Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Bei- tragsangleichung. A(GB)-3.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsanglei- chung. Soweit die Beiträge nach Lohn-, Bau- oder Umsatz- summe berechnet werden, findet keine Beitragsangleichung statt. Mindestbeiträge unterliegen unabhängig von der Art der Beitragsberechnung der Beitragsangleichung.
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Samples: rechner.prokundo.de, rechner.prokundo.de, www.brokerport.de
Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Bei- tragsangleichung. A(GB)-3.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsanglei- chung. Soweit die Beiträge nach Lohn-, Bau- oder Umsatz- summe Um- satzsumme berechnet werden, findet keine Beitragsangleichung Beitragsanglei- chung statt. Mindestbeiträge unterliegen unabhängig von der Art der Beitragsberechnung der Beitragsangleichung.
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Samples: Ver Wahrungsvertrag, www.volkswohl-bund.de
Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Bei- tragsangleichung. A(GB)-3.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsanglei- chung. Soweit die Beiträge nach Lohn-, Bau- oder Umsatz- summe Umsatzsumme berechnet werden, findet keine Beitragsangleichung statt. Mindestbeiträge unterliegen unabhängig von der Art der Beitragsberechnung der Beitragsangleichung.
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Samples: www.tierversicherungen-schewe.de