Beitragsquittungen. 4.1 Der Arbeitgeber händigt den vertragsunterstellten Arbeitneh- menden am Ende des Jahres oder bei Auflösung des Arbeitsver- hältnisses eine Quittung aus über die vom Arbeitnehmenden ge- leisteten Beiträge während des Kalenderjahres.
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Samples: www.plk-gebaeudetechnik.ch, service-cct.ch, www.plk-gebaeudetechnik.ch
Beitragsquittungen. 4.1 2.1 Der Arbeitgeber Arbeitgebende händigt den vertragsunterstellten Arbeitneh- menden Arbeitnehmenden am Ende des Jahres oder bei Auflösung des Arbeitsver- hältnisses Arbeitsverhältnisses eine Quittung aus über die vom Arbeitnehmenden ge- leisteten geleisteten Beiträge während des Kalenderjahres.
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Samples: gav-service.ch, nordwest.amsuisse.ch, www.service-cct.ch
Beitragsquittungen. 4.1 Der Arbeitgeber händigt den vertragsunterstellten Arbeitneh- menden Arbeitnehmenden am Ende des Jahres oder bei Auflösung des Arbeitsver- hältnisses Arbeitsverhältnisses eine Quittung aus über die vom Arbeitnehmenden ge- leisteten geleisteten Beiträge während des Kalenderjahres.
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Samples: gav.arbeitsrechtler.ch, www.travailsuisse.ch
Beitragsquittungen. 4.1 Der Arbeitgeber händigt den vertragsunterstellten Arbeitneh- menden mern am Ende des Jahres oder bei Auflösung des Arbeitsver- hältnisses eine Quittung Quittung/bzw. Bestätigung aus über die vom Arbeitnehmenden ge- leisteten Ar- beitnehmer geleisteten Beiträge während des Kalenderjahres.
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Samples: www.plk-elektro.ch
Beitragsquittungen. 4.1 2.1 Der Arbeitgeber händigt den vertragsunterstellten Arbeitneh- menden Arbeitnehmern am Ende des Jahres oder bei Auflösung des Arbeitsver- hältnisses Arbeitsverhältnisses eine Quittung aus über die vom Arbeitnehmenden ge- leisteten Arbeitnehmer geleisteten Beiträge während des Kalenderjahres.
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Samples: gav-service.ch
Beitragsquittungen. 4.1 1 Der Arbeitgeber händigt den dem vertragsunterstellten Arbeitneh- menden Arbeitnehmenden am Ende des Jahres oder bei Auflösung Auftösung des Arbeitsver- hältnisses Arbeitsverhältnisses eine Quittung aus über die vom Arbeitnehmenden ge- leisteten Beiträge Arbeitnehmen- den während des KalenderjahresKalenderjahres geleisteten Beiträge. Der Lohnausweis gilt auch als Quittung.
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Samples: www.agvs-tg.ch