Beitrag und Beitragszahlung. Die Höhe des Gesamtbeitrags gemäß Ihrer gewünschten Zahlungsweise finden Sie in Ihrem Vorschlag, im Informationsblatt zu Versicherungs- produkten oder im Versicherungsschein. Im Beitrag ist die gesetzliche Versicherungssteuer enthalten. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge können Sie dem Versicherungsschein sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen. Insbesondere weisen wir Sie darauf hin, dass wir bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten Beitrages – solange die Zahlung noch nicht bewirkt ist – vom Vertrag zurücktreten können. Im Falle des Rücktritts erheben wir eine Geschäftsgebühr in Höhe von 20 % des Jahresbeitrags ohne Versicherungssteuer. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungs- falls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Wenn Sie die Folgebeiträge trotz unserer Mahnung nicht zahlen, kön- nen Sie den Versicherungsschutz verlieren. Weitere Informationen hier- zu finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Fällig- keit des Beitrages können Sie dem Versicherungsschein entnehmen.
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Samples: Unfallversicherung, Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung, Unfallversicherung Gleichgewicht
Beitrag und Beitragszahlung. Die Höhe des Gesamtbeitrags gemäß Ihrer gewünschten Zahlungsweise finden Sie in Ihrem Vorschlag, im Informationsblatt zu Versicherungs- produkten Produktinformationsblatt oder im Versicherungsschein. Im Beitrag ist die gesetzliche Versicherungssteuer enthalten. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge können Sie dem Versicherungsschein sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen. Insbesondere weisen wir Sie darauf hin, dass wir bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten Beitrages – solange die Zahlung noch nicht bewirkt ist – vom Vertrag zurücktreten können. Im Falle des Rücktritts erheben wir eine Geschäftsgebühr in Höhe von 20 % des Jahresbeitrags ohne Versicherungssteuer. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungs- falls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Wenn Sie die Folgebeiträge trotz unserer Mahnung nicht zahlen, kön- nen Sie den Versicherungsschutz verlieren. Weitere Informationen hier- zu finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Fällig- keit des Beitrages können Sie dem Versicherungsschein entnehmen.
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Samples: Hausratversicherung
Beitrag und Beitragszahlung. Die Höhe des Gesamtbeitrags gemäß Ihrer gewünschten Zahlungsweise finden Sie in Ihrem Vorschlag, im Informationsblatt zu Versicherungs- produkten Produktinformationsblatt oder im Versicherungsschein. Im Beitrag ist die gesetzliche Versicherungssteuer enthalten. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge Beiträge, können Sie dem Versicherungsschein sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen. Insbesondere weisen wir Sie darauf hin, dass wir bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten Beitrages – solange die Zahlung noch nicht bewirkt ist – vom Vertrag zurücktreten können. Im Falle des Rücktritts erheben wir eine Geschäftsgebühr in Höhe von 20 % des Jahresbeitrags ohne Versicherungssteuer. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungs- falls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Wenn Sie die Folgebeiträge trotz unserer Mahnung nicht zahlen, kön- nen Sie den Versicherungsschutz verlieren. Weitere Informationen hier- zu finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Fällig- keit des Beitrages können Sie dem Versicherungsschein entnehmen.
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Samples: Private Tierhalterhaftpflicht
Beitrag und Beitragszahlung. Die Höhe des Gesamtbeitrags gemäß Ihrer gewünschten Zahlungsweise finden Sie in Ihrem Vorschlag, im Informationsblatt zu Versicherungs- produkten oder im Versicherungsschein. Im Beitrag ist die gesetzliche Versicherungssteuer enthalten. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge können Sie dem Versicherungsschein sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen. Insbesondere weisen wir Sie darauf hin, dass wir bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten Beitrages – solange die Zahlung noch nicht bewirkt ist – vom Vertrag zurücktreten können. Im Falle des Rücktritts erheben wir eine Geschäftsgebühr in Höhe von 20 % des Jahresbeitrags ohne Versicherungssteuer. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungs- falls Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Wenn Sie die Folgebeiträge trotz unserer Mahnung nicht zahlen, kön- nen können Sie den Versicherungsschutz verlieren. Weitere Informationen hier- zu finden hierzu fin- den Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Fällig- keit Fälligkeit des Beitrages können Sie dem Versicherungsschein entnehmen.
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