Reglemente Musterklauseln

Reglemente. Beim Erlass der einzelnen Reglemente sind die von den Verhandlungsdele- gationen anlässlich der Vertragsverhandlungen aufgestellten Grundsätze und Richtli- nien zu beachten.
Reglemente. Solidaritätsfonds
Reglemente. Für jeden Lernpartner sind folgende Reglemente verpflichtend:  Bildungsvereinbarung  Vademecum  Drogenkonvention  Lernatelier  Gebrauch elektronischer Geräte  Tavola (Tischregeln)  Palestra (Fitness, Dojo, Gymnastikraum)  ICT-Weisungen  Lernpartnerorganisation LPO  Abwesenheiten / Aufarbeitung von verpassten Lernzielen und Prüfungen  Prüfungen  Graduierung  Internat  Exkursionen und Reisen
Reglemente. 1 Sämtliche Reglemente werden innert einer Frist von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Zusammenschlusses vereinheitlicht (Art. 141 GG). Die früheren Reglemente bleiben bis zu ihrer Vereinheitlichung in Kraft.
Reglemente. Ein oder mehrere Reglemente bestimmen Art und Umfang der Vorsorgeleistungen in einem Vorsorgewerk. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.
Reglemente. 2.1 Beim Erlass der einzelnen Verhandlungsdelegationen anlässlich der Grundsätze und Richtlinien zu beachten. Reglemente sind die Vertragsverhandlungen von den aufgestellten
Reglemente. Der Stiftungsrat kann weitere Reglemente erlassen. Die Reglemente, mit Ausnahme des Organisationsreglements, können vom Stiftungsrat jeder- zeit im Rahmen der Zweckbestimmung geändert werden. Reglemente und deren Änderungen sind der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung ein- zureichen.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde wird LEVANTE alle zur Berücksichtigung dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, LEVANTE seine vollständige und korrekte Wohnanschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gerichteten Sendungen gegenüber den jeweiligen Absendern mit der korrekten Lieferadresse von LEVANTE zu versehen. Etwaige Irrtümer des Kunden und dadurch verursachte Fehllieferungen gehen nicht zu Lasten von LEVANTE. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen nicht gegen Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Benachrichtigung von LEAVTE abzuholen. Für eine darüber hinausgehende Lagerung kann LEVANTE eine zusätzliche Lagerungsgebühr erheben, deren Höhe der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist. Der Kunde hat sich bei der Abholung der Sendung durch einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument auszuweisen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten des Kunden ist nur gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde gestattet, die die Person des Bevollmächtigten mit Vor- und Zuname ausweist. Der Bevollmächtigte muss bei der Abholung einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument vorlegen. Waren oder Gegenstände, deren Erwerb strafrechtlich oder behördlich verboten ist, dürfen durch den Kunden nicht über den Liefer- und Annahmeservice von LEVANTE bestellt werden. Dasselbe gilt für außergewöhnlich wertvolle Gegenstände wie Wertpapiere, Bargeld, Edelmetalle, Unikate, Uhren oder ähnliche Gegenstände. Gefährliche Ware darf durch den Kunden nicht im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bestellt werden. Der Kunde ist auch ohne eigenes Verschulden für Schäden verantwortlich, die durch gefährliche Ware, unzureichende Verpackung oder sonstige Gefährdungen in den Geschäftsräumen von LEVANTE an Personen oder Sachen entstehen. Die Lieferung von Tieren ist über die Annahmeservice von LEVANTE ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Gewähr zu leisten, dass die von ihm bestellte Ware keine Geruchsbelästigung in den Geschäftsräumen von LEVANTE auslöst.