Beitrags-Rückerstattung. 5.1 Arbeitnehmende, die Mitglied eines der vertragsunterzeichneten Verbände sind, erhalten beim Vorweisen der Quittung die ab- gezogenen Vollzugskostenbeiträge und Weiterbildungsbeiträge vom zuständigen Verband wieder zurückerstattet.
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Samples: www.plk-gebaeudetechnik.ch, service-cct.ch, www.plk-gebaeudetechnik.ch
Beitrags-Rückerstattung. 5.1 1 Arbeitnehmende, die Mitglied eines der vertragsunterzeichneten Verbände sind, erhalten beim Vorweisen der Quittung oder des Lohnausweises die ab- gezogenen Vollzugskostenbeiträge abgezogenen Vollzugskosten- und Weiterbildungsbeiträge vom zuständigen Verband wieder zurückerstattet.
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Samples: www.agvs-tg.ch
Beitrags-Rückerstattung. 5.1 Arbeitnehmende, die Mitglied eines der vertragsunterzeichneten Verbände sind, erhalten beim Vorweisen der Quittung die ab- gezogenen Vollzugskostenbeiträge und Weiterbildungsbeiträge vom zuständigen Verband wieder zurückerstattet.
Appears in 1 contract
Samples: gav.arbeitsrechtler.ch