Beitrags-Rückerstattung. 5.1 Arbeitnehmende, die Mitglied eines der vertragsunterzeichneten Verbände sind, erhalten beim Vorweisen der Quittung die ab- gezogenen Vollzugskostenbeiträge und Weiterbildungsbeiträge vom zuständigen Verband wieder zurückerstattet. 5.2 Solche Quittungen müssen bis Ende des darauffolgenden Jahres vorgewiesen werden. Spätere Vorweisungen bedürfen einer schriftlichen Begründung.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav), Gesamtarbeitsvertrag (Gav), Gesamtarbeitsvertrag
Beitrags-Rückerstattung. 5.1 Arbeitnehmende, die Mitglied eines der vertragsunterzeichneten Verbände sind, erhalten beim Vorweisen der Quittung die ab- gezogenen Vollzugskostenbeiträge und Weiterbildungsbeiträge vom zuständigen Verband wieder zurückerstattet.
5.2 Solche Quittungen müssen bis Ende des darauffolgenden Jahres vorgewiesen werden. Spätere Vorweisungen bedürfen einer schriftlichen Begründung.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)
Beitrags-Rückerstattung. 5.1 ArbeitnehmendeArbeitnehmer, die Mitglied eines einer der vertragsunterzeichneten Verbände Ar- beitnehmer-Organisation sind, erhalten beim Vorweisen der Quittung die ab- gezogenen abgezogenen Berufs- und Vollzugskostenbeiträge und Weiterbildungsbeiträge vom von der zuständigen Verband Organisation wieder zurückerstattet.
5.2 Solche Quittungen müssen bis Ende des darauffolgenden Jahres vorgewiesen werden. Spätere Vorweisungen bedürfen einer schriftlichen Begründung.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)