Behörden Musterklauseln

Behörden. Behörden haben keine Erklärung über die Kontrollinhaber abzugeben.
Behörden. Behörden haben keine Erklärung über die wirtschaftliche Berechtigung abzugeben.
Behörden. Der Kids Residence liegt eine Betriebsbewilligung bei den zuständigen Behörden vor. Die baulichen- und feuerpolizeilichen Auflagen sind erfüllt. Für die Lebensmittelkontrolle ist das Kantonale Labor zuständig.
Behörden. 421. Obereinigungskommissionen § 422. Land- und forstwirtschaftliche Schlichtungsstellen
Behörden. 2.03 Schuhe, Bekleidung, Textilien 6.03
Behörden. Die Software und die Dokumentation gelten als "Commercial Items" gemäß Definition im 48 C.F.R. §2.101, bestehend aus "Commercial Computer Software" und "Commercial Computer Software Documentation" in dem Sinne, in dem diese Begriffe im 48 C.F.R. §12.212 oder 48 C.F.R. §227.7202 verwendet werden, sofern anwendbar. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. §12.212 oder 48 C.F.R. §227.7202-1 bis 227.7202-4, sofern anwendbar, werden die "Commercial Computer Software" und die "Commercial Computer Software Documentation" an Behörden wie folgt lizenziert: (a) nur als "Commercial Items" und (b) nur mit den Rechten, die allen Endbenutzern gemäß den Bestimmungen in diesem Lizenzvertrag gewährt werden. Die Rechte an unveröffentlichten Werken unterliegen den Urheberrechten der Vereinigten Staaten.
Behörden. Art. 6 Die Kirchgemeindebehörden Behörden der Kirchgemeinde Romoos - Bramboden sind: - der Kirchenrat - die Rechnungskommission - das Urnenbüro Art. 7 Weiterbestehen der Behörde bis zu den Wahlen 2022 1 Die vereinigte Kirchgemeinde wird in der Zeit vom 01.01.2022 bis zum 31.05.2022 von den Behörden der beiden vorherigen Kirchgemeinden gemeinsam geführt.
Behörden. 421. Obereinigungskommissionen
Behörden. 1.1 Schweiz: Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Biologika, Bern (für immunologi- sche Humanarzneimittel) Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel, Bern (für alle anderen Human- arzneimittel sowie für alle Tierarzneimittel)
Behörden. 4. Eine Weitergabe darf nach der Datenschutzgrundverordnung (DSCVO) nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen der Kirchengemeinde bzw. den zuvor genannten Personen/Unternehmen erforderlich ist, und dadurch schutzwürdige Belange des Nutzers/der Nutzerin nicht beeinträchtigt werden. Dieses ist besonders der Fall, wenn