euro innerhalb des Gebiets des einheit- lichen Euro-einheitlichen Euro- Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA) innerhalb der Ausführungsfrist gemäß Nummer 5 zu übermitteln. Zu SEPA gehören die in der Anlage genannten Staaten und Gebiete. Grundlage bildet das SEPA-Echtzeit-Überweisungsverfahren „SEPA INSTANT CREDIT TRANSFER (SCT INST) Scheme Rulebook“ des European Payments Council (EPC). Die Ausführung der Echtzeit-Überweisung erfolgt nur dann, wenn der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers am SEPA-Echtzeit-Überweisungsverfahren teilnimmt und über entsprechende Zahlungssysteme erreichbar ist.1 Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist gegenüber dem Zahlungsempfänger verpflichtet, ihm den Zahlungsbetrag möglichst inner- halb innerhalb von Sekunden zur Verfügung zu stellen. Die Bank stellt dem Zahler Informationen über die Ausführung einer Echtzeit-Überweisung in der über das Online-Banking PSD OnlineBanking abrufbaren Umsatzliste oder über einen anderen vereinbarten elektronischen Weg sowie nachträglich über den Kontoauszug zur Verfügung. Gleiches gilt, wenn die Überweisung abgelehnt wird oder nicht ausgeführt werden kann. Erhält die Bank für ein in Euro geführtes Zahlungskonto eine Echtzeit-Überweisung, so wird sie den Überweisungsbetrag annehmen und hierüber den Zahlungsempfänger in der vereinbarten Form sowie über den Kontoauszug informieren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Sonderbedingungen Für Echtzeit Überweisungen
Begriffsbestimmung und wesentliche Merkmale. Der Kunde kann die Bank elektronisch beauftragen, durch eine Echtzeit-Überweisung Überwei- sung einen Geldbetrag in Euro innerhalb des Gebiets des einheit- lichen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums Zah- lungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA) innerhalb der Ausführungsfrist Ausfüh- rungsfrist gemäß Nummer 5 zu übermitteln. Zu SEPA gehören die in der Anlage genannten Staaten und Gebiete. Grundlage bildet das SEPA-Echtzeit-Überweisungsverfahren Überwei- sungsverfahren „SEPA INSTANT CREDIT TRANSFER (SCT INST) Scheme Rulebook“ des European Payments Council (EPC). Die Ausführung der Echtzeit-Überweisung erfolgt nur dann, wenn der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers am SEPA-Echtzeit-Überweisungsverfahren teilnimmt und über entsprechende Zahlungssysteme Zah- lungssysteme erreichbar ist.1 ist. 1 Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist gegenüber dem Zahlungsempfänger verpflichtetZahlungsemp- fänger verpftichtet, ihm den Zahlungsbetrag möglichst inner- halb innerhalb von Sekunden zur Verfügung zu stellen. Die Bank stellt dem Zahler Informationen über die Ausführung einer Echtzeit-Überweisung in der über das Online-Banking abrufbaren Umsatzliste oder über einen anderen vereinbarten elektronischen Weg sowie nachträglich über den Kontoauszug zur Verfügung. Gleiches gilt, wenn die Überweisung abgelehnt wird oder nicht ausgeführt werden kann. Erhält die Bank für ein in Euro geführtes Zahlungskonto eine Echtzeit-Überweisung, so wird sie den Überweisungsbetrag annehmen und hierüber den Zahlungsempfänger in der vereinbarten Form sowie über den Kontoauszug informieren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Begriffsbestimmung und wesentliche Merkmale. Der Kunde kann die Bank elektronisch beauftragen, durch eine Echtzeit-Echtzeit- Überweisung einen Geldbetrag in Euro innerhalb des Gebiets des einheit- lichen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA) innerhalb der Ausführungsfrist gemäß Nummer 5 zu übermitteln. Zu SEPA gehören die in der Anlage genannten Staaten und Gebiete. Grundlage bildet das SEPA-Echtzeit-Überweisungsverfahren „SEPA INSTANT CREDIT TRANSFER (SCT INST) Scheme Rulebook“ des European Payments Council (EPC). Die Ausführung der Echtzeit-Überweisung erfolgt nur dann, wenn der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers am SEPA-Echtzeit-Echtzeit- Überweisungsverfahren teilnimmt und über entsprechende Zahlungssysteme erreichbar ist.1 ist.17 Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist gegenüber dem Zahlungsempfänger verpflichtet, ihm den Zahlungsbetrag möglichst inner- halb innerhalb von Sekunden zur Verfügung zu stellen. Die Bank stellt dem Zahler Informationen über die Ausführung einer Echtzeit-Überweisung in der über das Online-Banking PSD OnlineBanking abrufbaren Umsatzliste oder über einen anderen vereinbarten elektronischen Weg sowie nachträglich über den Kontoauszug zur Verfügung. Gleiches gilt, wenn die Überweisung abgelehnt wird oder nicht ausgeführt werden kann. Erhält die Bank für ein in Euro geführtes Zahlungskonto eine Echtzeit-Echtzeit- Überweisung, so wird sie den Überweisungsbetrag annehmen und hierüber den Zahlungsempfänger in der vereinbarten Form sowie über den Kontoauszug informieren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Begriffsbestimmung und wesentliche Merkmale. Der Kunde kann die Bank elektronisch beauftragen, durch eine Echtzeit-Überweisung einen Geldbetrag in Euro innerhalb des Gebiets des einheit- lichen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA) innerhalb der Ausführungsfrist gemäß Nummer 5 zu übermitteln. Zu SEPA gehören die in der Anlage genannten Staaten und Gebiete. Grundlage bildet das SEPA-Echtzeit-Überweisungsverfahren „SEPA INSTANT CREDIT TRANSFER (SCT INST) Scheme Rulebook“ des European Payments Council (EPC). Die Ausführung der Echtzeit-Überweisung erfolgt nur dann, wenn der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers am SEPA-Echtzeit-Überweisungsverfahren teilnimmt und über entsprechende Zahlungssysteme erreichbar ist.1 Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist gegenüber dem Zahlungsempfänger verpflichtet, ihm den Zahlungsbetrag möglichst inner- halb innerhalb von Sekunden zur Verfügung zu stellen. Die Bank stellt dem Zahler Informationen über die Ausführung einer Echtzeit-Überweisung in der über das Online-Banking abrufbaren Umsatzliste oder über einen anderen vereinbarten elektronischen Weg sowie nachträglich über den Kontoauszug zur Verfügung. Gleiches gilt, wenn die Überweisung abgelehnt wird oder nicht ausgeführt werden kann. Erhält die Bank für ein in Euro geführtes Zahlungskonto eine Echtzeit-Überweisung, so wird sie den Überweisungsbetrag annehmen und hierüber den Zahlungsempfänger in der vereinbarten Form sowie über den Kontoauszug informieren.
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Samples: Sonderbedingungen Für Die Ausführung Von Echtzeit Überweisungen
Begriffsbestimmung und wesentliche Merkmale. Der Kunde kann die Bank elektronisch beauftragen, durch eine Echtzeit-Überweisung einen Geldbetrag in Euro innerhalb des Gebiets des einheit- lichen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA) innerhalb der Ausführungsfrist gemäß Nummer 5 zu übermitteln. Zu SEPA gehören die in der Anlage genannten Staaten und Gebiete. Grundlage bildet das SEPA-Echtzeit-Echtzeit- Überweisungsverfahren „SEPA INSTANT CREDIT TRANSFER (SCT INST) Scheme Rulebook“ des European Payments Council (EPC). Die Ausführung der Echtzeit-Überweisung erfolgt nur dann, wenn der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers am SEPA-Echtzeit-Echtzeit- Überweisungsverfahren teilnimmt und über entsprechende Zahlungssysteme erreichbar ist.1 ist.13 Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist gegenüber dem Zahlungsempfänger verpflichtet, ihm den Zahlungsbetrag möglichst inner- halb innerhalb von Sekunden zur Verfügung zu stellen. Die Bank stellt dem Zahler Informationen über die Ausführung einer Echtzeit-Echtzeit- Überweisung in der über das Online-Banking PSD OnlineBanking abrufbaren Umsatzliste oder über einen anderen vereinbarten elektronischen Weg sowie nachträglich über den Kontoauszug zur Verfügung. Gleiches gilt, wenn die Überweisung abgelehnt wird oder nicht ausgeführt werden kann. Erhält die Bank für ein in Euro geführtes Zahlungskonto eine Echtzeit-Überweisung, so wird sie den Überweisungsbetrag annehmen und hierüber den Zahlungsempfänger in der vereinbarten Form sowie über den Kontoauszug informieren.
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Begriffsbestimmung und wesentliche Merkmale. Der Kunde kann die Bank elektronisch beauftragen, durch eine Echtzeit-Überweisung einen Geldbetrag in Euro innerhalb des Gebiets des einheit- lichen Euro-einheitlichen Euro- Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA) innerhalb der Ausführungsfrist gemäß Nummer 5 zu übermitteln. Zu SEPA gehören die in der Anlage genannten Staaten und Gebiete. Grundlage bildet das SEPA-Echtzeit-Überweisungsverfahren „SEPA INSTANT CREDIT TRANSFER (SCT INST) Scheme Rulebook“ des European Payments Council (EPC). Die Ausführung der Echtzeit-Überweisung erfolgt nur dann, wenn der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers am SEPA-Echtzeit-Überweisungsverfahren teilnimmt und über entsprechende Zahlungssysteme erreichbar ist.1 ist.17 Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist gegenüber dem Zahlungsempfänger verpflichtet, ihm den Zahlungsbetrag möglichst inner- halb innerhalb von Sekunden zur Verfügung zu stellen. Die Bank stellt dem Zahler Informationen über die Ausführung einer Echtzeit-Überweisung in der über das Online-Banking PSD OnlineBanking abrufbaren Umsatzliste oder über einen anderen vereinbarten elektronischen Weg sowie nachträglich über den Kontoauszug zur Verfügung. Gleiches gilt, wenn die Überweisung abgelehnt wird oder nicht ausgeführt werden kann. Erhält die Bank für ein in Euro geführtes Zahlungskonto eine Echtzeit-Überweisung, so wird sie den Überweisungsbetrag annehmen und hierüber den Zahlungsempfänger in der vereinbarten Form sowie über den Kontoauszug informieren.
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Begriffsbestimmung und wesentliche Merkmale. Der Kunde kann die Bank elektronisch beauftragen, durch eine Echtzeit-Überweisung einen Geldbetrag in Euro innerhalb des Gebiets des einheit- lichen ein- heitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA) innerhalb der Ausführungsfrist gemäß Nummer 5 zu übermitteln. Zu SEPA gehören die in der Anlage genannten Staaten und Gebiete. Grundlage bildet das SEPA-Echtzeit-Überweisungsverfahren „SEPA INSTANT IN- STANT CREDIT TRANSFER (SCT INST) Scheme Rulebook“ des European Payments Council (EPC). Die Ausführung der Echtzeit-Überweisung erfolgt er- folgt nur dann, wenn der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers am SEPA-Echtzeit-Überweisungsverfahren teilnimmt und über entsprechende ent- sprechende Zahlungssysteme erreichbar ist.1 Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist gegenüber dem Zahlungsempfänger verpflichtet, ihm den Zahlungsbetrag möglichst inner- halb in- nerhalb von Sekunden zur Verfügung zu stellen. Die Bank stellt dem Zahler Informationen über die Ausführung einer Echtzeit-Überweisung in der über das Online-Banking abrufbaren Umsatzliste oder über einen anderen vereinbarten elektronischen Weg sowie nachträglich über den Kontoauszug zur Verfügung. Gleiches gilt, wenn die Überweisung abgelehnt wird oder nicht ausgeführt werden kann. Erhält die Bank für ein in Euro geführtes Zahlungskonto eine Echtzeit-Überweisung, so wird sie den Überweisungsbetrag annehmen und hierüber hierü- ber den Zahlungsempfänger in der vereinbarten Form sowie über den Kontoauszug informieren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Begriffsbestimmung und wesentliche Merkmale. Der Kunde kann die Bank elektronisch beauftragen, durch eine Echtzeit-Überweisung einen Geldbetrag in Euro innerhalb inner- halb des Gebiets des einheit- lichen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums Zahlungsverkehrs- raums („Single Euro Payments Area“, SEPA) innerhalb der Ausführungsfrist gemäß Nummer 5 zu übermitteln. Zu SEPA gehören die in der Anlage genannten Staaten und Gebiete. Grundlage bildet das SEPA-Echtzeit-Überweisungsverfahren „SEPA INSTANT CREDIT TRANSFER (SCT INST) Scheme RulebookRule- book“ des European Payments Council (EPC). Die Ausführung der Echtzeit-Überweisung erfolgt nur dann, wenn der Zahlungsdienstleister Zah- lungsdienstleister des Zahlungsempfängers am SEPA-EchtzeitEcht- zeit-Überweisungsverfahren teilnimmt und über entsprechende entspre- chende Zahlungssysteme erreichbar ist.1 Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist gegenüber ge- genüber dem Zahlungsempfänger verpflichtet, ihm den Zahlungsbetrag Zah- lungsbetrag möglichst inner- halb innerhalb von Sekunden zur Verfügung Verfü- gung zu stellen. Die Bank stellt dem Zahler Informationen über die Ausführung einer Echtzeit-Überweisung in der über das Online-Banking abrufbaren Umsatzliste oder über einen anderen vereinbarten elektronischen Weg sowie nachträglich über den Kontoauszug zur Verfügung. Gleiches gilt, wenn die Überweisung abgelehnt wird oder nicht ausgeführt werden kann. Erhält die Bank für ein in Euro geführtes Zahlungskonto eine Echtzeit-Überweisung, so wird sie den Überweisungsbetrag annehmen und hierüber den Zahlungsempfänger in der vereinbarten ver- einbarten Form sowie über den Kontoauszug informieren.
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