Common use of Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse Clause in Contracts

Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse. 3.8.2.1 Trittst du vom Versicherungsvertrag rechtmäßig zurück (siehe Rücktrittsbelehrung in den Allgemeinen Kundeninformationen), müssen wir nur den auf die Zeit nach Zugang der Rücktrittserklärung entfallenden Teil der Beiträge erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Rücktrittsbelehrung auf das Rücktrittsrecht, die Rechtsfolgen des Rücktritts und den zu zahlenden Betrag hingewiesen haben und du zugestimmt hast, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Rücktrittsfrist beginnt. Ist die Rücktrittsbelehrung unterblieben, müssen wir zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag erstatten. Dies gilt nicht, wenn du Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hast.

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