Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit für sozialversicherungs- pflichtige Arbeitnehmer. Voraussetzungen für die Leistung: Sie haben das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet und verlieren unverschul- det durch Kündigung Ihres Arbeitgebers oder im Rahmen eines Insolvenz- verfahrens Ihren Arbeitsplatz und melden sich arbeitslos. Das Arbeits- verhältnis bestand unbefristet, ungekündigt und befand sich außerhalb der Probezeit. Die wöchentliche Arbeitszeit betrug mindestens 20 Stunden. Das Arbeitsverhältnis wurde nicht zum Zweck der Ausbildung in einem Beruf geschlossen.
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Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit für sozialversicherungs- pflichtige Arbeitnehmer. Voraussetzungen für die Leistung: Sie haben das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet und verlieren unverschul- det unverschuldet durch Kündigung Ihres Arbeitgebers oder im Rahmen eines Insolvenz- verfahrens Insolvenzverfah- rens Ihren Arbeitsplatz und melden sich arbeitslos. Das Arbeits- verhältnis bestand Arbeitsverhältnis be- stand unbefristet, ungekündigt und befand sich außerhalb der Probezeit. Die wöchentliche Arbeitszeit betrug mindestens 20 Stunden. Das Arbeitsverhältnis wurde nicht zum Zweck der Ausbildung in einem Beruf geschlossen.
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Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit für sozialversicherungs- pflichtige Arbeitnehmer. Voraussetzungen für die Leistung: Sie haben das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet und verlieren unverschul- det unverschuldet durch Kündigung Ihres Arbeitgebers oder im Rahmen eines Insolvenz- verfahrens Insolvenzverfahrens Ihren Arbeitsplatz und melden sich arbeitslos. Das Arbeits- verhältnis Arbeitsverhältnis bestand unbefristetunbe- fristet, ungekündigt und befand sich außerhalb der Probezeit. Die wöchentliche Arbeitszeit betrug mindestens 20 Stunden. Das Arbeitsverhältnis wurde nicht zum Zweck der Ausbildung in einem Beruf geschlossen.
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