Beitragsberechnung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags Musterklauseln

Beitragsberechnung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags. (1) Endet der Vertrag vor Ablauf der Versicherungsperiode, berech- net sich der Beitrag anteilig nach der Zeit, für die der Versicherer Versicherungsschutz leistet. TB Nr. 2a Abs. 2 bleibt unberührt. Der Mindestbeitrag beträgt für jede Sparte gesondert 15 EUR. Abweichend von Satz 1 wird bei Fahrzeugen mit Versicherungs- kennzeichen der Vertrag gemäß nachstehender Tabelle abgerech- net: Endet der Versicherungsvertrag innerhalb der ersten zwölf Monate, werden bei einer Versicherungsdauer bis zu 1 Monat 15 % bis zu 2 Monaten 25 % bis zu 3 Monaten 30 % bis zu 4 Monaten 40 % bis zu 5 Monaten 50 % bis zu 6 Monaten 60 % bis zu 7 Monaten 70 % bis zu 8 Monaten 75 % bis zu 9 Monaten 80 % bis zu 10 Monaten 90 % des Jahresbeitrages über 10 Monaten der volle Jahresbeitrag berechnet.
Beitragsberechnung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags. C.5.1 Endet der Vertrag vor Ablauf der Versicherungsperiode, berechnet sich der Beitrag anteilig nach der Zeit, für die wir Versicherungsschutz leisten. C.1.2 bleibt unberührt. C.5.2 Für die Versicherung eines Kraftfahrzeuges, das mit einem Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dau- er von fünf Tagen zugelassen ist, beträgt der Beitrag 2 Prozent des Tarifbeitrages (Beitragssatz 100 Prozent) für dieses Fahrzeug, mindestens jeweils 100 Euro für die Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und die Fahrzeugversicherung. Bei längerer Dauer wird für jeden angefangenen 5-Tageszeitraum ein weiterer Beitrag von 2 Prozent erhoben. Wird das Fahrzeug im Anschluss an die Probe- oder Über- führungsfahrt für Sie mit einem ständigen amtlichen Kennzeichen zugelassen, so wird die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen hinsichtlich der Dauer und der Tarifierung in den neu abzuschließenden Vertrag einbezogen.
Beitragsberechnung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags. Endet der Vertrag vor Ablauf der Versicherungsperiode, berechnet sich der Beitrag an- teilig nach der Zeit, für die der Versicherer Versicherungsschutz leistet. TB Nr. 2 Abs. 1 bleibt unberührt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

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