Begründung des Vertragsverhältnisses Musterklauseln

Begründung des Vertragsverhältnisses. (1) Das Vertragsverhältnis wird aufgrund eines schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Angebotes des Kunden und der Annahme durch T- Mobile begründet. Erfolgt die Annahme nicht ausdrücklich, gilt die tatsächliche Leistungsbereitstellung durch T-Mobile als Annahme. Für die schriftliche Angebotslegung hat der Kunde grundsätzlich das hierfür vorgesehene Bestellformular zu verwenden. T-Mobile kann die Annahme des Angebotes ablehnen, wenn ein Anschluss aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen nicht hergestellt werden kann. In besonderen Fällen entsteht das Vertragsverhältnis im Wege einer schriftlichen Angebotslegung durch T-Mobile und der ausdrücklichen schriftlichen Annahme des Angebotes durch den Kunden. (2) Der Kunde ist grundsätzlich verpflichtet, bei Angebotslegung sowohl alle nötigen Angaben über seine Identität zu machen als auch einen amtlichen Lichtbildausweis und einen Meldezettel oder einen Firmenbuchauszug (oder einen ähnlichen Nachweis für seine Unternehmereigenschaft) vorzulegen sowie gegebenenfalls Nachweise für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis zu erbringen. Weiters hat der Kunde auf Verlangen von T-Mobile eine Zustellanschrift im Inland bekannt zu geben. Bei der Onlineanmeldung und der Bestellung via Telefon sind diese oder andere Unterlagen, die zur Identifikation des Kunden geeignet sind, auf Verlangen von T- Mobile vorzulegen bzw. zu übermitteln. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, so ist T-Mobile ebenfalls berechtigt, kein Vertragsverhältnis zu begründen. (3) T-Mobile ist berechtigt, a) in begründeten Fällen die Annahme des Angebotes von einer Sicherheitsleistung des Kunden in einer von T-Mobile festzulegenden Form (z.B. Kaution, Bankgarantie etc.) oder von einer Entgeltvorauszahlung abhängig zu machen; b) jederzeit die Angaben des Kunden und dessen Kreditwürdigkeit durch Einholung von Auskünften von anerkannten Organisationen (Kreditschutzverband etc.) zu überprüfen; c) in begründeten Fällen das Angebot abzulehnen. Ein begründeter Fall liegt insbesondere dann vor, wenn • der Kunde mit Entgeltzahlungen aus einem bestehenden, früheren oder anderen Vertragsverhältnis mit T-Mobile oder einem im Sinne des UGB verbundenen Unternehmen der T-Mobile-Gruppe in Österreich im Rückstand ist oder war, oder • unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind, oder • aufgrund anderer Umstände begründete Zweifel an seiner Kreditw...
Begründung des Vertragsverhältnisses. 1. Der Abschluss eines Vertrages (Nutzungsvertrag) über die zeitweise Nutzung einer Stellfläche auf dem Gelände des Campingplatzes in Neuhaus und seiner Einrichtungen begründet ein Vertragsverhält- nis zwischen der Camping Neuhaus GmbH & Co. KG (im Folgenden Vermieterin genannt) und der mie- tenden Partei (im Folgenden Mieterin genannt). 2. Bestandteil aller Nutzungsverträge sind die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und die jeweilige Gebühren- und Platzordnung von Camping in Neuhaus. Sie gelten als Vertragsbedingungen und mit der Annahme eines Nutzungsvertrages durch die Mieterin als vereinbart. 3. Der Nutzungsvertrag ist mit der Mieterin geschlossen und auf keine anderen Personen übertragbar, auch nicht durch Verkauf des Wohnwagens, des Zeltes und/oder sonstiger zugelassener Aufbauten. Somit sind Absprachen zwischen MieterInnen, KäuferInnen und VerkäuferInnen über die Weitergabe oder den Tausch gemieteter Stellflächen rechtsunwirksam. Die Vergabe der Stellfläche obliegt aus- schließlich der Vermieterin. 4. Die im Nutzungsvertrag als VertragspartnerInnen genannten Personen haften gegenüber der Ver- mieterin gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Begründung des Vertragsverhältnisses. 801 0004 VP72 7.21 Falls das Vertragsverhältnis einschliesslich dieser Bedin- gungen nicht im Rahmen eines separaten schriftlichen oder anderweitig formalisierten Kartenantrags zustan- de kommt, anerkennt jeder Kartenberechtigte spätes- tens mit dem ersten Karteneinsatz oder wenn die Karte nicht innerhalb von 30 Tagen an die Bank zurückgesen- det wird diese Bedingungen sowie die jeweiligen zum Zeitpunkt des Einsatzes der Karte geltenden Gebühren. Es ist Sache des Kontoinhabers, allfällige weitere Karten- berechtigte über Änderungen dieser Bestimmungen und der Konditionen zu informieren, soweit ihnen diese nicht direkt von der Bank mitgeteilt werden. Kartenberechtig- te ermächtigen den Kontoinhaber, alle die Karte betref- fenden Erklärungen mit Wirkung auch für sie abzugeben und entgegenzunehmen. Soweit seitens der Bank im Rahmen ihrer Vollmachtsbestimmungen vorgesehen, können überdies Kontobevollmächtigte auf sie selbst lautende Karten beantragen und diesbezüglich im Namen des Kontoinhabers entsprechende Vertragsver- hältnisse begründen.
Begründung des Vertragsverhältnisses. (1) Das Vertragsverhältnis wird aufgrund eines schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Angebotes des Käufers und der Annahme durch T- Mobile begründet. Erfolgt die Annahme nicht ausdrücklich durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung, gilt die Lieferung der Ware durch T-Mobile als Annahme. Für die schriftliche Angebotslegung hat der Käufer grundsätzlich das hierfür vorgesehene Bestellformular zu verwenden. (2) Der Käufer ist verpflichtet, bei Angebotslegung sowohl alle nötigen Angaben über seine Identität zu machen als auch einen amtlichen Lichtbildausweis und einen Meldezettel oder einen Firmenbuchauszug (oder einen ähnlichen Nachweis für seine Unternehmereigenschaft) vorzulegen sowie auf Verlangen von T-Mobile Nachweise für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis zu erbringen und eine gültige Bankverbindung nachzuweisen. Weiters hat der Käufer auf Verlangen von T-Mobile Zustellanschrift und Zahlstelle bekannt zu geben. Bei der Onlineanmeldung und der Bestellung via Telefon sind diese oder andere Unterlagen, die zur Identifikation des Käufers geeignet sind, auf Verlangen von T-Mobile vorzulegen bzw. zu übermitteln. (3) T-Mobile ist berechtigt, a) in begründeten Fällen die Annahme des Angebotes von einer Sicherheitsleistung des Käufers in einer von T-Mobile festzulegenden Form (z.B. Kaution, Bankgarantie etc.) oder von einer Entgeltvorauszahlung abhängig zu machen; b) jederzeit die Angaben des Käufers und dessen Kreditwürdigkeit durch Einholung von Auskünften von anerkannten Organisationen (Kreditschutzverband etc.) zu überprüfen.
Begründung des Vertragsverhältnisses 

Related to Begründung des Vertragsverhältnisses

  • Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners.

  • Umzug / Übertragung des Vertrags 10.1. Der Kunde ist verpflichtet, der EWS jeden Umzug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Umzug, unter Angabe des Umzugsdatums, der neuen Anschrift und der neuen Strom- zählernummer sowie Marktlokations-ID in Textform mitzuteilen. 10.2. Die EWS wird den Kunden – sofern kein Fall nach Ziffer 10.3 vorliegt – an der neuen Entnahmestelle auf Grundlage dieses Vertrages weiterbeliefern. Die Belieferung zum Zeitpunkt des Einzugs setzt voraus, dass der Kunde der EWS das Umzugsdatum rechtzeitig mitgeteilt hat. 10.3. Ein Umzug des Kunden beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten Umzugsdatums, wenn der Kunde aus dem Gebiet des bisherigen Netzbetreibers in das Gebiet eines anderen Netzbetreibers zieht. Der Lieferant unterbreitet dem Kunden für die neue Verbrauchsstelle auf Wunsch gerne ein neues Angebot. 10.4. Unterbleibt die Mitteilung des Kunden nach Ziffer 10.1 aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, und wird der EWS die Tatsache des Umzugs auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde verpflichtet, weitere Entnahmen an seiner bisherigen Entnahmestelle, für die die EWS gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber einstehen muss und für die sie von keinem anderen Kunden eine Vergütung zu fordern berechtigt ist, nach den Preisen des Vertrages zu vergüten. Die Pflicht der EWS zur unverzüglichen Abmeldung der bisherigen Entnahmestelle und Ansprüche der EWS auf entgangenen Gewinn wegen einer nicht oder verspätet erfolgten Belieferung an der neuen Ent- nahmestelle bleiben unberührt. 10.5. Die EWS ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem Kunden rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von der EWS in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes, bleiben von dieser Ziffer 10.5 unberührt.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Übertragung des Vertrages Die Vertragspartner sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem jeweils anderen Vertragspartner rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. In diesem Fall hat der andere Vertragspartner das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der andere Vertragspartner vom übertragenden Vertragspartner in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes oder in Fällen der rechtlichen Entflechtung des Netzbetriebs nach § 7 EnWG, bleiben von dieser Ziffer unberührt.

  • Unterauftragsverhältnisse (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig. Der Auftragnehmer wird alle bereits zum Vertragsschluss bestehenden Unterauftragsverhältnisse in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angeben. (2) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln. (3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. (4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten. (5) Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln. (6) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat. (7) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

  • Zustandekommen des Vertrags Vor Abgabe Ihres Antrags erhalten Sie mit diesen Verbraucherinformationen die Allgemeinen, Besonderen und Speziellen Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls sonstige vertragsrelevante Informationen, sofern Sie hierauf nicht ausdrücklich verzichten. Die Aufnahme Ihres Antrags stellt Ihr Angebot zum Abschluss eines oder mehrerer Versicherungsverträge dar. Den Versicherungsschein (Police) erhalten Sie per Post. Mit Zugang der Police ist der Versicherungsvertrag geschlossen, sofern Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Vertragsinhalt Die Vodafone GmbH, Xxxxxxxxx- Xxxxx-Platz 1, 40549 Düsseldorf („Vodafone“) erbringt Dienstleistungen an Kunden aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und der Preisliste (Vertragsbedingungen). Ein jeweils aktuelles Preisverzeichnis ist auch unter xxx.xxxxx.xx abrufbar.

  • Abschluss des Vertrages 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll. 2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung. 3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex eingegangen ist, abgeben. 4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht. 5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie abgesehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex eingeht. 6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex. 7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung. 8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von SynFlex.